Steuererklärung Ehegatten - Werkstudentin/Arbeitnehmer

  • Hallo zusammen,


    vorneweg ein paar Eckdaten:

    Meine Frau und ich haben 2018 geheiratet. Sie war 2018 und ist auch noch dieses Jahr Werkstudentin (sie arbeitet weniger als 20h/Woche). Ich bin normaler Arbeitnehmer.


    Wie kann ich eine Werkstudentin in der Steuersoftware angeben? Ich habe den Beruf "Student" ausgewählt.

    Wenn ich nun ihre Lohnsteuerbescheinigung 1:1 eingeben, bekomme ich automatisch eine Fehlermeldung vom Programm. Diese lautet: "Sie haben eine Berufsgruppe gewählt, bei der es sich um ein rentenversicherungsfreies Arbeitsverhältnis handelt."


    Bei einer gemeinsamen Veranlagung als Ehegatten verdoppeln sich sich die Freibeträge - statt 9.000€ auf 18.000€. Kann ich diesen Freibetrag nutzen, da sie 2018 weniger als 18.000€ verdient hat oder verwechsele ich da etwas?

    Fall es möglich ist, wie muss ich das in der Software angeben?


    Vielen Dank,


    Raphael

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frau und ich haben 2018 geheiratet. Sie war 2018 und ist auch noch dieses Jahr Werkstudentin (sie arbeitet weniger als 20h/Woche). Ich bin normaler Arbeitnehmer.

    War sie nun Werkstudentin oder eine Studentin, die mit weniger als 20 Wochenstunden gearbeitet hat?


    Wie kann ich eine Werkstudentin in der Steuersoftware angeben?

    Hast Du doch. ?( Oder sie ist eben "nur" eine normale Angestellte mit verkürzter Arbeitszeit.


    Wenn ich nun ihre Lohnsteuerbescheinigung 1:1 eingeben, bekomme ich automatisch eine Fehlermeldung vom Programm.

    Welches Programm bzw. welche Programmversion? Wahrscheinlich eher einen Prüfhinweis, der mögliche Lösungen doch aufführt. Für so etwas hängt man ggf. bereinigte Screens an.


    Bei einer gemeinsamen Veranlagung als Ehegatten verdoppeln sich sich die Freibeträge - statt 9.000€ auf 18.000€. Kann ich diesen Freibetrag nutzen, da sie 2018 weniger als 18.000€ verdient hat oder verwechsele ich da etwas?

    Dann solltest Du Dir einmal die Unterschiede der Grundtabelle für die Einzelveranlagung von Alleinstehenden bzw. der Einzelveranlagung von Ehegatten (früher getrennte Veranlagung) sowie der Splittingtabelle (Zusammenveranlagung von Ehegatten) anschauen. ;)


    Fall es möglich ist, wie muss ich das in der Software angeben?

    Die gewünschte (günstigste) Veranlagungsart auswählen, wobei Dir das Programm hilft.

  • Erstmal danke für die Antwort :)


    Zitat von miwe4

    War sie nun Werkstudentin oder eine Studentin, die mit weniger als 20 Wochenstunden gearbeitet hat?

    Sie ist Studentin, die weniger bzw. genau 20 Wochenstunden gearbeitet hat. Bei eine Begrenzung auf 20 Wochenstunden. Durch die zeitliche Eingrenzungen gelten folgedene Befreiungen:

    Wer als Werkstudent bei einem Unternehmen tätig ist, muss aus dieser Beschäftigung weder Beiträge in die Arbeitslosenversicherung noch in die Kranken- oder Pflegeversicherung zahlen. Auch der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, diese Beiträge zu zahlen. Dafür müssen der Arbeitgeber sowie der Studierende die Beiträge in die Rentenversicherung zahlen. Jedoch ist es nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Werkstudenten-Regel anzuwenden. Zu diesen Voraussetzungen zählen:

    • Zum einen darf der Student bzw. die Studentin nur nebenbei eine Beschäftigung ausführen und muss sich in erster Linie um das Studium kümmern.
    • Zum anderen darf der Student bzw. die Studentin nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten

    Ich dachte, dass es deshalb anders ist :/


    Zitat von miwe4

    Welches Programm bzw. welche Programmversion? Wahrscheinlich eher einen Prüfhinweis, der mögliche Lösungen doch aufführt. Für so etwas hängt man ggf. bereinigte Screens an.

    Ich benutze WISO steuer:Sparbuch 2019 Version 26.03.


    Zitat von miwe4

    Dann solltest Du Dir einmal die Unterschiede der Grundtabelle für die Einzelveranlagung von Alleinstehenden bzw. der Einzelveranlagung von Ehegatten (früher getrennte Veranlagung) sowie der Splittingtabelle (Zusammenveranlagung von Ehegatten) anschauen. ;)

    Ok. Danke für den Tipp. Dann muss ich mich da nochmal genauer reinarbeiten. So ganz habe ich das noch nicht verstanden.



    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte, dass es deshalb anders ist

    Und warum kommt der Programmhinweis? Dann müssen doch entsprechende Eintragungen auf der Lohnsteuerbescheinigung vorhanden sein. ?(