Kunde führt von Rechnung Sozialabgaben ab - Wie vermerke ich das in "Mein Büro"?

  • Hallo!


    Ich arbeite als Freiberufler und habe einen Auftraggeber, der es mit dem Thema "Scheinselbstständigkeit" ein wenig zu gründlich nimmt. Ich habe eine Rechnung über Summe X gestellt (19% MwSt.). Überwiesen wurde mir allerdings nicht der Brutto-Betrag, sondern weniger, da mir Sozialabgaben abgezogen wurden. Wie trage ich das korrekt in "Mein Büro" ein? Ich finde nur die Funktionen "Teilrechnung", "Skonto" und "Bankgebühren" - aber all das stimmt ja nicht mit meinem Fall überein. Hinzu kommt, dass mir die Mehrwertsteuer auf den Ursprungsbetrag überwiesen wurde (also nicht auf die Netto-Summe mit abgezogenen Sozialabgaben).


    Viele Grüße und besten Dank vorab!

    • Offizieller Beitrag

    Ich arbeite als Freiberufler und habe einen Auftraggeber, der es mit dem Thema "Scheinselbstständigkeit" ein wenig zu gründlich nimmt. Ich habe eine Rechnung über Summe X gestellt (19% MwSt.). Überwiesen wurde mir allerdings nicht der Brutto-Betrag, sondern weniger, da mir Sozialabgaben abgezogen wurden.

    Da stellen sich mir gleich mehrere Fragen:

    • Was sagt der dieser Tätigkeit zugrunde Vertrag zur Art der Tätigkeit, Arbeitsumfang/-zeit etc. aus?
    • Wohin hat er diese Sozialversicherungsbeiträge denn überhaupt überwiesen?
    • Dann muss er konsequenter Weise auch nach Steuerklasse 6 abgerechnet haben und Dir eine entsprechende Lohnsteuerbescheinigung ausstellen, oder?


    Im Übrigen ggf. Rechtshilfe suchen.

  • wie sollen für einen Nicht-AN Beiträge berechnet und abgeführt (in welcher Höhe, wohin) werden ? :/

    Du Beiträge wurden mit Vorankündigung an meine Krankenkasse und unter Angabe meiner Sozialversicherungsnummer an die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung abgeführt. Die Höhe orientiert sich am in der Rechnung ausgewiesenen Tagessatz.


    Da stellen sich mir gleich mehrere Fragen:

    • Was sagt der dieser Tätigkeit zugrunde Vertrag zur Art der Tätigkeit, Arbeitsumfang/-zeit etc. aus?
    • Wohin hat er diese Sozialversicherungsbeiträge denn überhaupt überwiesen?
    • Dann muss er konsequenter Weise auch nach Steuerklasse 6 abgerechnet haben und Dir eine entsprechende Lohnsteuerbescheinigung ausstellen, oder?

    Ich habe meine Dienstleistung (also keine Waren, etc.) für einen Tag in Rechnung gestellt. Das ist soweit branchenüblich auch korrekt. Es gab eine Gagen-Abrechnung, Lohnsteuer wurde aber nicht einbehalten. Zusätzlich liegt mir für den Tag aber eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung vor. Hintergrund der ganzen Sache ist, dass ich zu besagtem Zeitpunkt nicht ausreichend belegen konnte, meine Sozialabgaben selbst zu zahlen. Das hat diverse Gründe, unterm Strich verhalte ich mich aber rechtlich korrekt. Das haben mir alle Sozialversicherungsträger bestätigt.


    Deshalb habe ich mich mit der Sache auch erstmal abgefunden (wohl wissend, dass es in Zukunft anders laufen wird). Momentan ist eben einfach nur mein Problem, wie ich es korrekt in die Software eintrage ;)

    • Offizieller Beitrag

    Deshalb habe ich mich mit der Sache auch erstmal abgefunden (wohl wissend, dass es in Zukunft anders laufen wird). Momentan ist eben einfach nur mein Problem, wie ich es korrekt in die Software eintrage.

    Sollte m.E. ein Konto im Rahmen der Privatentnahmen sein.


    Und als erfolgsrelevante Betriebseinnahme natürlich der Bruttobetrag, also die vollständige Gegenleistung einschließlich Sozialversicherungsabgaben, zum Regelsteuersatz bei der USt.

  • Sollte m.E. ein Konto im Rahmen der Privatentnahmen sein.


    Und als erfolgsrelevante Betriebseinnahme natürlich der Bruttobetrag, also die vollständige Gegenleistung einschließlich Sozialversicherungsabgaben, zum Regelsteuersatz bei der USt.

    Besten Dank euch. Noch einmal zum Verständnis: Die Differenz aufgrund der Sozialabgaben als Privatentnahme?


    Was für mich noch unklar ist: Die Software erwartet zur gestellten Rechnung ja den entsprechenden Geldeingang im verknüpften Konto und bemängelt jetzt natürlich, dass Rechnungssumme und Geldeingang nicht identisch sind. Also wie mache ich ihr das schmackhaft? Komplizierter wird es m.E. ja dadurch, dass mir die Mehrwertsteuer auf den Brutto-Tagessatz überwiesen wurde - also nicht auf das, was mir abgezogen wurde. Aber die Software berechnet meines Wissens nach die MwSt. ja anhand der Gesamtsumme. Würde doch bedeuten, dass sie speziell anhand dieser Summe weniger ans Finanzamt abführen würde, als ich laut Abrechnung bekommen habe.

    • Offizieller Beitrag

    Besten Dank euch. Noch einmal zum Verständnis: Die Differenz aufgrund der Sozialabgaben als Privatentnahme?

    Ja.


    Also wie mache ich ihr das schmackhaft?

    Das muss Dir leider jemand beantworten, der auch mit dem Programm bucht.


    Komplizierter wird es m.E. ja dadurch, dass mir die Mehrwertsteuer auf den Brutto-Tagessatz überwiesen wurde - also nicht auf das, was mir abgezogen wurde. Aber die Software berechnet meines Wissens nach die MwSt. ja anhand der Gesamtsumme. Würde doch bedeuten, dass sie speziell anhand dieser Summe weniger ans Finanzamt abführen würde, als ich laut Abrechnung bekommen habe.

    Die Sätze verstehe ich ehrlich gesagt nicht, da sie sich m.E. widersprechen. Wie gesagt, die USt ist aus der gesamten Gegenleistung, also einschließlich SozVers-Abgaben, zu berechnen bzw. herauszurechnen.

  • Die Mehrwertsteuer wird auf den Umsatz berechnet und das ist der Brutto-Tagessatz. Also buchst du Bank Betrag des Eingangs an Umsatz 19%. Als nächstes musst du den einbehaltenen Betrag buchen Privatentnahme an Umsatz 19%. So wird dann auch die Rechnung insgesamt ausgeglichen.

    Die bezahlten Versicherungsbeträge kannst du nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung ansetzen.

  • Die Sätze verstehe ich ehrlich gesagt nicht, da sie sich m.E. widersprechen. Wie gesagt, die USt ist aus der gesamten Gegenleistung, also einschließlich SozVers-Abgaben, zu berechnen bzw. herauszurechnen.

    Ich glaube, wir meinen das gleiche. Habe mich nur etwas kompliziert ausgedrückt ;)


    Die Mehrwertsteuer wird auf den Umsatz berechnet und das ist der Brutto-Tagessatz. Also buchst du Bank Betrag des Eingangs an Umsatz 19%. Als nächstes musst du den einbehaltenen Betrag buchen Privatentnahme an Umsatz 19%. So wird dann auch die Rechnung insgesamt ausgeglichen.

    Die bezahlten Versicherungsbeträge kannst du nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung ansetzen.

    Wie genau buche ich das denn in "Mein Büro"? Ich habe mit dem Programm ja die Rechnung geschrieben. Jetzt erwartet die Software auch den dazugehörigen Geldeingang. Das Geld ist auf dem mit der Software verknüpften Bankkonto eingegangen, nur eben mit Abzügen. Jetzt habe ich den Geldeingang der Rechnung zugewiesen und werde von MB gefragt, wie der Minderbetrag behandelt werden soll: Teilzahlung (Rechnungsstatus: teilweise bezahlt), Skontoabzug (Rechnungsstatus: vollständig bezahlt) oder Bankgebühr (Rechnungsstatus: vollständig bezahlt). Eine andere Möglichkeit habe ich nicht, jedoch passt keiner der Punkt so genau zu dem, was ich angeben müsste.


    Beim Minderbetrag geht es konkret um knapp 38 Euro. Für mich wäre es nun logisch, die auf dem Bankkonto eingegangene Summe als Teilzahlung zu vermerken und dann manuell z.B. im Verrechnungskonto eine (fiktive) Einnahme über die knapp 38 Euro ebenfalls mit der Rechnung zu verknüpfen. Und im Anschluss dann eine Privatentnahme in gleicher Höhe. Ist das so korrekt bzw. habe ich das so richtig verstanden?

  • Du klickst zunächst "Teilzahlung" an, weil du den Rest ja noch ausgleichen musst. Dieser wird dann über das Privatkonto bezahlt, nicht über das Bankkonto. Das Verrechnungskonto ist zwar nicht ganz falsch - aber diese Konten erscheinen nicht in der EÜR und dort müssen die Privateinlagen und Privatentnahmen aufgeführt werden.

  • Dieser wird dann über das Privatkonto bezahlt, nicht über das Bankkonto. Das Verrechnungskonto ist zwar nicht ganz falsch - aber diese Konten erscheinen nicht in der EÜR und dort müssen die Privateinlagen und Privatentnahmen aufgeführt werden.

    Was wäre denn die Alternative zum Verrechnungskonto bzw. wie buche ich die Differenz genau? An Konten sind neben dem Geschäftskonto bei mir nur das Verrechnungskonto und das (leere) Kassenbuch vorhanden.

  • Die Privatkonten müssten auch vorhanden sein - können über eine freie Buchung gewählt werden (1800 ff. in SKR 03)

  • Ich hab das bei einigen unständigen Jobs, da ist es folgendermaßen: Deine Gage ist der volle Beitrag. Ich mache eine Splitbuchung, die aus der in Rechnung gestellten Gage mit Zuordnung zur Rechnung besteht. Und der Restbetrag (eine negative Summe) ist die Ausgabe an "Versicherungen." (bzw. sagen die anderen oben Privatentnahme.. hm... Privatentnahme etc. rechne ich da gar nix. Allerdings benutze ich Mein-Büro auch nur für die Vorsteuer. In der EK zieh ich zwar die Infos aus Mein Büro raus, gleiche aber händisch nochmal ab und trage so was wie die Sozialversicherung eh nochmal extra ein. Krieg ich ja von der KSK gemeldet. Daher ist mir das eigentlich bumbel, weil ich ansonsten die Soz-Veers.-Beiträge in Mein Büro gar nicht erfasse. Hier nur, weil sonst die Rechnung nicht aufgeht. Weil irgendwo muss das Minus ja hin. Vielleicht wär Privatentnahme aber ech tbesser wenn ich so nachdenke... weil ich muss immer die Beiträge und Versicherungen die sonst noch so gebucht werden händisch wieder zusammenzählen, weil die SozVers. da ja falsch rumschwirrt. Andererseits seh ich die so auch immer, dass sie da war, und ich aufpassen muss ;o) )

    Die bezahlte Versicherung kannst du übrigens aus der Künstlersozialkasse rausrechnen bzw. erstatten lassen, sofern du da drin bist (Dein Fall klingt bisschen danach).

    Und lass dir die SV-Meldung von dem Typen schicken! Denn da steht alles nochmal genau drauf: worauf die MwSt, wie viel KV, PV, RV dein Anteil, und wie viel sein Anteil ist, der eingezahlt wurde! Bzw. einen ordentlichen Gagenschein, oder was auch immer das bei dir ist.

  • Szandor wenn du die EÜR nicht aus dem Programm ermittelst, ist das Vorgehen auch möglich, aber sobald du eine EÜR aus Mein Büro heraus versendest, ist es definitiv falsch, weil es keine betrieblichen Versicherungen sind. Dann hilft nur das Verrechnungskonto, falls es mit den Privatentnahmen nicht geht.

  • Die bezahlte Versicherung kannst du übrigens aus der Künstlersozialkasse rausrechnen bzw. erstatten lassen, sofern du da drin bist (Dein Fall klingt bisschen danach).

    Und lass dir die SV-Meldung von dem Typen schicken! Denn da steht alles nochmal genau drauf: worauf die MwSt, wie viel KV, PV, RV dein Anteil, und wie viel sein Anteil ist, der eingezahlt wurde! Bzw. einen ordentlichen Gagenschein, oder was auch immer das bei dir ist.

    So ungefähr... KSK-Antrag läuft und so lange ich die nicht nachweisen kann, werden die SV-Anteile abgezogen. Sobald ich die Bestätigung der KSK habe, werden zukünftige Rechnungen auch wieder vollständig bezahlt. Die SV-Meldungen habe ich bekommen und auch eine ordentliche Abrechnung, aus der auch hervorgeht, dass die MwSt. auf den Brutto-Betrag berechnet wurde.


    Szandor wenn du die EÜR nicht aus dem Programm ermittelst, ist das Vorgehen auch möglich, aber sobald du eine EÜR aus Mein Büro heraus versendest, ist es definitiv falsch, weil es keine betrieblichen Versicherungen sind. Dann hilft nur das Verrechnungskonto, falls es mit den Privatentnahmen nicht geht.

    Ich hab es jetzt folgendermaßen gemacht: Die Einnahme als Splitbuchung: Einmal verknüpft mit dem, was überwiesen wurde und dann auf dem Privatkonto eine fiktive Einnahme inkl. MwSt. über den Fehlbetrag. Das dann ebenfalls mit der Rechnung verknüpft, so dass die Rechnung als vollständig bezahlt markiert wurde. Die SV-Beiträge werde ich dann mit der Einkommensteuererklärung 2019 abziehen.

  • Was für mich noch unklar ist: Die Software erwartet zur gestellten Rechnung ja den entsprechenden Geldeingang im verknüpften Konto und bemängelt jetzt natürlich, dass Rechnungssumme und Geldeingang nicht identisch sind. Also wie mache ich ihr das schmackhaft? Komplizierter wird es m.E. ja dadurch, dass mir die Mehrwertsteuer auf den Brutto-Tagessatz überwiesen wurde - also nicht auf das, was mir abgezogen wurde. Aber die Software berechnet meines Wissens nach die MwSt. ja anhand der Gesamtsumme. Würde doch bedeuten, dass sie speziell anhand dieser Summe weniger ans Finanzamt abführen würde, als ich laut Abrechnung bekommen habe.

    Das geht folgendermaßen:

    Splitbuchung, bestehend aus

    1) Gesamtbrutto = Rechnungsbetrag der Rechnung zuordnen, damit passt es für das Programm und die MWSt wird auf den Rechnungsbetrag gerechnet

    2) Abzug mit MINUSvorzeichen als Privatentnahme


    Deine Version mit einer fiktiven Einnahme hört sich eigenartig an.

  • Das war ursprünglich auch meine Idee, allerdings habe ich dann das Umsatzsteuer-Problem. In der Splitbuchung berechnet das Programm, obwohl der Rechnung zugewiesen, nur die MwSt aus dem überwiesenen Betrag und nicht über das ursprüngliche Brutto. Allein aus diesem Grund habe ich das mit der fiktiven Einnahme gemacht. In einer Privatentnahme oder -einlage kann ich ja nicht mit Umsatzsteuer arbeiten.