Steuererklärung Sicherheitsdienst

  • Moinsen,


    Sagt mal wenn ich jetzt als Sicherheitsdienst morgens in die Firma fahre und dann zu den Objekten wie trage ich das in der Steuererklärung ein?

    Den Weg zur Arbeit mache ich ja mit der Entfernungspauschale ganz normal aber die Wege zum Objekt wo trage ich diese ein?

    Ich habe dazu keinen Firmenwagen.

    Nur für die Streifenfahrten habe ich den.


    Danke und Gruß

    Matze

    • Offizieller Beitrag

    und dann zu den Objekten

    Ich habe dazu keinen Firmenwagen.

    Nur für die Streifenfahrten habe ich den.

    Was ist denn der Unterschied zwischen den Fahrten zu den Objekten und den Streifenfahrten? ?(

  • aber die Wege zum Objekt wo trage ich diese ein?

    Ich habe dazu keinen Firmenwagen.

    Nur für die Streifenfahrten habe ich den.

    Das kann ich mir nicht so richtig vorstellen - normalerweise steht der Firmenwagen auch für die Fahrten zum Objekt zur Verfügung (ist ja praktisch ein Teil der Streifenfahrten).

    Falls hier wirklich der Privatwagen genutzt werden muss, sollte dies der Arbeitgeber bescheinigen. Der Ersatz der Kosten nach Dienstreiseregelung ist nämlich das, womit die Finanzämter in der Regel ausgehen.

    • Offizieller Beitrag

    Das kann ich mir nicht so richtig vorstellen - normalerweise steht der Firmenwagen auch für die Fahrten zum Objekt zur Verfügung (ist ja praktisch ein Teil der Streifenfahrten).

    Das ist genau das, was mich auch stutzig macht. Macht für mich so keinen Sinn. ?(

  • Moin,


    also es ist tatsächlich so das es Tage gibt, wo ich Streife fahre. Da muss ich in die Firma und mir einen Dienstwagen holen.

    Dann gibt es Tage wo ich auch in die Firma fahre und von da aus mit meinem Auto zum Objekt.

    Es gibt auch Tage wo ich mit meinem Auto direkt von zuhause aus zum Objekt fahre.


    Was bedeutet der Satz „Der Ersatz der Kosten nach Dienstreiseregelung ist nämlich das, womit die Finanzämter in der Regel ausgehen.“?


    Danke

  • Der Satz bedeutet, daß Dein Arbeitgeber Dir bei den Fahrten mit dem Privat-Kfz 0,30 € je gefahrenen km erstattet.


    Fahrten mit dem privaten Kfz von der Firma (dürfte erste Tätigkeitsstätte sein) zu den Objekten oder Fahrten von zuhause zu den Objekten fallen unter die Auswärtstätigkeit und können mit 0,30 € je gefahrenen km (oder den tatsächlichen Kosten je km, wenn diese höher sind - siehe "Verwaltung" im Programm) steuerlich angesetzt werden. Dabei müssen Erstattungen des Arbeitgebers natürlich auch angegeben werden, aber das ist ersichtlich, wenn Du im Programm Punkt für Punkt durchgehst.

    Wie @babuschka schrieb: Die Bestätigung des Arbeitgebers, welche Fahrten mit dem privaten Kfz durchgeführt wurden, nicht vergessen.

  • Danke für eure ausführlichen Antworten ihr seit mal wieder klasse!

    Für meine Streifenfahrten mit dem Firmenwagen kann ich natürlich keine Kilometerpauschale absetzen richtig?

    Aber als Auswärtstätigkeit wenn ich über 8 Stunden komme oder?