Lohnersatzleistung - Krankengeld (brutto) - wo die AV RV SV angeben?

  • Hallo zusammen, ich muss für 2018 meine Lohnersatzleistung des Krankengeldbezuges (brutto) angeben.

    Soweit so gut, nur in diesen Bezügen stecken Abzüge für AV RV SV. Wo kann ich die im Steuerprogramm angeben,

    denn bei den Abzügen der Lohnsteuerkarte des AN sind die ja noch nicht berücksichtigt.


    Vielen Dank

    Sven

  • Ja stimmt, SV ist nicht dabei. RV AV und PV aber schon. Die Krankenkasse meldete mir 39 Tage zu 82,11 = 3202,29 und das ist in meine Augen brutto.

    Davon wurden aber 2815,41 ausgezahlt. Weil RV AV und PV abgeführt wurden. Ich bin der Meinung das 386,88 an Versicherungen irgendwo auch steuerrechtlich gelten zu machen sind. Nur wo?


    Danke

  • Die Meldung der Krankenkasse soll für das FA sein. Da steht einfach nur lapidar Beiträge wurden im Rahmen des §32b Abs. 3 Satz 2 EStG für das Kalenderjahr 2018 an die Finanzverwaltung gemeldet. Zeitraum 03.04.2018 - 11.05.2018 Jahresbetrag in € 3202,29. Meine Leistungsbezugsbestätigung aus dem Jahr 2018 lautete 82,11 pro Kalendertag. Davon RV 7,64 AV 1,23 und PV 1,05 täglich. Damit eine Auszahlung von täglich 72,19. Somit sind die angegebenen 3202,29 brutto da 39 x 82,11 und ich würde die Abzüge nicht steuerlich geltend machen, wenn es dafür keine Möglichkeit in WISO gäbe, dies anzugebenen. Laut KK kommt da auch keine andere Bestätigung mehr.


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin der Meinung das 386,88 an Versicherungen irgendwo auch steuerrechtlich gelten zu machen sind.

    Nein, diese Beträge kannst Du nicht geltend machen, da Du diese nicht selber gezahlt hast.


    Und die Lohnersatzleistungen unterliegen mit dem Bruttobetrag dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.


    Abgesehen davon sollte man bei Fragen zu einem Steuerprogramm auch immer dessen genauen Namen und die version benennen. Spielt allerdings für die Beantwortung dieser speziellen Frage keinerlei Rolle.

  • Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
    Die Begründung erschließt für mich allerdings weniger.

    Die Abgaben der RV AV und PV zahle ich nie selbst. Sonst tätigt das mein

    AG und hier meine KK. Letztlich verstehe ich nicht warum die 3202,29 als Einnahme

    anzugeben sind, wenn ich nur 2815,41 überwiesen bekommen habe und dann diese Versicherungsbelastung

    nicht gelten machen darf. Dennoch vielen Dank

  • Die Abgaben der RV AV und PV zahle ich nie selbst. Sonst tätigt das mein

    AG und hier meine KK.

    Das stimmt so nicht, es gibt für die genannten Sozialversicherungen wie auch für die KV auch einen Arbeitnehmeranteil - der wird von Deinem Brutto abgezogen.

    Hast Du den Belegabruf eingerichtet? Wenn ja, dann sollten alle Daten, die von der Krankenkasse ans FA übermittelt wurden/noch werden, auch elektronisch bei Dir ankommen. Ansonsten auf jeden Fall die Daten aus der Meldung der Krankenkasse manuell eintragen, denn das FA hat die Daten von der KK übermittelt bekommen.

    • Offizieller Beitrag

    Ansonsten auf jeden Fall die Daten aus der Meldung der Krankenkasse manuell eintragen, denn das FA hat die Daten von der KK übermittelt bekommen.

    Nein, die im Rahmen von Lohnersatzleistungen entrichteten Beitragszahlungen Dritter haben nichts im Rahmen der ESt-Erklärung zu suchen.

  • Nein, die im Rahmen von Lohnersatzleistungen entrichteten Beitragszahlungen Dritter haben nichts im Rahmen der ESt-Erklärung zu suchen.

    Da hatte ich mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt - die Beiträge meinte ich nicht. Ich meinte die Daten, so wie Sven das ja auch geschrieben hatte.

    Die Meldung der Krankenkasse soll für das FA sein. Da steht einfach nur lapidar Beiträge wurden im Rahmen des §32b Abs. 3 Satz 2 EStG für das Kalenderjahr 2018 an die Finanzverwaltung gemeldet.