Hallo zusammen,
ich habe ein eiliges Thema. Wir sind gerade in der Verhandlung über die Abfindungshöhe und Auszahlungszeitpunkt.
Wann ist es sinnvoll sich die Abfindung auszahlen zu lassen?
Mein Vater:
verwitwet, Steuerklasse 1, aktuell angestellt bis ca. 10/2019. Regelaltersrente ohne Abzüge 11/2019. Eigentlich wollte er noch ein paar Jahre länger arbeiten, damit er eine höhere Rente bekommt... zudem endet das Arbeitsverhältnis (alter Arbeitsvertrag) nicht mit der Regelaltersrente und somit dürfte er so lange arbeiten wie er will. Das Problem: Die Firma will ihn los haben und bietet ihm deswegen eine Abfindung an. Wenn er sie nicht annimmt, verweisen sie ihn auf einen schwereren Arbeitsplatz und machen im das Leben schwer.
Die Firma bietet ihm eine bezahlte Freistellung bis 10/2019 an und eine Abfindungszahlung mit der Lohnabrechnung 102019.
Also normalerweise würde er mit der letzten Lohnabrechnung am 31.10 eine Abfindung ausgezahlt bekommen.
Meine Überlegung: die Abfindung erst zum 31.1.2020 auszahlen lassen, da er in dem Jahr nur die Rente bezieht und somit weniger versteuern muss. Ist das korrekt/sinnvoll? Greift hier die 1/5-Regel trotzdem?
Die vom Lohnbüro hat gemeint, dass eine Auszahlung im 01/2020 nur durch Steuerklasse 6 und ohne Berücksichtigung 1/5 ausgezahlt werden könne. Begründung: im Januar ist er ja Rentner und arbeitet nicht mehr in der Firma. Somit müssen die es so anrechnen, als ob er in der Firma nur einen Nebenjob hat. Ist diese Aussage so wirklich richtig? Wenn ja... kann man sich Differenz zwischen Steuerklasse 6 und 1 dann bei der Steuererklärung wieder holen?
Wie und wann empfiehlt ihr die Abfindungszahlung?
Empfiehlt ihr für die Steuererklärung 2019 + 2020 zwingend einen Steuerberater einzuschalten, oder meint ihr das kriegt man so auch hin??
Vielen Dank!