Guten Abend,
bzgl. der Festlegung der 1. Tätigkeitsstätte bin ich mir noch nicht ganz sicher, ob ich richtig denke: Angenommen, ein Arbeitnehmer habe nur einen befristeten Arbeitsvertrag über ein Jahr, wovon er z.B. 5 Monate an dem einen Ort und 7 Monate an dem anderen Ort arbeite. Sehe ich das richtig, dass der Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung dann für Januar bis Mai als 1. Tätigkeitsstätte die des ersten Orts und ab Juni die des zweiten Orts angeben müsste? Ist es also richtig, dass man nicht die Tätigkeitsstätte, wo der Arbeitnehmer nur 5 Monate gewesen sei, einfach als Reisekosten geltend machen kann?