Steuerfreie Aufwandsentschädigung - Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug

  • Im Rahmen einer Dozententätigkeit hat mein Arbeitgeber mir EUR 150 ausgezahlt und in der Lohnsteuerbescheinigung eine Übungsleiterfreibetrag von EUR 150 vermerkt. Ich habe die EUR 150 als steuerfreie Aufwandsentschädigung eingegeben. Laut Erklärung der Buhl Sofware, muss ich den nicht steuerfreien Anteil (den Freibetrag übersteigenden Teil) als "Steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" angeben. Bei EUR 150 ist der nicht versteuerte Anteil genau 0. Also gebe ich auf die Frage "Hat XXX steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug bezogen" eine Nein ein.

    Das Programm akzeptiert dies aber nicht und moniert es gäbe einen Wiederspruch in den Angaben. Die Software ermittelt einen Differenzbetrag von EUR 1 , den es meiner Meinung nach nicht gibt?

    Ist das ein Softwarefehler oder kann sich jemand einen Reim machen warum hier 1 EUR als Differenzbetrag moniert werden?

    Grüße Volkan

    • Offizieller Beitrag

    Bereinigte Screens der Eingaben sowie des Hinweises wären dazu wirklich nicht schlecht, denn ansonsten verstehe ich nur Bahnhof. Zumindest verstehe ich nicht, was Du wo eingetragen hast. Und es ist eben nicht immer ein Programmfehler. Zudem gibt es bei den Hinweisen auch Prüfhinweise, die man abarbeiten kann.

  • ... Laut Erklärung der Buhl Sofware, muss ich den nicht steuerfreien Anteil (den Freibetrag übersteigenden Teil) als "Steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" angeben. Bei EUR 150 ist der nicht versteuerte Anteil genau 0. Also gebe ich auf die Frage "Hat XXX steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug bezogen" eine Nein ein.

    ...


    Du musst den "nicht steuerfreien Anteil" angeben. Den hast Du nicht. Also ist er nicht anzugeben (auch nicht 0)!?


    Wo genau beantwortest Du die genannte Frage zum steuerpflichtigen Arbeitslohn in WISO:Sparbuch?


    Wozu gibt es die Differenz, wenn Du die 150 Euro gar nicht angegeben hast?


    Oder hast Du sie korrekt in "Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen / Einnahmen .... aus der Tätigkeit als..." (Anlage N, Zeile 27) eingetragen?

  • Danke für die Antworten. Mit den Screenshots wird es vielleicht klarer,

    Die Lohsteuerbescheinigung spricht von einem Übungsleiterfreibetrag von EUR 150. Es wurden also steuerfrei EUR 150 gezahlt. Um dies darzustellen gebe ich dies bei "steuerfreien Aufwandsentschädigungen" an. Das sieht das Programm auch so vor. Das Problem ist, das das Programm nun ermittelt, dass 1 EUR als Differenzbetrag zu versteuern wäre. Anbei die Screenshots. Bei dem ersten habe ich die Fehlermeldung reinkopiert, sie ließ sich nicht im Screenshot darstellen.

    Der zweite Screenshot zeigt die Darstellung der Übungsleiterpauschale aus der Lohnsteuerbescheinigung.


    Grüße Volkan

    • Offizieller Beitrag

    Also wenn ich 150€ eintrage und der Hinweis kommt, dann geht nach einem Klick auf "Diesen Fehler ignorieren" alles in Ordnung. Nichts mit 1€.


    Steht da irgendwo vielleicht noch etwas aufgrund einer Datenübernahme aus dem Vorjahr? Oder hast Du noch andere Einnahmen im Rahmen dieser Vorschrift an anderer Stelle erklärt?