Problem mit der Hausgeldabrechnung nach einer Änderung der MEA

  • Ich habe ein Problem mit der Hausgeldabrechnung nach einer Ändeurng der MEA.


    In der WE-Verwaltung haben sich im Laufe des Jahres die Miteigentumsanteile geändert, da ein Zimmer von einer WE zu einer anderen gewechselt ist. Alle anderen WE sind unverändert.



    In der Hausgeldabrechnung meldet der HV "kritischer Fehler: Die Grundlage für die Basisberechnung ist nicht gegeben." Ich solle jetzt zum Veränderungsstichtag eine separate Abrechnung erstellen.

    Dabei ist in der Hausgeldabrechnung aber alles richtig berücksichtigt, d.h. bei den zwei betroffenen Wohnungen sind die MEA vor und nach dem Änderungsstichtag korrekt und der HV berücksichtigt es auch beim Kostenanteil.

    Das einzige Problem ist die Darstellung der Rücklagenentwicklung: Wir haben eine Rücklage von 3.000 € p.a.. Diese wird einmal jährlich als Einmalbetrag entsprechend des MEA von der Hausgeldzahlung umgebucht. Der HV nimmt jetzt bei der Aufteilung der Zuführung zu den Rücklagen den gesamten Anteil einer Wohnung an den Rücklagen sowohl für den Zeitraum bis zum Änderungsstichtag als auch für den Zeitraum nach dem Änderungsstichtag. Das hat zum Ergebnis, dass in der Übersicht 6.000 € angezeigt werden - obwohl 3.000 € richtig wäre.


    Beispiel:

    WE1 insgesamt 300 € p.a. Anteil an den Rücklagen

    Der HV nimmt nun aber 300 € vom 1.1. bis 31.07. und noch einmal 300 € vom 1.8. bis 31.12., also insgesamt 600 €


    Außerdem möchte ich keine zwei Abrechnungen erstellen. Vor allem für die von der Änderung nicht betroffenen 8 WE wäre das vollkommen schwachsinnig.


    Wisst Ihr eine Lösung?


    frike

  • Eventuell kannst Du das gewichtete Mittel bei den MEA (nur für das Übergangsjahr) ansetzen. Das sollte genau dann funktionieren, wenn sich alle Ausgaben auf das gesamte Jahr verteilen statt z.B. auf Monate. Wenn Du natürlich Rechnungen einzelnen Monaten zuweist, dürfte es kompliziert werden, aber vielleicht ist das unnötig. Da die Eigentümer die Immobilie ja ein ganzes Jahr halten, ist der alte Anteil MEA mit der Anzahl von Tagen pro Jahr vor der Änderung zu gewichten und der neue Anteil mit der Zahl von Tagen durch 365. Diese Bruchteile addierst Du jeweils für beide Eigentümer. In Summe (alle Wohneinheiten) kommt dann wieder 1 heraus. Ich würde dieses Verfahren dann in einer Anlage zur Abrechnung erklären.

    Mit etwas gutem Willen und Einverständnis der Eigentümer sollte es so gehen.

    Zu bedenken sind natürlich auch, dass die Rücklagenvorauszahlungen (die über das Jahr hoffentlich konstant sind) richtig aufgeteilt werden müssen. Das ganze klappt also nur dann, wenn die MEA-Änderung eine ganze Zahl von Monaten betrifft, z.B. 01.01. - 31.03. alter Wert und 01.04. - 31.12. neuer Anteil.