Im Rahmen einer Dozententätigkeit hat mein Arbeitgeber mir EUR 150 ausgezahlt und in der Lohnsteuerbescheinigung eine Übungsleiterfreibetrag von EUR 150 vermerkt. Ich habe die EUR 150 als steuerfreie Aufwandsentschädigung eingegeben. Laut Erklärung der Buhl Sofware, muss ich den nicht steuerfreien Anteil (den Freibetrag übersteigenden Teil) als "Steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" angeben. Bei EUR 150 ist der nicht versteuerte Anteil genau 0. Also gebe ich auf die Frage "Hat XXX steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug bezogen" eine Nein ein.
Das Programm akzeptiert dies aber nicht und moniert es gäbe einen Wiederspruch in den Angaben. Die Software ermittelt einen Differenzbetrag von EUR 1 , den es meiner Meinung nach nicht gibt?
Ist das ein Softwarefehler oder kann sich jemand einen Reim machen warum hier 1 EUR als Differenzbetrag moniert werden?
Grüße Volkan