Werbungskosten bei Minijob nach Heirat

  • Hallo Forum,


    ich suche jetzt bereits seit Stunden nach einer Antwort für meine Steuererklärung. Leider bin ich nicht fündig geworden. Ich bekomme einfach keinen Ansatz was ich eintragen kann und was nicht da es so viele verschiedene Situationen gibt.


    Zu meiner Situation:

    Ich habe im Juni geheiratet. MeineFrau und ich haben unsere Steuerklassen nach der Hochzeit auf 3/5 geändert, da ich Vollzeitbeschäftigt (3) bin und sie gerade ihr Studium abgeschlossen hat, arbeitsuchend ist und somit kaum Einkommen hat (5). So lange sie noch auf Jobsuche ist hat sie jetzt erst einmal (seit September) einen 450€ Job angenommen. Ihr Job wird pauschal mit 2% versteuert und ist Sozialabgabenfrei. Durch die 2% Pauschalversteuerung bekommt sie keine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber. Wir haben die Zusammenveranlagung gewählt.


    Nun zu den Fragen:

    - Da ich ja die Steuerklasse 3 habe und sie die 5. Muss ich den kleinen Verdienst meiner Frau irgendwo angeben in der Steuererklärung? Da sie keine Lohnsteuerbescheinigung bekommt lasse ich die Seite in der Wiso Software einfach frei?

    - Da sie nur die Pauschalsteuer bezahlt, wir aber ja zusammen veranlagt werden, können wir für "ihren" Weg zu ihrer Arbeitsstelle neben "meinem" Weg zur Arbeitsstelle z.B. Werbungskosten ansetzen?

    - Wie sieht es mit den Werbungskosten vor dem 1. September (Beginn 450€ Job) aus? Sie hatte keine Steuern gezahlt da sie ja auch kein Einkommen hatte aber sie hatte trotzdem Ausgaben für Bewerbungen, Lehrmaterial, Masterarbeit etc. Kann ich diese Kosten alle angeben bei der Zusammenveranlagung?


    Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Danke vorab für Antworten!

    • Offizieller Beitrag

    ich suche jetzt bereits seit Stunden nach einer Antwort für meine Steuererklärung. Leider bin ich nicht fündig geworden. Ich bekomme einfach keinen Ansatz was ich eintragen kann und was nicht da es so viele verschiedene Situationen gibt.

    Das kann ich nun wirklich nicht glauben, da wir hier Fragen zu ("echten") Minijobs regelmäßig beantworten.


    - Da sie nur die Pauschalsteuer bezahlt, wir aber ja zusammen veranlagt werden, können wir für "ihren" Weg zu ihrer Arbeitsstelle neben "meinem" Weg zur Arbeitsstelle z.B. Werbungskosten ansetzen?

    nein


    - Wie sieht es mit den Werbungskosten vor dem 1. September (Beginn 450€ Job) aus? Sie hatte keine Steuern gezahlt da sie ja auch kein Einkommen hatte aber sie hatte trotzdem Ausgaben für Bewerbungen, Lehrmaterial, Masterarbeit etc. Kann ich diese Kosten alle angeben bei der Zusammenveranlagung?

    Es gibt den Begriff vorweggenommene Werbungskosten. Einfach einmal darunter suchen und nachlesen. Die Einkünfte sind für jeden Ehegatten gesondert zu ermitteln.


    Das siehst Du aber auch, wenn Du ein paar Euro in ein Steuerprogramm, gleich welchen Herstellers, investierst.


    Im Übrigen bitte keine Themen mischen und Sammelthreads dieser Art hier einstellen. Künftig werden die kommentarlos geschlossen (siehe auch Forenregeln).

  • Ok, danke für die schnelle Antwort. Mich irritiert nur der Ausdruck Zusammenveranlagung. Warum "Zusammen"veranlagung wenn Ihre Ausgaben dann keine Rolle mehr spielen? Man erwirtschaftet ja zusammen ein Einkommen X, man zahlt gemeinsam Steuern X aber Ihre Werbungskosten sind auf einmal egal? Um es einfacher zu gestalten gehen wir mal davon aus sie hätte letztes Jahr gar nichts verdient. Dann spielen ihre Werbungskosten auch keine Rolle? Warum nennt man es dann Zusammenveranlagung?

    • Offizieller Beitrag

    Warum "Zusammen"veranlagung wenn Ihre Ausgaben dann keine Rolle mehr spielen?

    Wer sagt denn das??(


    Man erwirtschaftet ja zusammen ein Einkommen X, man zahlt gemeinsam Steuern X aber Ihre Werbungskosten sind auf einmal egal?

    Die Einkünfte sind für jeden Ehegatten gesondert zu ermitteln.



    Warum nennt man es dann Zusammenveranlagung?

    Die Zusammenrechnung erfolgt erst an späterer Stelle, wenn Du Dir einmal eine Steuerberechnung anschaust. Deshalb auch der Tipp, ein Steuerprogramm zu nutzen.

  • Ok danke, den Rest versuche ich über die Suche zu klären und sorry für die Umstände. Ist halt das erste mal als Verheirateter.

    Ich benutze ja seit Jahren das Steuerprogramm von Buhl. Trotzdem ist es das erste mal und ich tu mich da schwer.

    • Offizieller Beitrag

    Ich benutze ja seit Jahren das Steuerprogramm von Buhl.

    Ist es so schwer, den genauen Programmnamen und die genaue Version zu benennen? Ob Du es glaubst oder nicht, Buhl selbst hat mehrere unterschiedliche Steuerprogramme im Angebot.

    • Offizieller Beitrag

    arum nennt man es dann Zusammenveranlagung?

    Kann man doch überall nachlesen, warum das Ganze trotzdem sinnvoll ist, auch wenn keine WK für Deine Frau abgesetzt werden können, z.B. hier.

    Oder Du schaust Dir einfach mal die Vergleichsrechnung von Einzel- und Zusammenveranlagung an, wenn es sie in Deinem Programm ohne Namen gibt.

  • WISO steuer:Start 2019 26.03 (Build 1728)


    Noch mal zum Verständnis anhand eines Beispiels.


    Meine Frau hatte keine Lohnsteuer im letzten Jahr zu zahlen da es pauschal versteuert war.

    Sie musste aber mit ihrem Auto an Ihren Arbeitsplatz fahren, hatte Ausgaben für Studium etc. Unterm Strich machte sie dadurch sagen wir mal übertrieben 2000€ Miese.

    Ihre Einkünfte sind also -2000€


    Ich hatte sagen wir mal 40.000€ Einkünfte und hab 10.000€ Werbungskosten. Also 30.000€ Einkünfte.


    Wird es dann am Ende in der Steuerberechnung so berechnet, als hätte man Zusammen 28.000€ Einkünfte gehabt?


    Danke nochmals für Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frau hatte keine Lohnsteuer im letzten Jahr zu zahlen da es pauschal versteuert war.

    Sie musste aber mit ihrem Auto an Ihren Arbeitsplatz fahren,

    Was beides nicht interessiert.



    hatte Ausgaben für Studium etc. Unterm Strich machte sie dadurch sagen wir mal übertrieben 2000€ Miese.

    Ihre Einkünfte sind also -2000€

    Ich hatte sagen wir mal 40.000€ Einkünfte und hab 10.000€ Werbungskosten. Also 30.000€ Einkünfte.


    Wird es dann am Ende in der Steuerberechnung so berechnet, als hätte man Zusammen 28.000€ Einkünfte gehabt?

    Genau das sagt Dir doch die Steuerberechnung Deines Programms! Lesen musst Du die Zahlen schon selber.