Meine Mutter befindet sich im Pflegeheim mit einem Pflegegrad. Ihre monatlichen Einkünfte (Rente) reichen nicht aus, um das Pflegeheim zu bezahlen. Nachdem ihre Ersparnisse bis auf das geringe Schonvermögen aufgebraucht ist, muss die Sozialamt den fehlenden Betrag zuschiessen. Vom Sozialamt wird dieser Betrag im Rahmen meiner Leistungsfähigkeit zurückgefordert. Wie kann ich diese Beträge in meiner Steuererklärung geltend machen?
Absetzen von Elternunterhalt, das vom Sozialamt für eine im Pflegeheim untergebrachte Mutter gefordert wird
- Schulau
- Erledigt
-
-
sicher, dass Sie zahlen müssen?? Verdienen Sie soviel - mE ist die Grenze mehr als 100.00,-- im Jahr?
Lia
-
mE ist die Grenze mehr als 100.00,-- im Jahr
So pauschal kann man das nicht sagen, es hängt immer von den persönlichen Verhältnissen ab.
Wie kann ich diese Beträge in meiner Steuererklärung geltend machen?
Zur eigentlichen Frage: Wir wissen leider nicht, ob und wenn ja, welches Programm von buhl Du benutzt. Unterhalt, um den es sich ja handelt, wird unter "Allgemeine Ausgaben - Unterhalt an bedürftige Personen" eingetragen. Die Programmhilfe dürfte Dich zuverlässig dahin führen ...
Nachtrag: Hier findest Du eine weitere gute Übersicht, die auch die Frage der außergewöhnlichen Belastung beleuchtet wird.
-
Hallo Lia, so viel bekomme ich als Pensionär nicht! Aber auch das Einkommen meiner Frau wird beim Familieneinkommen mit einberechnet, obwohl sie als Schwiegertochter nicht zum Unterhalt verpflichtet ist! Das habe ich anwaltlich überprüfen lassen.
Meine Frage ist nicht ob ich Unterhalt zahlen muss, sondern wie ich es im WISO-Programm absetzen kann. Ich kann zwar Beträge als Unterhalt eintragen, doch wie erkläre ich das dem Finanzamt, dass das Sozialamt dieseSumme von mir zurückgefordert hat. Wie kann ich Erläuterungen hinzufügen?
-
wie ich es im WISO-Programm absetzen kann.
Dann sollte man das Programm auch genau mit Namen und Version benennen, dann ein Programm nur namens WISO gibt es nicht. #
Ansatz nach § 33 EStG unter Anrechnung der zumutbaren Eigenbelastung:
Haushaltsersparnis_Pflegeheim FG Köln vom 26.1.2017, 14 K 2643_16.pdf
Heimkosten: Wenn Kinder für die Eltern zahlen müssen
-
Hallo Lia, so viel bekomme ich als Pensionär nicht! Für meine Eigentumswohnung wird mir ein Wohnwertvorteil nach ortsüblicher Miete als Einkommen zugeschlagen. Aber auch das Einkommen meiner Frau wird beim Familieneinkommen mit einberechnet, obwohl sie als Schwiegertochter nicht zum Unterhalt verpflichtet ist! Das habe ich anwaltlich überprüfen lassen.
Meine Frage ist nicht ob ich Unterhalt zahlen muss, sondern wie ich es im WISO steuer Sparbuch 2019 absetzen kann. Ich kann zwar Beträge als Unterhalt eintragen, doch wie erkläre ich das dem Finanzamt, dass das Sozialamt dieseSumme von mir zurückgefordert hat. Wie kann ich Erläuterungen hinzufügen?
Für mich war klar, dass es sich nur um das WISO steuer Sparbuch 2019 handeln kann, da ich von der Einkommensteuererklärung gesprochen habe.
-
Für mich war klar, dass es sich nur um das WISO steuer Sparbuch 2019 handeln kann, da ich von der Einkommensteuererklärung gesprochen habe.
Nein, das ist absolut nicht klar. Es hätte jedes x-beliebige Steuerprogramm handeln können, da Du ja nicht mal im Unterforum für das steuer:Sparbuch gepostet hast. Und ob Du es glaubst oder nicht: es fragen hier auch Anwender anderer Programme nach.
Mal davon abgesehen, daß es von Buhl verschiedene Steuerprogramm und Versionen gibt. Also wenn die Beantwortung dieser Frage zuviel verlangt ist, dann lass es doch einfach, statt Dich darüber zu mokieren.
Du solltest nicht vergessen: Du möchtest was vom Forum und nicht umgekehrt.
-
Betrifft folgendes Programm: WISO.steuer Sparbuch 2019
Meine Mutter ist in einem Pflegeheim untergbebracht. Weil ihre Rente nicht ausreicht, erhält sie Sozialhilfe. Diese Sozialhilfe fordert das Sozialamt von mir zurück.
1) Wie trage ich die gezahlten Beträge in den Vordruck bei "Unterhalt für bedürftige Personen" ein? Müssen alle vom Programm geforderten Angaben gemacht werden?
Das Einkommen meiner Mutter ist doch vollkommen belanglos, weil der Sachverhalt doch durch das Sozialamt schon geklärt ist.
2) Gibt es einen Vordruck im Programm, mit dem ich dem Finanzamt den Sachverhalt erläutern kann?
-
Wozu jetzt noch ein neuer Thread zu demselben Problem? Wo soll dann jemand antworten?
Abgesehen davon habe ich Dir die Frage doch beantwortet:
Ansatz nach § 33 EStG unter Anrechnung der zumutbaren Eigenbelastung:
Haushaltsersparnis_Pflegeheim FG Köln vom 26.1.2017, 14 K 2643_16.pdf
Heimkosten: Wenn Kinder für die Eltern zahlen müssen - Quelle: lohnsteuer-kompakt.deUnd den Rest wirst Du ja wohl hoffentlich in dem sehr übersichtlichen und gut angeleiteten Programm finden. Und Du wirst schon ein formloses Begleitschreiben mit entsprechenden Erläuterungen sowie Nachweisen fertigen und gesondert versenden müssen.
-
Betrifft folgendes Programm: WISO.steuer Sparbuch 2019
Unterhalt, um den es sich ja handelt, wird unter "Allgemeine Ausgaben - Unterhalt an bedürftige Personen" eingetragen. Die Programmhilfe dürfte Dich zuverlässig dahin führen ...
-
Unterhalt, um den es sich ja handelt, wird unter "Allgemeine Ausgaben - Unterhalt an bedürftige Personen" eingetragen.
Nein, genau das ist eben in diesem Fall nicht die Lösung, sondern § 33 EStG unter Anrechnung der zumutbaren Eigenbelastung:
Ansatz nach § 33 EStG unter Anrechnung der zumutbaren Eigenbelastung:
Haushaltsersparnis_Pflegeheim FG Köln vom 26.1.2017, 14 K 2643_16.pdf
Heimkosten: Wenn Kinder für die Eltern zahlen müssen - Quelle: lohnsteuer-kompakt.de -
Stimmt, ich hatte die Kosten als Unterhalt betrachtet, es sind aber Heimunterbringungskosten und werden also unter "Allgemeine Ausgaben - Heimkosten" eingetragen (im Programm der Punkt über dem Unterhalt). Knapp vorbei ist auch daneben.
Danke für die Korrektur.