Verrechnung Krankengeld in 2018 mit Arbeitslosengeld von 2017

  • Hallo,


    Ich bin seit 11.2016 krankgeschrieben, rentenantrag läuft seit 12.2016 zuvor war ich Vollzeitbeschäftigt 30jahre und zum Ende 10.2016 gekündigt. Am 03.2017 würde ich gesund geschrieben und gleichzeitig wurde der rentenantrag abgelehnt, durch einen Arzt der Rentenversicherung, Einspruch und Klage für die gesundschriebung und für die rentenantrag Ablehnung habe ich dan gemacht.


    Für das Steuerjahr 2017 im wiso Sparbuch 2018 ganz nomal bis 02.2017 das Krankengeld angegeben, von 03.2017 bis 12.2017 Arbeitslosengeld als Ersatzgeldleistung angeben.


    In 2018 habe ich den Prozess gegen die Krankenkasse gewonnen, nun hat die Krankenkasse mit den Arbeitsamt alles verrechnet und mir eine Restzahlung von 4000,- überwiesen. Im 2018


    Nun habe ich heute aber gesehen das die Krankenkasse 30000 Euro den fienanzamt als Beitrag angeben hat, für das Jahr 2018 für den Zeitraum 03.2017 bis 12.2017 obwohl die mir nur 4000 überwiesen haben.


    WISO Sparbuch hat natürlich den Betrag von Finanzamt Server so übernommen. Das ist doch falsch da nur 4000,- Euro geflossen sind. Die 26000 tusenden wurden doch schon im Jahr 2017 versteuert.


    Wie kann ich das den fienzbeamten erklären bzw. im wiso Sparbuch 2019 eintragen?


    Was passiert wen ich noch den Prozess gegen die Rentenkasse gewinne ?

    Diese Frage ist nicht so wichtig wie die obere.


    Danke für die Hilfe.


    ALTheo

  • Du hast 2017 nichts versteuert - Arbeitslosengeld ist steuerfrei!

    Nun hat die Krankenkasse aber zahlen müssen, wobei ein Teil der Zahlung (die von dir monierten 26.000 €) an das Arbeitsamt gezahlt wurden, weil die in Vorleistung gegangen sind und Ersatzanspruch haben (in erster Linie hättest du das ganze Arbeitslosengeld zurückzahlen müssen und die Krankenkasse hätte dir dann das ganze Geld ausgezahlt; so etwas nennt man verkürzten Zahlungsweg).


    Krankengeld muss aber versteuert werden.


    Bei der Rentenkasse wird dann genauso vorgegangen.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast 2017 nichts versteuert - Arbeitslosengeld ist steuerfrei!

    Krankengeld muss aber versteuert werden.

    Sind immer noch alles beides Lohnersatzleistungen, die jeweils nach § 32b EStG dem Progressionsvorbehalt unterliegen. ?(


    Wie kann ich das den fienzbeamten erklären bzw. im wiso Sparbuch 2019 eintragen?


    Was passiert wen ich noch den Prozess gegen die Rentenkasse gewinne ?

    Du solltest das vorab mit dem FA klären hinsichtlich Berichtigung 2017 und Berücksichtigung 2018.


    Nachzahlung Erwerbsminderungsrente/Verrechnung mit ALG

    paragraf-32b.pdf

  • das mit den Progressionsvorbehalt ob kranken oder Arbeitslosengeld ist klar.


    Meinen sie das das FA das ändern wird, für die ist doch das Jahr 2017 abgeschlossen. Zweitens wie soll ich die richtige Beiträge benennen ?


    Würde es nicht reichen wen ich die Leistungen an dritte abziehe von den 30000 tausenden und den die Aufstellung von der Krankenkasse mitsende ?