Hallo Zusammen,
ist es korrekt, dass die Gebühren der KFZ-Zulassungsstelle
1. Keine Umsatzsteuer enthalten
2. nicht direkt als Betriebsausgabe verbucht werden können, sondern die Afa des KFZ erhöhen (also dem KFZ im Anlageverzeichnis zugeschrieben werden müssen)?
Grüße
Sascha