Kapitalertragsteuern älter als 4 Jahre

  • Hallo Zusammen,


    ich habe eine sehr spezielle Frage und bisher sowohl hier im Forum als auch im Netz keine passende Antwort gefunden. Ich hoffe, ihr könnt mir trotzdem weiterhelfen.


    Nun zu meinem Sachverhalt:


    Ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Von 2013 bis 2015 habe ich ein Masterstudium absolviert und nebenbei keinerlei Einkünfte aus einer Tätigkeit erzielt. Lediglich im Jahr 2014 und 2015 habe ich Kapitalerträge erzielt, welche über den Sparerpauschbetrag liegen. Demnach habe ich in diesen beiden Jahren auch Abgeltungssteuer gezahlt. Im Dezember 2015 habe ich angefangen zu arbeiten. Für das Jahr 2015 kann ich mir die kompletten Lohnsteuern sowie die zuviel gezahlten Kapitalertragssteuern über die Steuererklärung zurückholen.


    1. Frage: Kann ich mir die zu viel gezahlten Kapitalertragssteuern für das Jahr 2014 zurückholen?


    Dies kann ich, wenn ja, nach meinem Kenntnisstand nur noch über die Verlustfeststellung (7 Jahre rückwirkend) machen, da die Abgabefrist von 4 Jahren bereits vorüber ist.


    Zudem habe ich mehrfach gelesen, dass man die Ausgaben für das Studium nur im ersten Jahr, indem man arbeitet, ansetzen kann. Für das Jahr 2015 bekomme ich aufgrund der Tatsache, dass ich nur einen Monat gearbeitet habe, schon alle meine Steuern zurückerstattet.


    2. Frage: Kann man die zuviel gezahlten Steuern aus 2014 überhaupt in das zweite Berufsjahr (in meinen Fall Jahr 2016) mitnehmen?


    Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand eine Antwort auf meine Fragen hat. Vielen lieben Dank vorab!


    Viele Grüße

  • Du solltest - wenn du Steuern über Verlustvortrag geltend machen willst - die entsprechenden Erklärungen abgeben, d.h. ab Beginn Studium (maximal aber 7 Jahre zurück) pro Jahr eine Erklärung mit Angabe aller relevanten Einkünfte und Ausgaben (Werbungskosten). Sollten dann die Voraussetzungen für einen Verlustvortrag ergeben, bekommst du einen gesonderten Bescheid zur Feststellung des verbleibenden Verlustes. Diese werden immer mit positiven Einkünften des Folgejahres verrechnet, sofern in diesem nicht auch wieder nur Verluste entstanden sind. Für jedes Jahr gibt es dann einen neuen Feststellungsbescheid, bis die Verluste durch positive Einkünfte "verbraucht" sind. Du hast keine Wahl, wann verrechnet wird.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht solltest Du einfach einmal so Stichwörter wie Verlustvortrag oder Studium+Werbungskosten oder ähnliches oben rechts in die erweiterte Forumssuche eingeben. Das ganze Prozedere haben wir nämlich schon sehr oft erläutert.


    Und was hinsichtlich ZASt noch möglich ist richtet sich nach der Höhe der Einkünfte und ob sich daraus Antrags- oder Pflichtveranlagungen ergeben. § 46 EStG ist dazu hilfreich und man sollte ihn mal lesen.

  • Hallo Zusammen,


    gibt es irgendeine Möglichkeit Kapitalertragssteuern 5 Jahre rückwirkend erstatten zu bekommen? Im konkreten Fall habe ich im Jahr 2014 Kapitalerträge über den Sparer-Pauschbetrages von 801 € erzielt. Dummerweise bin ich erst jetzt über die alte Steuerbescheinigung meiner Bank gestolpert, sodass es mir aufgefallen ist. Zur Info: Ich habe im Jahr 2014 keine Einnahmen erzielt, da ich mich noch im Masterstudium (Zweitstudium) befunden habe. Einen Verlustvortrag für 7 Jahre rückwirkend kann ich nicht stellen, da meine Ausgaben meine Einnahmen nicht übersteigen.


    Vielen lieben Dank für eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Es sind für jedes Kalenderjahr ganz normale Einkommensteuererklärungen abzugeben. Zur Festsetzungsverjährung kommt es wie immer für jeden Veranlagungszeitraum darauf an, ob eine Antragsveranlagung oder eine Pflichtveranlagung gegeben ist.


    Ansonsten habe ich Deine beiden Threads mal zusammengelegt, da man zwei Threads mit fast identischer Überschrift und nahezu wortgleichen Formulierungen nun wirklich nicht braucht