Unternehmer: Fragen zur Steuerermittlung und Bilanz

  • Hallo alle zusammen,


    ich mache meine FiBu für eine kleine GmbH mit dem Unternehmer und komme nun zum ersten JA. Buchungen sind soweit alle drin und der Jahresüberschuss aus der GuV scheint mir korrekt; ebenso die Bilanz (jedenfalls die "normale", mit der E-Bilanz kämpfe ich noch). Alles noch vor Steuern.


    Nun würde ich gerne die Steuern berechnen, um Rückstellungen eintragen zu können. Ist es korrekt, dass der Unternehmer keinerlei Funktionen enthält, um ausgehend vom Jahresüberschuss die Gewerbe- und Körperschaftssteuer einer GmbH zu berechnen? (Und dementsprechend nebenbei bemerkt auch keine Gewerbesteuer/Körperschaftssteuererklärungen ausgeben kann?)


    Was ist denn dann das sinnvollste Vorgehen für die Steuerberechnung? Mit dem Jahresüberschuss aus Unternehmer die Steuern extern (wo macht ihr das?) berechnen, dann einbuchen, dann alles neu berechnen und die End-Bilanz ausgeben lassen?


    (Nebenbei: Ist es korrekt dass der Unternehmer auch keine E-Bilanzen übermitteln kann? Und, zweitens, dass man zwar die E-Bilanz in ein File ausgeben kann, um es auf ebilanzonline zu veröffentlichen, aber für das Jahr 2018 eigentlich die HGB-Taxonomie 6.1 erforderlich ist, die es im Unternehmer (noch) nicht gibt?


    Danke,


    Nick

  • Moin!


    Du hast das alles sehr richtig erkannt - kann Deine Fragen zum Unternehmer alle nur bejahen.

    Für die externe Berechnung schlage ich Dir das gute alte Excel vor.

    Und nicht vergessen, die berechneten Hinzurechnungen oder Abzüge in der steuerlichen Gewinnermittlung der E-Bilanz einzutragen.

    Die Steuererklärungen dann alle über ebilanzonline.

    Für den Export der E-Bilanz kann man nur warten, bis uns die Tax 6.1 ( veröffentlicht am 1. April 2017!) endlich zur Verfügung gestellt wird - oder alles auf ebilanzonline händisch eintragen.


    LG Chris


  • Hallo Chris,


    zunächst einmal vielen Dank für deine Antwort!


    Du hast das alles sehr richtig erkannt - kann Deine Fragen zum Unternehmer alle nur bejahen.

    Mist. Ich hatte gehofft, dass ich was übersehen habe ;)

    Für die externe Berechnung schlage ich Dir das gute alte Excel vor.

    Ok, das sollte auch gehen :)

    Und nicht vergessen, die berechneten Hinzurechnungen oder Abzüge in der steuerlichen Gewinnermittlung der E-Bilanz einzutragen.

    Hm, das ist mir jetzt unklar... Ich war bisher davon ausgegangen, dass ich in der E-Bilanz nur die finale Bilanz übermittle (mit GuV), aber nicht die "Nebenrechnung" für die Steuer (damit meine ich die Hinzurechungen und Abzüge), weil die ja in der Körperschaftssteuererklärung drin ist. Muss das sowohl in die Körperschaftssteuererklärung als auch die E-Bilanz?


    Wenn ja, geht das denn in Unternehmer (wie? über die Angabe der jeweiligen Konten in der Kontengliederung?) oder muss ich das auf ebilanzonline machen? Ich habe in die Kontengliederungen in Unternehmer angeschaut, und da steht alles unterhalb des Bereichs "Steuerliche Gewinnermittlung" unter "Rechtsformrelevanz" auf "Personengesellschaft/Einzelunternehmen". Ich habe ja aber eine Kapitalgesellschaft (GmbH). Ist das ein Fehler in Unternehmer?


    Die Steuererklärungen dann alle über ebilanzonline.


    Meintest du hier Elster? Oder gehen die Körperschaftssteuer/Gewerbesteuer/Umsatzsteuererklärungen auch über ebilanzonline? (wo?)


    Danke dir!


    Nick

  • Genau dort - Du musst dann halt rechts Deine entsprechende Unternehmsform auswählen ...


    Danke, ja, das hat soweit geklappt. Allerdings finde ich in der Taxonomie unter "Zurechnungen" keinen Punkt für Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag (Gewerbsteuer dagegen schon: "zuzüglich GewSt"), und eigene Punkte hinzufügen geht ja nicht. Wo hast du für deine GmbH die Körperschaftssteuer in der Steuerlichen Gewinnermittlung hinzugerechnet?


    Danke!


    Nick

  • Ich habe mich mit dem Thema etwas weiter beschäftigt. Wählt man auf ebilanzonline.de die GmbH als Rechtsform aus, wird die "steuerliche Gewinnermittlung" ausgegraut und ist nicht mehr auswählbar, d.h. es ist nicht möglich, eine solche überhaupt zu erstellen (und dementsprechend auch nicht zu importieren). Ich habe meine StB zum Thema gefragt; der war der Begriff "steuerliche Gewinnermittlung" aber zu schwammig, als dass sie mir einen Rat hätte geben können.


    Ich gehe aber davon aus, dass die steuerliche Gewinnermittlung, wie auch im Unternehmer in der E-Bilanz-Gliederung voreingestellt, für die GmbH nicht relevant ist, bzw. diejenigen Berechnungen, die unter "steuerliche Gewinnermittlung" laufen, anderweitig vorgenommen werden müssen. Meine persönliche Einschätzung ist es, dass diese Funktion lediglich für Einzelunternehmen gedacht ist.

  • Hallo zusammen,

    kurzer Kommentar: Die Taxonomie 6.1 ist vorhanden und muss nur ggfs. neu angelegt werden (FiBu Parameter Kontenplan->Kontengliederungen).

    Kleiner Erfahrungsbericht zur Tax 6.1: Wenn Ihr Spenden habt, gibt es eine Bilanzabweichung wg. einer falschen Vorgabe in der Gliederung, ist aber einfach zu beheben...

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    Thomas Erichsen
    WISO Kaufmann (jetzt "Unternehmer") Professional Nutzer seit 2004, Soll-versteuernd, SKR-04

  • Nun würde ich gerne die Steuern berechnen, um Rückstellungen eintragen zu können. Ist es korrekt, dass der Unternehmer keinerlei Funktionen enthält, um ausgehend vom Jahresüberschuss die Gewerbe- und Körperschaftssteuer einer GmbH zu berechnen? (Und dementsprechend nebenbei bemerkt auch keine Gewerbesteuer/Körperschaftssteuererklärungen ausgeben kann?)


    Was ist denn dann das sinnvollste Vorgehen für die Steuerberechnung? Mit dem Jahresüberschuss aus Unternehmer die Steuern extern (wo macht ihr das?) berechnen, dann einbuchen, dann alles neu berechnen und die End-Bilanz ausgeben lassen?


    (Nebenbei: Ist es korrekt dass der Unternehmer auch keine E-Bilanzen übermitteln kann? Und, zweitens, dass man zwar die E-Bilanz in ein File ausgeben kann, um es auf ebilanzonline zu veröffentlichen, aber für das Jahr 2018 eigentlich die HGB-Taxonomie 6.1 erforderlich ist, die es im Unternehmer (noch) nicht gibt?

    Hi Nick,

    nimm für die Steuerberechnung entweder einen Online-Rechner, da gibt es diverse. Du kannst auch einen Buchungslauf machen, wenn du alles drin hast, und machst dann anschließend für die Rückstellungen einen separaten Buchungslauf. Wenn du das nicht möchtest, hast du noch die Möglichkeit mit SIcherung und Rückkopieren zu arbeiten.

    Bei der Abgabe der Steuererklärungen über Elsteronline hast du halt wieder das Problem, dass die EBilanz dort nicht übermitelt werden kann.
    Ich habe unsere gerade mit myebilanz.de abgegeben. Freies, sinnvolles Tool genau für diese Zwecke und gute Ergänzung zu Buhl.
    https://www.myebilanz.de/000-was-ist-myebilanz.php
    Du kannst dir die EBilanz aus Buhl als Excel-Datei ausgeben lassen, daraus eine CSV-Datei erstellen und diese bei myEbilanz importieren. Ist relativ simple. Wobei ich sagen muss, dass ich schon die 36 Euro für die Pro-Version gezahlt habe, das erleichtert die Sache, wenn man nicht mit ini-Dateisprache eingeben möchte.

  • Bei der Abgabe der Steuererklärungen über Elsteronline hast du halt wieder das Problem, dass die EBilanz dort nicht übermitelt werden kann.

    Doch, natürlich kann man dort die E-Bilanz übermitteln. Genau dafür ist es doch gedacht!

    Nur aus dem Unternehmer kann sie nicht mehr übermittelt werden.


    Gruß

    Chris

  • Ja, natürlich!

    Ich hab von ebilanzonline gesprochen.

    techpoint aber von elster! das sind nun einmal zwei Paar Schuhe und über elster kannst du keine eBilanz abgeben.