Hallo,
im Rahmen meiner Steuerklärung für 2016 hatte ich mich dem anhängigen Verfahren beim BVerfG 2BvR221/17 bzgl. "Splittingtarif für Alleinerziehende" angeschlossen und Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Das Verfahren ruhte, bis kürzlich der Antrag beim Bundesverfassungsgericht ohne Gründe abgelehnt wurde.
Vom Finanzamt bekam ich nun Post: mein Einspruch sei nach neuester Sachlage nicht begründet. Ich soll meinen Einspruch zurücknehmen, sonst würde förmlich darüber entschieden.
Kann ich dies ablehnen und meinen Einspruch "transferieren" in neues Revisionsverfahren? Wie kann so ein "Einspruchs-Transfer"oder "Einspruchsverlängerung" oä. aussehen?
Warum? Im Internet wird geraten, dem Druck des Finanzamtes nicht nachzugeben. Beim BFH ist zur gleichen Frage ein neues Revisionsverfahren anhängig geworden: Az. VIII R 16/17. Es ist über erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerden erreicht worden.
Ich möchte meinen Einspruch trotz Ablehnung nicht zurückziehen und mich dem neuen Revisionsverfahren anschließen.
Vielen Dank für Hilfe!