Umsatzsteuer aus Vorjahr jetzt Kleinunternehmer

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und habe folgende Frage:

    Bis 2017 war ich Umsatzsteuerpflichtig, die Einkünfte sind aber zurück gegangen und daher falle ich seit 2018 in die Kleinunternehmerregelung.


    Jetzt bin ich dabei die Umsatzsteuererklärung abzugeben. Die zahlung der Umsatzsteuervoranmeldung für das 4 Quartal fällt allerdings in 2018. Wie kann ich das verbuchen? Weil mir das Geld ja in 2017 fehlt.


    Ich hoffe ihr versteht was ich meine.


    Ich Arbeite mit EÜR + Kasse


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Bis 2017 war ich Umsatzsteuerpflichtig, die Einkünfte sind aber zurück gegangen und daher falle ich seit 2018 in die Kleinunternehmerregelung.


    Jetzt bin ich dabei die Umsatzsteuererklärung abzugeben. Die zahlung der Umsatzsteuervoranmeldung für das 4 Quartal fällt allerdings in 2018. Wie kann ich das verbuchen? Weil mir das Geld ja in 2017 fehlt.

    Was hat die Kleinunternehmerregelung jetzt mit der EÜR zu tun? ?(


    Ich hoffe ihr versteht was ich meine.

    Eher nicht. :(

  • Was hat die Kleinunternehmerregelung jetzt mit der EÜR zu tun?

    hat er EÜR geschrieben?


    ja, dass er das Prog. EÜR & Kasse verwendet.

    Ansonsten war nur von Einkünften die Rede, was viele Unternehmer mit Umsätze assoziieren.

    Es wird ja auch von Mehrwertsteuer geredet, obwohl Umsatzsteuer richtig wäre.

    die Einkünfte sind aber zurück gegangen und daher falle ich seit 2018 in die Kleinunternehmerregelung.

    macht man zwar nicht, dennoch Gegenfrage:


    Wurde die Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG beim Finanzamt beantragt und von diesem anerkannt?

    Wenn nicht, würde ich bis dahin weiter verfahren wie bisher.

    Die zahlung der Umsatzsteuervoranmeldung für das 4 Quartal fällt allerdings in 2018.

    hier gibt es die10-Tage-Regelung

    • Offizieller Beitrag

    hat er EÜR geschrieben?

    Na ja, um was soll es bei der Formulierung sonst gehen: ?(

    Die Zahlung der Umsatzsteuervoranmeldung für das 4 Quartal fällt allerdings in 2018. Wie kann ich das verbuchen? Weil mir das Geld ja in 2017 fehlt.


    Wurde die Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG beim Finanzamt beantragt und von diesem anerkannt?

    Wenn nicht, würde ich bis dahin weiter verfahren wie bisher.

    Der Antrag wäre auch jederzeit rückwirkend für offene Zeiträume möglich, sofern die Voraussetzungen für einen Wechsel nach dem UStG gegeben sind. Vielleicht dann lieber auch gleich fragen, ob er insoweit auch alle maßgeblichen Regelungen des UStG beachtet hat. Auch, ob die USt-Pflicht bestand, weil Umsatzgrenzen überschritten waren oder ob vielleicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG verzichtet wurde und insoweit die Bindungsfristen beachtet worden sind. An mögliche Konsequenzen Vorsteuerkorrektur gedacht sowie Konsequenzen bei Überschneidung der Zeiträume bezüglich Einnahmen/Ausgaben.


    Die Zahlung der Umsatzsteuervoranmeldung für das 4 Quartal fällt allerdings in 2018.

    Das solltest Du vielleicht erst einmal ein wenig ausführlicher erläutern.

  • Das solltest Du vielleicht ein wenig ausführlicher erläutern.

    tztz.....also miwe4 :rolleyes:

    steht doch da.

    Die Zahlung Q4 (2017) erfolgte erst in 2018 (wobei hier "anzunehmen" ist, dass er Q1 2018 meint)

    So und nun weiß er eben nicht, wie er das noch in 2017 buchen kann, damit es sich auch auf 2017 auswirkt.


    OT: daaaas sind nun mal die Auswirkungen der Agenda 2010 um durch ICH-AGs die Arbeitslosenzahlen zu schönen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Zahlung Q4 (2017) erfolgte erst in 2018 (wobei hier "anzunehmen" ist, dass er Q1 2018 meint)

    Und wenn Ihr von der "buchenden Seite" ihm helfen sollt/wollt, dann müsste er euch doch noch verraten, wann und wie er genau gezahlt hat. Oder irre ich mich da? ?(


    Und dann könnte man auf die erweiterte Forumssuche verweisen, da diese Problematik nahezu jedes Jahr und zu jeder Software erneut auftaucht. ;)


    OT: daaaas sind nun mal die Auswirkungen der Agenda 2010 um durch ICH-AGs die Arbeitslosenzahlen zu schönen.

    Muss man das verstehen? Ich für meinen Teil bringe da in diesem Zusammenhang keinen Sinn rein.

  • dann müsste er euch doch noch verraten, wann und wie er genau gezahlt hat. Oder irre ich mich da?

    Ja da irrst Du. Daher auch mein Hinweis

    Wurde die Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG beim Finanzamt beantragt und von diesem anerkannt?

    Wenn nicht, würde ich bis dahin weiter verfahren wie bisher.

    Muss man das verstehen?

    nein.

    Wenn diese OT-Aussage noch Erklärung bedarf, war auch diese "erklärende" Aussage

    Einkünften ..... was viele Unternehmer mit Umsätze assoziieren.

    Es wird ja auch von Mehrwertsteuer geredet, obwohl Umsatzsteuer richtig wäre.

    fehl am Platz.

  • wenn die Buchung der Q4/2017- Zahlung fraglich ist,

    fraglich.... aufgrund dieser Aussage?

    Die zahlung der Umsatzsteuervoranmeldung für das 4 Quartal fällt allerdings in 2018. Wie kann ich das verbuchen?

    dann einfach die 10-Tage-Regelung (und Wertstellung) beachten.....

    Aber das ist u.a. auch das, ...was ich mit meinem (unverständlichen) OT- Satz ausdrücken wollte.


    (wie will ein/der Hilfesuchende mehr Infos liefern, wenn er schon bei seiner Grundfrage im Detail scheitert und "man" nur versuchen kann aus 1 + 1... 2 zu machen)