MWST-Rückerstattung 2. PV-Anlage

  • Hallo,

    wir haben eine Doppelhaus. Auf Haushälfte 1 ist seit 2013 eine PV-Anlage. Diese ist steuerlich erfasst und die MWST wurde logischerweise erstattet, da wir keine Kleinunternehmerregelung gewählt haben.

    Auf Haushälfte 2, die unentgeltlich vom Sohn bewohnt wird, hat 2018 ebenfalls eine PV-Anlage bekommen. Diese ist ebenfalls Umsatzsteuermäßig erfasst, hier muss aber noch die MWST rückerstattet werden. Mir wurde damals vom Finanzamt gesagt, dass ich dieses auch in der jährlichen Steuererklärung machen kann.


    Ich habe dann auch mal begonnen, diese einzugeben.

    Ich habe die Solaranlage als 2.te Solaranlage, unter Betrieb, separat erfasst. Gewerbesteuer und Umsatzsteuer waren soweit auch kein Problem, da man hier ja nur die Daten aktualisieren muss.

    Nun aber die Frage der Fragen: Wo bzw. wie kann ich die MWST angeben, damit ich diese erstattet bekomme? Ich habe bei der EÜR geguckt, aber ich habe da keinen Punkt gefunden, bei dem ich mir sicher bin, aber ich bin hoffnungsvoll, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.


    Gruß

  • Da hast du wohl etwas falsch erklärt. Die 2. PV wird gemeinsam mit der ersten in den UStVAen und der UStE erklärt. Nur die Einnahmenüberschussrechnung erfolgt getrennt. Die gezahlte Vorsteuer aus der Anschaffung hättest du schon mit der Voranmeldung des Monats, in dem sie in Betrieb genommen wurde, erklären können. M. E. ist es auf jeden Fall in der UStE zu spät. Musst du aber mit dem für die Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt klären.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe bei der EÜR geguckt, aber ich habe da keinen Punkt gefunden,

    Auch hier der Hinweis bzw. die Frage nach dem genutzten Programm, dessen Version und ggf. des genutzten Moduls für die EÜR.


    Vielleicht doch einmal überlegen, einen Steuerberater hinzuzuziehen, wenn es mit Software in Eigenleistung auch nach fünf Jahren ESt und USt nicht klappt.

  • USt kann man über die Umsatzsteuererklärung "zurück"bekommen, wenn keine monatlichen oder vierteljährlichen Voranmeldungen abgegeben werden.


    Sie müssen doch EÜR + GewSt + USt-Erklärungen jedes Jahr elektronisch einreichen!


    Lia

  • Ich habe die Solaranlage als 2.te Solaranlage, unter Betrieb, separat erfasst. Gewerbesteuer und Umsatzsteuer waren soweit auch kein Problem, da man hier ja nur die Daten aktualisieren muss.

    USt kann man über die Umsatzsteuererklärung "zurück"bekommen, wenn keine monatlichen oder vierteljährlichen Voranmeldungen abgegeben werden.

    Diese wurden aber - siehe Zitat Nouvous - doch abgegeben. Und dann müsste eine korrigierte UStVA abgegeben werden!

  • Hello again!

    Bevor das hier ausartet in einer ewigen Diskussion:

    Ich wollte doch nur wissen, wo ich die MwSt geltend machen muss. Also in welchem Formular und am liebsten unter welchem Menüpunkt, aber das Formular würde mir schon reichen. :)


    Den Rest bekomm ich so schon hin :D

  • Was ist an der Aussage UStVA (Umsatzsteuervoranmeldung) bzw. Umsatzsteuererklärung noch unklar? Du gibst monatlich eine UStVA ab und dort hätte die Vorsteuer auch hingehört (ganz normal in die Kennziffer 66 wie alle anderen Vorsteuern auch.

    • Offizieller Beitrag

    Ich wollte doch nur wissen, wo ich die MwSt geltend machen muss. Also in welchem Formular und am liebsten unter welchem Menüpunkt, aber das Formular würde mir schon reichen.

    Wenn Du Dir einmal vor Augen führst, dass die "MwSt" eigentlich Umsatzsteuer heißt, dann müsste die Antwort zur Frage der Erklärung doch klar sein. Zumal ich mich die ganze Zeit frage, was Du mit der vereinnahmten/verausgabten USt in den Vorjahren angestellt hast. Es steht ja immerhin seit 2013 die erste Solaranlage auf dem Dach, für die Du ja schon optiert hast.


    Den Rest bekomm ich so schon hin

    Na dann. ?(

  • Was ist an der Aussage UStVA (Umsatzsteuervoranmeldung) bzw. Umsatzsteuererklärung noch unklar? Du gibst monatlich eine UStVA ab und dort hätte die Vorsteuer auch hingehört (ganz normal in die Kennziffer 66 wie alle anderen Vorsteuern auch.

    Die Aussage ist so nicht ganz richtig. Da es sich um eine zweite PV-Anlage handelt, musste wir nur beim Finanzamt angeben, dass eine vorhanden ist. Diese wurde eingetragen, also Umsatz steuerlich erfasst, aber es wurde noch keine Umsatzsteuer gezahlt. Wir hatten die Wahl: MWST direkt zurück und wieder den ganzen Kram einmal im Monat machen, wie bei der ersten Anlage oder halt bei der Jahreserklärung nur einmal machen und dafür auch erst dann die MWST erstattet bekommen. Man muss es also nicht monatlich machen, zumindest nicht bei einer zweiten Anlage.


    Ich wollte doch nur wissen, wo ich die MwSt geltend machen muss. Also in welchem Formular und am liebsten unter welchem Menüpunkt, aber das Formular würde mir schon reichen.

    Wenn Du Dir einmal vor Augen führst, dass die "MwSt" eigentlich Umsatzsteuer heißt, dann müsste die Antwort zur Frage der Erklärung doch klar sein. Zumal ich mich die ganze Zeit frage, was Du mit der vereinnahmten/verausgabten USt in den Vorjahren angestellt hast. Es steht ja immerhin seit 2013 die erste Solaranlage auf dem Dach, für die Du ja schon optiert hast.

    Also in der Umsatzsteuermaske. Mehr wollte ich doch gar nicht wissen. Vielen Dank. :)


    Ich habe nur die Daten angepasst von der ersten Anlage und die halt immer wieder so eingereicht. Ich beschäftige mich mit der Umsatzsteuer einmal im Jahr, da vergisst man vieles, vor allem wenn man das das letzte mal vor Jahren erstellt hat und bevor die vom Finanzamt meckern, habe ich erst mal gegoogelt, war mir dnan aber noch etwas unsicher (Lag vll auch an der Uhrzeit. Während einer 12h Nachtschicht ist man in dem letzten viertel der Schicht auch nicht mehr so aufnahmefähig #IchWerdeAlt) und dann dachte ich mir: Ich frag einfach mal nach. Hier kann man mir bestimmt weiter helfen. :)