Hallo Zusammen,
ich habe eine sehr spezielle Frage und bisher sowohl hier im Forum als auch im Netz keine passende Antwort gefunden. Ich hoffe, ihr könnt mir trotzdem weiterhelfen.
Nun zu meinem Sachverhalt:
Ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Von 2013 bis 2015 habe ich ein Masterstudium absolviert und nebenbei keinerlei Einkünfte aus einer Tätigkeit erzielt. Lediglich im Jahr 2014 und 2015 habe ich Kapitalerträge erzielt, welche über den Sparerpauschbetrag liegen. Demnach habe ich in diesen beiden Jahren auch Abgeltungssteuer gezahlt. Im Dezember 2015 habe ich angefangen zu arbeiten. Für das Jahr 2015 kann ich mir die kompletten Lohnsteuern sowie die zuviel gezahlten Kapitalertragssteuern über die Steuererklärung zurückholen.
1. Frage: Kann ich mir die zu viel gezahlten Kapitalertragssteuern für das Jahr 2014 zurückholen?
Dies kann ich, wenn ja, nach meinem Kenntnisstand nur noch über die Verlustfeststellung (7 Jahre rückwirkend) machen, da die Abgabefrist von 4 Jahren bereits vorüber ist.
Zudem habe ich mehrfach gelesen, dass man die Ausgaben für das Studium nur im ersten Jahr, indem man arbeitet, ansetzen kann. Für das Jahr 2015 bekomme ich aufgrund der Tatsache, dass ich nur einen Monat gearbeitet habe, schon alle meine Steuern zurückerstattet.
2. Frage: Kann man die zuviel gezahlten Steuern aus 2014 überhaupt in das zweite Berufsjahr (in meinen Fall Jahr 2016) mitnehmen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand eine Antwort auf meine Fragen hat. Vielen lieben Dank vorab!
Viele Grüße