Ausbildungskosten - Angaben zu den Aufwendungen

  • Guten Tag,


    ich habe eine Frage bezüglich des Arbeitszimmers, welches ich in den Aufwendungen für Ausbildungskosten aufführe.


    Folgender Fall:

    Ich (Ehemann) bin Vollzeit angestellt und studiere im Fernstudium

    Meine Ehefrau ist Studentin im Master.

    Aus diesem Grund möchten wir beide unser Arbeitszimmer in der Wohnung absetzen.

    In den Aufwendungen für die Ausbildungskosten sind JEWEILS schon die 1250 EUR für das Arbeitszimmer aufgeführt.

    Unter der Angabe für das Arbeitszimmer steht noch folgende Angabe: "Davon entfallen auf diese Ausbildung": in % Angabe ( Screenshot habe ich angehangen)




    Meine Frage ist nun wie viel % ich hier eintragen muss? Wenn ich 0% eintrage, kommt anschließend eine Fehlermeldung.Das heißt, dass mindestens 0,01 % eingetragen werden müssen.

    Ich kann auch 100% angeben woraufhin die Steuerrückzahlung erheblich ansteigt.

    Dass das Arbeitszimmer zu 50% vom Ehemann und 50% von der Ehefrau genutzt wird, wurde schon von mir in den "allgemeinen Angaben" zu Arbeitszimmer im Kapitel "Verwaltung" aufgeführt.


    Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.


    LG

    Hauke

  • Ich bezweifle, dass zumindest der Ehemann mehr als die 1.250 Euro ansetzen kann (da nicht hauptsächlich im Arbeitszimmer tätig, sondern Vollzeit angestellt). Für den Ehemann wären daher maximal 50% ansetzbar (sofern ein gemeinsamer Arbeitszimmer).

    Für die Ehefrau müsstest Ihr prüfen, wie der Ansatz ist. Das sagt Euch aber ein Lohnsteuerhilfeverein.

    • Offizieller Beitrag

    Für den Ehemann wären daher maximal 50% ansetzbar (sofern ein gemeinsamer Arbeitszimmer).

    Die Angaben hat er doch schon unter Verwaltung getätigt:

    Dass das Arbeitszimmer zu 50% vom Ehemann und 50% von der Ehefrau genutzt wird, wurde schon von mir in den "allgemeinen Angaben" zu Arbeitszimmer im Kapitel "Verwaltung" aufgeführt.


    Unter der Angabe für das Arbeitszimmer steht noch folgende Angabe: "Davon entfallen auf diese Ausbildung": in % Angabe ( Screenshot habe ich angehangen)

    Aber dann landet das AZ doch unter den Ausbildungskosten im Rahmen der höchstbetragsmäßig beschränkt abziehbaren Sonderausgaben, oder irre ich mich da aus der Erinnerung? Kann natürlich gewollt sein bzw. betragsmäßig ohne Auswirkung.


    Bei programmbezogenen Fragen sollte man übrigens immer dessen genaue Bezeichnung sowie die Version benennen. ;)

  • Hallo zusammen,

    danke schonmal,


    ich bin wie folgt vorgegangen:


    1) weitere Ausgaben

    2) Ausbildungskosten Ehemann

    3) Ausbildungskosten

    4) Angaben zu den Aufwendungen

    5) Arbeitszimmer

    Klickt man auf Arbeitszimmer, kann man anschließend die Angaben zum Arbeitszimmer eintragen.

    Hier trage ich u.a., dass der Ehemann und die Ehefrau das Arbeitszimmer zu jeweils 50% nutzen

    6) Jetzt kann man noch eintragen werden wie Koch der Anteil der Kosten am Arbeitszimmer sind. trägt man hier 100 %, führt er die 1250 EUR noch ein zweites mal auf. Siehe Screenshot


    Gehe ich auf das Feld "Ausbildungskosten Ehefrau", sind die 1250 EUR erneut eintragen für das Arbeitszimmer. Auch hier kann man den %-Anteil auf 100% setzen.

    • Offizieller Beitrag

    Den winzigen Ausschnitt der Maske hast Du oben bereits schon einmal angehängt. Beantwortet meine Rückfragen bzw. Vermutungen oben in keinster Weise. So bringt das hier rein gar nichts.