Splittingtarif bei Alleinerziehenden: Finanzamt fordert, den Einspruch zurückzunehmen

  • Hallo,


    im Rahmen meiner Steuerklärung für 2016 hatte ich mich dem anhängigen Verfahren beim BVerfG 2BvR221/17 bzgl. "Splittingtarif für Alleinerziehende" angeschlossen und Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Das Verfahren ruhte, bis kürzlich der Antrag beim Bundesverfassungsgericht ohne Gründe abgelehnt wurde.


    Vom Finanzamt bekam ich nun Post: mein Einspruch sei nach neuester Sachlage nicht begründet. Ich soll meinen Einspruch zurücknehmen, sonst würde förmlich darüber entschieden.


    Kann ich dies ablehnen und meinen Einspruch "transferieren" in neues Revisionsverfahren? Wie kann so ein "Einspruchs-Transfer"oder "Einspruchsverlängerung" oä. aussehen?

    Warum? Im Internet wird geraten, dem Druck des Finanzamtes nicht nachzugeben. Beim BFH ist zur gleichen Frage ein neues Revisionsverfahren anhängig geworden: Az. VIII R 16/17. Es ist über erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerden erreicht worden.


    Ich möchte meinen Einspruch trotz Ablehnung nicht zurückziehen und mich dem neuen Revisionsverfahren anschließen.


    Vielen Dank für Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte meinen Einspruch trotz Ablehnung nicht zurückziehen ...

    Das bleibt Dir überlassen.


    .... und mich dem neuen Revisionsverfahren anschließen.

    Da gibt es nichts anzuschließen, denn im Steuerrecht gibt es keine "Sammelverfahren". Du bekommst dann eine Einspruchsentscheidung, womit Dir der Klageweg bleibt. Du musst dann ggf. eben selber Klage beim FG einreichen.

  • Du hast aber schon gesehen, dass dieser Fall vom ersten abweicht? Es geht hier um verwitwete Alleinerziehende.

  • Da gibt es nichts anzuschließen, denn im Steuerrecht gibt es keine "Sammelverfahren". Du bekommst dann eine Einspruchsentscheidung, womit Dir der Klageweg bleibt. Du musst dann ggf. eben selber Klage beim FG einreichen.

    Da habe ich mich falsch ausgedrückt.

    Ich möchte mich nicht der Klage vor Gericht anschließen - ich möchte in der Steuererklärung widerrum die "Verfahrensruhe beantragen", bis eine Entscheidung bzgl. des neuen Revisionsverfahren vorliegt. So wie schon mit dem ursprünglichen Verfahren gemacht.

    Wenn das Finanzamt förmlich über die Unzulässigkeit meines ursprünglichen Einspruches entscheidet, wird die Steuererklärung ja endgültig. Dann verliere ich alle Ansprüche aus dem Splittingtarif, obwohl es ja ein Revisionsverfahren gibt. Das möchte ich verhindern.

  • Du hast aber schon gesehen, dass dieser Fall vom ersten abweicht? Es geht hier um verwitwete Alleinerziehende.

    Ich bin eine verwitwete Alleinerziehende.


    Das Revisionsverfahren wird geführt von derselben verwitwete Alleinerziehenden, die auch schon das ursprüngliche Verfahren geführt hat.

    • Offizieller Beitrag

    Wie schon gesagt, niemand kann die Finanzverwaltung (FinVerw) zwingen, ein Verfahren ruhen zu lassen. Wenn die FinVerw meint, es gibt aufgrund ähnlicher Entscheidungen/Abweisungen keine Erfolgsaussichten, dann fertigt es eben, bei Verweigerung der Einspruchsrücknahme, eine entsprechende Einspruchsentscheidung. Dir und allen anderen steht der Klageweg offen.

  • Ich würde auf das Schreiben des FA antworten und die Nichtrücknahme mit dem neuen Verfahren begründen. Was das Finanzamt dann macht, kann ich nicht vorhersagen - kommt auch auf die Vorgaben vom Ministerium an, ob hier nochmals auf "ruhen" gestellt wird oder ein Bescheid erteilt wird, den du dann mit der Klage angreifen musst. "Anschließen" geht nicht, wie miwe4 schon gesagt hat.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde auf das Schreiben des FA antworten und die Nichtrücknahme mit dem neuen Verfahren begründen. Was das Finanzamt dann macht, kann ich nicht vorhersagen - kommt auch auf die Vorgaben vom Ministerium an, ob hier nochmals auf "ruhen" gestellt wird oder ein Bescheid erteilt wird, den du dann mit der Klage angreifen musst.

    Die Rechtsbehelfsstelle des FA kennt die Rechtsprechung ja und macht auch nicht leichtfertig Einspruchsentscheidungen. Von daher gehe mal davon aus, das es bei denen "ausdiskutiert" ist. Und auf ein Schreiben des FA zu antworten ist für mich selbstverständlich. Kann aber notfalls auch ein Anruf sein, in dem man seine Meinung zu Akten gibt.

  • Ich würde auf das Schreiben des FA antworten und die Nichtrücknahme mit dem neuen Verfahren begründen. Was das Finanzamt dann macht, kann ich nicht vorhersagen - kommt auch auf die Vorgaben vom Ministerium an, ob hier nochmals auf "ruhen" gestellt wird oder ein Bescheid erteilt wird, den du dann mit der Klage angreifen musst. "Anschließen" geht nicht, wie miwe4 schon gesagt hat

    Meine Rückmeldung kommt spät, aber besser spät als nie -)
    Dein Vorschlag "die Nichtrücknahme mit dem neuen Verfahren begründen" hat übrigens geklappt. Das Finanzamt hat dies so akzeptiert. Besten Dank.