Unterschied 2300 und 4900 in Bezug auf EÜR

  • Hallo Zusammen,


    vorweg: ich weiß hierzu gab es schonmal einen Thread und mir ist bekannt, dass ich hier keine "steuerrechtlich validierten" Aussagen (wie Sie eine Steuerberater liefert) erwarten kann. Dennoch interessiert mich Eure Meinung bzw. Ansicht, damit ich für mich selber eine Entscheidung treffen kann, wie ich zukünftig damit umgehe. Und ja, ich entscheide das dann für mich und lebe natürlich auch mit den Konsequenzen.


    Jetzt mal zum Thema: Eigentlich dürfte es doch vom rein "steuerlichen" Effekt in Bezug auf die EÜR egal sein, ob ich Posten mit der 2300 oder der 4900 verbuche? Landet doch in der selben Spalte und hat den selben Effekt (Berücksichtigung als Betriebsausgaben und Vorsteuerthematik).


    Wenn ich irre, bitte korrigiert mich.


    Aber was ist Eurer Ansicht nach der Unterschied der beiden Konten?


    Bisher habe ich z.B. immer die Jährliche Wartung, sowie Grafikdienstleistungen (Geschäftsausstattung, Flyer, etc.) auf das Konto 2300 gebucht.


    vielen Dank für Euren Input


    Sascha

  • Moin Sascha,


    ich würde hier eher zur Klasse 4 tendieren, die die typischen "betrieblichen Aufwendungen" beinhaltet, also bei Dir z. B. die Werbekosten. Die Klasse 2 ("Abgrenungskonten) betrifft m. E. eher "neutrale", also dem Betriebszweck nicht unmittelbar zuordbare, Aufwendungen und Erträge. Die 23xx-Konten z. B. betreffen Auflösungen von Abschreibungen, Spenden usw. :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Aber was ist Eurer Ansicht nach der Unterschied der beiden Konten?

    hallo,

    Bei der Vielzahl an Kontenplänen kann man sagen dass die Ansichten über die Strukturierung derselben oft weit auseinander gehen.

    Aber um bei Deinem Bsp. Klasse 2 und Klasse 4 zu bleiben. Beides sind Aufwandskonten. Aber in der Klasse 2 handelt es sich um Abgrenzungskonten

    und in der Klasse 4 um Aufwandskonten welche z.B. das aktuelle WJ betreffen.

    Eigentlich dürfte es doch vom rein "steuerlichen" Effekt in Bezug auf die EÜR egal sein, ob ich Posten mit der 2300 oder der 4900 verbuche?

    "eigentlich und aber....egal" :rolleyes:;)

    eigentlich sollte dieser Posten, da er sicher das aktuelle Jahr betrifft, als (Werbekosten) auf 4600 gebucht werden. Flyer sind doch Werbeartikel?!

    aber da Du nicht bilanzierst und abgrenzen musst, bleibt sich das egal.


  • eigentlich sollte dieser Posten, da er sicher das aktuelle Jahr betrifft, als (Werbekosten) auf 4600 gebucht werden. Flyer sind doch Werbeartikel?!

    aber da Du nicht bilanzierst und abgrenzen musst, bleibt sich das egal.

    Ganz stimmt das nicht. Auch für eine EÜR ist das Prinzip der Kontenwahrheit und der Kontenklarheit zu beachten.

    Ausserdem: auch in der EÜR gibt es eine Gliederung und diese ist nicht von ungefähr von den Finanzbehörden vorgegeben. Damit werden nämlich erst Vergleiche möglich und Werbekosten in den "neutralen" Aufwendungen passt nun einmal nicht.

  • Hallo Zusammen,


    ich gehe mit Euch dacore und werde diese Art von Aufwänden zukünftig lieber auf die Klasse 4 Konten verbuchen.


    Für die Buchungen aus den vergangenen Jahren kann ich es nicht mehr heilen, meiner Ansicht nach sollte das bei einer Hand voll Buchungen, welche das betrifft hoffentlich nicht zu einem großen Problem führen. Da wie gesagt, zumindest für die Steuerberechnung das Ganze keinen Einfluss haben sollte. Mal abgesehen von der Wahrung der “Kontenklarheit” wie von nesciens erwähnt.


    Oder denkt ihr, ich bekomme hier bei einer Prüfung ernsthafte Probleme?


    Grüße


    Sascha

  • Den Kopf wird es nicht kosten - zumal der Prüfer kein Mehrergebnis daraus ziehen kann (falscher Eintrag ist nicht identisch mit fehlendem Eintrag). Er könnte höchstens auf die Idee kommen, zu prüfen, ob noch andere "falsche" Buchungen vorliegen, die steuerliche Konsequenzen hätten (beliebtes Thema: Lizenzen für Computerprogramme).

    • Offizieller Beitrag

    Den Kopf wird es nicht kosten - zumal der Prüfer kein Mehrergebnis daraus ziehen kann (falscher Eintrag ist nicht identisch mit fehlendem Eintrag). Er könnte höchstens auf die Idee kommen, zu prüfen, ob noch andere "falsche" Buchungen vorliegen, die steuerliche Konsequenzen hätten (beliebtes Thema: Lizenzen für Computerprogramme).

    Genau das ist ja der Grund, dass wir immer dazu raten (sollten) den richtigen Weg zu wählen und alles möglichst ordnungsgemäß abzuwickeln. Viele Wege mögen ein richtiges Ergebnis geben, aber wer möchte im Zweifel schon ewig nach allem suchen? Wenn es danach ginge, dann könnte man z.B. auch alle laufenden Betriebsausgaben unter einem Konto erfassen und das Ergebnis würde dennoch stimmen. Und es gibt noch genug Punkte, bei denen man sich aus Flüchtigkeit Beanstandungen einhandeln kann. Also einem Prüfer niemals ohne Anlass einen Grund geben, neugierig zu werden.