Hallo,
ich habe mich im vergangenen Jahr von einem unabhänigen Versicherungsberater gegen eine Honorargebühr zu Berufsunfähigkeitsversicherungen beraten lassen. Dabei hat dieser Berater erwähnt, dass ich die Honorarkosten in der jährlichen Steuererklärung geltend machen kann. Ist das so korrekt? Intuitiv würde ich diese im Feld Werbungskosten notieren. Hat hier schon jemand Erfahrung mit solchen Positionen?
Danke und viele Grüße
Michael