Betrag aus Bilanz für Gewerbesteuer

  • Hallo,


    ich wollte kurz mal nachfragen, ob ich den richtigen Betrag zur Berechnung der Gewerbesteuer zugrundegelegt habe:


    Ich arbeite noch nach der Anleitung von Franco Berg (RIP) zum Jahresabschluss mit SKR03 für WISO Unternehmer Suite. Der Betrag der E-Bilanz aus GuV "Summe Jahresüberschuss/-fehlbetrag" soll für die Gewerbesteuer als "Gewinn aus Gewerbesteuer" zur Berechnung der zu entrichtenden Gewerbesteuer eingetragen werden. Für den Betrag zur Berechnung der Einkommensteuer wird dann zu diesem Betrag noch die Gewerbesteuer hinzu gerechnet, dieser Betrag "Summe steuerliche Gewinnermittlung" aus der E-Bilanz für GuV ist dann für die Eingabe zur Berechnung der Einkommensteuer zu verwenden.


    Leider sieht es das Finanzamt NICHT so. Laut deren Aussage ist nicht der Betrag der E-Bilanz aus GuV "Summe Jahresüberschuss/-fehlbetrag" für die Berechnung der Gewerbesteuer zu verwenden, sondern der Betrag "Summe steuerliche Gewinnermittlung" aus der E-Bilanz für GuV, der meiner Meinung ja nur für die Berechnung der Einkommensteuer zu verwenden ist.


    WER HAT RECHT??? 8|


    Liebe Grüße

    Gisela

  • Das Finanzamt! Es gibt nämlich noch diese beiden Paragraphen, die sich auf Hinzurechnungen und Kürzungen beziehen (§§ 8 und 9 GewStG). Dann kommen noch Beträge nach § 9 EStG hinzu, die auch für die Gewerbesteuer gelten. Dazu gibt es ja auch die Angaben ab Zeile 33 in der Erklärung!

  • "Gewinn aus Gewerbesteuer"

    hm.. für mich ist die Gewerbesteuer immer ein Verlustposten.

    Das gibt es weder als Gewinn noch als Verlust! Es ist immer der Gewinn/Verlust aus der Handels- oder Steuerbilanz. Die Gewerbesteuer ist innerhalb des nach handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinns zu eliminieren, da nicht abzugsfähig. Bei Ermittlung für handelsrechtliche Zwecke ist es eine ganz gewöhnliche Betriebsausgabe.

  • Das gibt es weder als Gewinn noch als Verlust!

    :rolleyes:......

    Hallo Bautroika,


    entschuldige sie verspätete Rückmeldung, hatte mal wieder Stress.


    "Gewinn aus Gewerbesteuer" bezog sich bei mir auf den Eintrag des Betrages aus Gewinn/Verlust aus der Steuerbilanz in die Gewerbesteueranmeldung.


    Denn genau hier bin ich mir nicht sicher, welcher Betrag aus der Bilanz hierfür übernommen wird: aus GuV "Summe Jahresüberschuss/-fehlbetrag" oder der Betrag "Summe steuerliche Gewinnermittlung" aus der E-Bilanz für GuV.


    LG

    Gisela

  • Hallo Gisela,


    wenn man sich das genau ansieht, widersprechen sich Franco und das FA eigentlich nicht viel. Wenn Du dem Betrag der E-Bilanz aus GuV "Summe Jahresüberschuss/-fehlbetrag" noch genau die genannten Hinzurechnungen und Kürzungen (GewStG und EStG) zurechnest, erhältst Du doch den Gewebeertrag gem. § 7 GewStG - und der entspricht der "Summe steuerliche Gewinnermittlung".

    Nach Deinen Worten hat Franco nur bei den Hinzurechnungen und Kürzungen noch einige andere Faktoren "vergessen". Die Gewebesteuer und die Gewerbesteuerrückstellung sind ja nicht unbedingt die einzigen Positionen, die hier aufgeführt werden müssen. Aber da ich diese Anleitung nicht vorliegen habe, von der Du sprichst, kann ich das nicht nachprüfen.


    LG Chris

  • Zu Francos Zeiten gab es noch keine E-Bilanz und damit auch nicht die steuerliche Gewinnermittlung in der E-Bilanz. Franco konnte sie also auch nicht beschreiben, sondern ist von den Zahlen in der Buchhaltung ausgegangen. Das ist ein kleiner Unterschied.

  • Hinzurechnungen und Kürzungen

    kann man als Klein/Mittelstandsbetrieb bei 100.000,-- Freibetrag vergessen.

    Seit Jahren ist es der in die EkSt. Erklärung eingehende Betrag "Besteuerungsgrundlage/Einkünfte aus Gewerbebetrieb" (Betriebsergebnis abzgl. sonstige Steuern z.B. Kfz-Steuern / nicht Gewerbesteuer! )

    Abzgl. natürlich des Freibetrag § 11 Abs.1 GewStG.

  • Zu Francos Zeiten gab es noch keine E-Bilanz

    Nicht ganz - von Franco Bergs Tod haben wir im Februar 2016 erfahren. Die E-Bilanz ist schon seit 2012 Pflicht. Zu der E-Bilanz hat er so einige Beiträge geschrieben. Also ist es naheliegend, dass er sie auch in der Anleitung erwähnt hat, die Gisela vorliegt.



    kann man als Klein/Mittelstandsbetrieb bei 100.000,-- Freibetrag vergessen.

    Kann man vergessen? Wenn man das vergisst, wird einen das FA schon drauf hinweisen!! ;)


    Und von so einem Freibetrag kann man nur träumen! Wo hast Du das denn her?

    Jeder Einzelunternehmer und jede Personengesellschaft hat bei der Berechnung der Gewerbesteuer einen Freibetrag von genau 24.500,- EUR zur Verfügung.

    Kapitalgesellschaften haben keinen. Die gesetzliche Grundlage hast Du doch selbst gepostet!

    Abzgl. natürlich des Freibetrag § 11 Abs.1 GewStG.


    Betriebsergebnis abzgl. sonstige Steuern z.B. Kfz-Steuern / nicht Gewerbesteuer! )

    Wieso sollte man die KFZ-Steurer der Firmefahrzeuge wieder abziehen?

    Und die Gewerbesteuerreform gilt nun sicher seit 2008. Dazu gibt es einges an Lektüre im Netz.

    Und die Gewerbesteuer ist nicht abzüglich, sondern hinzuzurechnen!


    Gruß

    Chris

  • Hallo zusammen,

    nur eine kleine Anmerkung zu Francos Anleitung zum Jahresabschluss: In meiner Fassung von 2015 enthält diese tatsächlich noch keine Angaben zur eBilanz (außer dass diese bei der Abgabe an die Stelle der Papierform tritt), und zur Gewerbesteuer finde ich da auch nur den Hinweis, dass diese nicht den Gewinn mindern darf und ggfs. eine Rückstellung zu bilden ist.

    Dennoch war Franco sehr hilfreich bei der Aufstellung meiner ersten eBilanz und hat auch hier im Forum vielen weitergeholfen, da die Unterstützung durch den Programmhersteller (auch und gerade) in dieser Hinsicht schon immer verbesserungswürdig war.

    ---
    Thomas Erichsen
    WISO Kaufmann (jetzt "Unternehmer") Professional Nutzer seit 2004, Soll-versteuernd, SKR-04

  • Hallo Allesamt!


    Irgendwie habt Ihr mich jetzt ganz verwirrt. Ich zeige Euch mal ein Foto, wie ich das in die Anleitung von Franco eingefügt habe, damit ich künftig immer weiß, welcher Betrag für Gewerbesteuer und welcher Betrag für Einkommensteuer zu übernehmen ist (was aber scheinbar laut obigen Aussagen falsch ist).


    Ist es dann richtig, dass sowohl für die Eingabe bei der Gewerbesteueranmeldung als auch bei der Eingabe für die Einkommensteuererklärung sowie auch für die Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung der Betrag "Summe steuerliche Gewinnermittung" genommen wird???? Dann brauche ich den Betrag Summe Jahresüberschuss/-fehlbetrag ja eigentlich gar nicht????


    Liebe Grüße

    Gisela


  • Moin!


    Die Berechnung von Franco ist doch richtig. Sie erklärt, wie man vom Gewinn lt. HGB (Jahresüberschuss) zum Gewerbeertrag gem §7 Abs. 1 GewStG kommt.

    Ist es dann richtig, dass sowohl für die Eingabe bei der Gewerbesteueranmeldung als auch bei der Eingabe für die Einkommensteuererklärung

    Ja genau, für die Eingabe dieser beiden Steuererklärungen ist genau dieser Betrag der Richtige.

    Dann brauche ich den Betrag Summe Jahresüberschuss/-fehlbetrag ja eigentlich gar nicht????


    Und wie berechnest Du sonst die Höhe Deiner Gewerbesteuerrückstellung?


    LG Chris

  • Hallo Chris,


    auch hierfür (Gewerbesteuerrückstellung) ist doch der Betrag aus "Summe steuerliche Gewinnermittung" zu nehmen, nicht der Betrag aus "Summe Jahresüberschuss/-fehlbetrag", wie ich oben ja erläutert habe. Oder ist dies doch nicht richtig?


    Gruß

    Gisela

  • Moin!


    Kommt wohl auf Deinen Rechenweg an. Der würde mich interessieren.

    Ich gehe von der GuV aus, in der die Gewerbesteuer ja noch als Betriebsausgabe drin ist und dann hinzugerechnet werden muss.

    So wie auch hier bei Haufe gut erklärt ist. Und das FA geht damit d'accord.


    LG Chris

  • Hallo Chris,


    mein Rechenweg für die Gewerbesteuerrückstellung ist wie folgt:


    Jahresüberschuss lt. GuV
    + GewSt-Vorauszahlungen
    + Hinzurechnung
    Gewerbeertrag (diesen in EKSt. eintragen)
    - Freibetrag
    verbleibender Gewerbeertrag
    daraus Messbetrag 3,5 %
    GewSt bei Hebesatz 320 %
    GewSt bei Hebesatz 400 %
    GewSt bei Hebesatz 320 %
    abzüglich GewSt-Vorauszahlungen
    GewSt-Rückstellung
    GewSt gesamt


    Also hier habe ich, anders als hier oben beschrieben, dann doch den Betrag aus "Summe Jahresüberschuss/-fehlbetrag" genommen. Somit habe ich das oben wahrscheinlich wieder falsch verstanden, dass für die Gewerbesteuerrückstellung auch der Betrag aus "Summe steuerliche Gewinnermittung" genommen werden soll.


    Es ist also richtig, für die Gewerbesteuerrückstellung Betrag aus "Summe Jahresüberschuss/-fehlbetrag" und für die Gewerbe- und Einkommensteuererklärung der Betrag aus "Summe steuerliche Gewinnermittung" zu nehmen?


    LG

    Gisela

  • Wieso sollte man die KFZ-Steurer der Firmefahrzeuge wieder abziehen?

    dann nimm einmal Deine E-Bilanz zur Hand und schau Dir die Zahlen Gewinn/Verlustrechnung an. Oder einfach das Bild #8

    Das Betriebsergebnis enthält immer noch die Gewerbesteuer.

    Und das Ergebnis nach Steuern immer noch die Kfz-Steuer

    Erst beim Jahresüberschuss/-fehlbetrag ist diese dann herausgerechnet. Aber ebenso die Gewerbesteuer. Und die wird für die Einkommensteuer wieder hinzugerechnet. Und darum ging es im Eingansposting.


    Für den Betrag zur Berechnung der Einkommensteuer wird dann zu diesem Betrag noch die Gewerbesteuer hinzu gerechnet, dieser Betrag "Summe steuerliche Gewinnermittlung" aus der E-Bilanz für GuV ist dann für die Eingabe zur Berechnung der Einkommensteuer zu verwenden.

    Wo hast Du das denn her?

    § 8 Nr. 1 letzter Hs. GewStG.

    oder hier und hier aber auch wikipedia geht darauf ein.

    Und die Gewerbesteuer ist nicht abzüglich, sondern hinzuzurechnen!

    nichts anderes habe ich geschrieben sogar mit einem ! -Zeichen versehen

    (Betriebsergebnis abzgl. sonstige Steuern z.B. Kfz-Steuern / nicht Gewerbesteuer! )

  • Moin!

    Elsamate : Das ist ein Freibetrag der Hinzurechnungen, nicht ein allgemeiner Freibetrag wie Du es geschrieben hast!

    Und wenn man bei den Hinzurechnungen bei 100 TEUR landet, würde ich es wohl nicht mehr als Mittelstands- oder Kleinbetrieb bezeichnen.


    Erst beim Jahresüberschuss/-fehlbetrag ist diese dann herausgerechnet. Aber ebenso die Gewerbesteuer.

    Aha - bei mir nicht.

    Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag ist bei mir der Saldo der GuV nach HGB (inkl aller Steuern)


    Gruß

    Chris