Eingabe Entgeltersatzleistung aus dem Vorjahr

  • Hallo Zusammen,


    ich sitze an der Steuererklärung für 2018 und raufe mir die Haare...

    In der Bescheinigung über Entgeltersatzleistungen der Krankenkasse ist ein Betrag aus Dezember 2017 aufgeführt. Richtig, da die Zahlung der Ersatzleistung erst im Januar 2018 erfolgt ist. Wie gebe ich das allerdings richtig ein? Wenn ich in der Maske "Ersatzleistungen und Zeiträume ohne Beschäftigung" unter " Einkommens- und Lohnersatzleistungen" einen Leistungszeitraum 2017 eintrage, bekomme ich folgende Fehlermeldung: "Die Angaben wurden entfernt, da die Zeiträume der Ersatzleistungen im Jahr 2017 vor dem 31. Dezember endeten."

    Kann ich jetzt einfach den Zeitraum auf den 1.1. 2018 setzen? Ich bin mir nicht sicher wie das mit dem Abgleich zwischen meiner Steuererklärung und der Meldung von der Krankenkasse ans Finanzamt funktioniert.


    Gruß,

    Conny

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die Zahlung in 2018 erfolgt ist, dann ist die Zahlung nach § 11 EstG auch in 2018 zu berücksichtigen. Entsprechend hat die zahlende Stelle eine Bescheinigung für 2018 ausgestellt und dies dem FA ggf. auch so elektronisch übermittelt.

    • Offizieller Beitrag

    Du musst schon etwas gründlicher lesen und Zeile für Zeile vorgehen.


    Ich habe zwar nicht die Mac-Version, es sollte sich von der Windows-Version aber nicht groß unterscheiden.


    Bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt kommt, bei zutreffendem Eintrag, ein Prüfhinweis, den man mit einem Klick als OK ("ignorieren") erledigen kann.


    • Offizieller Beitrag

    oder auch gar nichts, denn beim bescheid kommt das automatisch durch die Übermittlung ans FA

    Was soll so ein unsinniger "Tipp"? Bei Deinem Beruf solltest Du wissen, dass der/die TE verpflichtet ist, im Rahmen der ESt-Erklärung ordnungsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Das wird mit Abgabe der Erklärung ausdrücklich versichert. Dein Ratschlag führt konsequenter Weise immer zumindest zu einer versuchten Steuerverkürzung. Übersieht das FA sogar etwas, dann reden wir sogar über eine vollzogene Steuerverkürzung. Beides kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Also Vorsicht bitte mit dem, was Du anderen, unerfahrenen, Usern rätst.

  • Hallo Miwe,


    danke für die Antworten bisher. Das mit dem Haken hatte ich natürlich schon gemacht. Die Fehlermeldung von der ich spreche, kommt auf dem Übersichtsreiter "Ersatzleistungen und Zeiträume ohne Beschäftigung"





    Und was mache ich jetzt? Weil ich die Daten ja mit abgeben möchte.


    Gruß,

    Conny

    • Offizieller Beitrag

    Und was mache ich jetzt? Weil ich die Daten ja mit abgeben möchte.

    Wie soll das jemand beantworten, ohne zu wissen, was Du wo genau eingetragen hast.


    Abgesehen davon betrifft der Hinweis ausweislich des Textes des von Dir angehängten Screens überholte Daten aus einer Datenübernahme:




    Da musst Du also schon mal genau lesen, was das Programm Dir sagt.


    Das Programm hat also Werte über in 2017 gezahltes Krankengeld nach der Datenübernahme in die 2018er ESt-Erklärung zutreffend aus der Einkommensteuererklärung 2018 entfernt.


    Hast Du nun in 2018 noch einmal eine Nachzahlung für Krankentage in 2017 erhalten oder bist Du einfach mit Deiner Sachverhaltsschilderung im Startpost komplett auf dem falschen Dampfer?

  • Hallo Miwe

    Abgesehen davon betrifft der Hinweis ausweislich des Textes des von Dir angehängten Screens überholte Daten aus einer Datenübernahme:

    Danke, das hatte ich nicht verstanden. Am Anfang war die Maske ja auch einfach leer. Doof von mir...

    Hast Du nun in 2018 noch einmal eine Nachzahlung für Krankentage in 2017 erhalten oder ...

    Genau das. Aber wenn das Programm die ja trotzdem behält ist ja alles gut.


    Danke fürs Licht im Dunkeln !


    Gruß,

    Conny