EÜR: Kapitalerträge, Kapitalertragsteuer und Soli buchen

  • Hallo zusammen,


    ich verwende das WISO Steuersparbuch und erledige damit die EÜR bei meiner Selbstständigkeit.


    Angenommen, auf meinem Geschäftskonto gibt es folgende Buchungen:


    1. EINGANG: 100.00€ Kapitalerträge durch Zinszahlungen der Bank
    2. AUSGANG: 25.00€ Kapitalertragsteuer
    3. AUSGANG: 1.37€ Soli


    Da die Kapitalerträge auf dem Geschäftskonto angefallen sind und der unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnen sind, hat die Kapitalertragsteuer hier leider keine abgeltende Wirkung. Die Kapitalerträge sind daher teil des unternehmerischen Gewinns.


    Meine Frage ist, wie die Buchungen für die drei Bankumsätze unter Berücksichtigungen WISO-Kontenplan aussehen müssen. Die erste Idee war:

    1. 1200 an 2650
    2. 2213 an 1200
    3. 2216 an 1200

    Konto 2650 existiert, der entsprechende Betrag wird bei der EÜR in Feld 103 (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebsein­nahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet) eingetragen.


    Die Konten 2213 und 2216 existieren leider nicht. Mir ist nicht ganz klar, mit welchen Parametern (insbesondere auch Zuordnung zu den Formularen) diese bei der EÜR eingerichtet werden müssen. Hier wird bei Vorliegen einer GbR auf die Anlage FE-KAP verwiesen, von meinem Finanzamt habe ich jedoch die Auskunft erhalten, dass die drei Buchungen im Rahmen der EÜR erfasst werden müssten.


    Hat jemand eine Idee?

  • Vielen Dank erst einmal! Privatentnahme klingt aufgrund der Anrechnung irgendwie logisch, aber zunächst einmal sind es doch umsatzrelevante Kapitalerträge des Unternehmens und somit sollten es auch kostenrelevante Steuern des Unternehmens sein, oder?


    Die "Firma" ist ein Einzelunternehmen.


    Die 100€ Zinseinnahmen waren übrigens nur ein Beispiel, damit sich die Steuern leicht berechnen lassen. :)

    • Offizieller Beitrag

    aber zunächst einmal sind es doch umsatzrelevante Kapitalerträge des Unternehmens

    Deshalb ist Dein erfolgsrelevantes Konto in der EÜR ja auch zutreffend.


    und somit sollten es auch kostenrelevante Steuern des Unternehmens sein, oder?

    Definitiv nein, da die Einkommensteuer, die aus Deinem Ergebnis Deines Einzelunternehmens ist, auch eine Privatsteuer ist. Und eben auf diese private Einkommensteuerschuld werden ZASt und SolZ angerechnet und sind somit stellen diese beiden Positionen aus Unternehmenssicht eine Privatentnahme dar.

  • Verstehe, das heißt für die Kontoumsätze


    1. EINGANG: 100.00€ Kapitalerträge durch Zinszahlungen der Bank
    2. AUSGANG: 25.00€ Kapitalertragsteuer
    3. AUSGANG: 1.37€ Soli

    wären folgende Buchungen durchzuführen:


    1. 1200 an 2650
    2. 1810 an 1200
    3. 1810 an 1200


    und zusätzlich würden bei der privaten Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP unter "Anzurechnende Steuern zu Erträgen in den Zeilen 21 bis 27 sowie aus anderen Einkunftsarten" Kapitalertragsteuer und Soli in Höhe von 25.00€ / 1.37€ eingetragen?


    Die Versteuerung erfolgt dann (im Beispiel der Kapitalertragsteuer)

    1. zu 25% über den Abzug bei der Bank,
    2. zusätzlich zum persönlichen Steuersatz über die Berücksichtigung der Kapitalerträge im Unternehmensgewinn über die EÜR / Einkommensteuererklärung
    3. und schließlich abzüglich der bereits geleisteten Zahlungen an die Bank über den oben genannten Eintrag in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung.

    Ist das soweit korrekt?

    • Offizieller Beitrag

    Verstehe, das heißt für die Kontoumsätze

    EINGANG: 100.00€ Kapitalerträge durch Zinszahlungen der Bank
    AUSGANG: 25.00€ Kapitalertragsteuer
    AUSGANG: 1.37€ Soli

    wären folgende Buchungen durchzuführen:

    1200 an 2650
    1810 an 1200
    1810 an 1200

    Ja, sieht m.E. gut aus.


    und zusätzlich würden bei der privaten Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP unter "Anzurechnende Steuern zu Erträgen in den Zeilen 21 bis 27 sowie aus anderen Einkunftsarten" Kapitalertragsteuer und Soli in Höhe von 25.00€ / 1.37€ eingetragen?

    ja


    Die Versteuerung erfolgt dann (im Beispiel der Kapitalertragsteuer)
    zu 25% über den Abzug bei der Bank,
    zusätzlich zum persönlichen Steuersatz über die Berücksichtigung der Kapitalerträge im Unternehmensgewinn über die EÜR / Einkommensteuererklärung

    Wieso zusätzlich, ist doch "nur" im Unternehmensergebnis drin.


    und schließlich abzüglich der bereits geleisteten Zahlungen an die Bank über den oben genannten Eintrag in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung.

    ja


    Gib es doch einfach einmal in eine Testdatei im Sparbuch ein. Oder nutze den Planspielmodus ("Was wäre wenn?").

  • Einmal editiert, zuletzt von dpm_2 () aus folgendem Grund: Nachtrag: Nicht zu vergessen, bisweilen sind die Erträge negativ, also Verluste zu buchen. .... die dann offenbar gem. FE den beiden Gesellschaftern in diesem Steuerjahr zuzurechnen sind. Hier zeigen sich m. E. gewisse Nachteile gegenüber einer GmbH, wenn man die Erträge akkumulieren will und alles über längere Zeiträume "im Pott" belassen möchte.

  • Nachtrag:

    Nicht zu vergessen, bisweilen sind die Erträge negativ, also Verluste zu buchen.

    .... die dann offenbar gem. FE den beiden Gesellschaftern in diesem Steuerjahr zuzurechnen sind.


    Hier zeigen sich m. E. gewisse Nachteile gegenüber einer GmbH, wenn man die Erträge akkumulieren will und alles über längere Zeiträume "im Pott" belassen möchte.

  • In der EÜR werden die Buchungen durchgeführt, nach deren Abschluß die Ust-Erklärung abgeleitet wird.

    Zugriff auf Formulare wie FE-KAP sehe ich dort nicht, die erforderlichen Angaben muß ich demzufolge direkt via ELSTER erledigen.

    Oder gibt es einen weiteren, eleganteren Weg mit Wiso?