Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe meinen Bescheid für das Jahr 2017 erhalten. In diesem werden mir die geltend gemachten Aufwendungen für Reisekosten für Auswärtstätigkeit und die Verpflegungspauschale vollständig gekürzt.
Zu meinem Hintergrund:
Ich bin als Leiharbeitnehmer tätig. Im Jahr 2017 war ich das gesamte Jahr bei dem selben Kundenunternähmen tätig (vor Ort). Zum 01. April 2017 gab es bezüglich Leiharbeit eines Gesetzesänderung. Von Januar bis März war ich somit noch über einen Werkvertrag bei dem Kundenunternehmen tätig, ab April als Arbeitnehmerüberlassung.
Für die ersten drei Monate habe ich meine Fahrtkosten als Entfernungspauschale angesetzt (einfache Strecke x 0,30€).
Ab April habe ich meine Fahrtkosten als Reisekosten angesetzt (einfache Strecke x 0,60€), da ich laut Az.: 9 K 130/16 keine erste Tätigkeitsstätte mehr habe.
Für die Monate April bis Juni habe ich zusätzlich noch die Verpflegungspauschale angesetzt.
In der Steuererklärung habe ich auf die Arbeitnehmerüberlassung ab April 2017 hingewiesen.
Im Steuerbescheid wurde mir allerdings nur die Entfernungspauschale berechnet. Die weiteren genannten Positionen wurden komplett gestrichen.
Nach Einreichen meiner Steuererklärung habe ich erfahren, dass ich die Reisekosten als gefahrene Kilometer x 0,30€ hätte ansetzen sollen (und nicht wie oben beschrieben).
Sollte ich in diesem Fall einen Antrag auf Änderung einreichen oder sollte ich direkt Einspruch einlegen? Gibt es die Möglichkeit beides gleichzeitig einzureichen? Ich würde die Position der Reisekosten gerne auf die gefahrenen Kilometer x 0,30€ ändern und gleichzeititg dem Bescheid widersprechen, da mir diese Aufwendungen gekürzt wurden.
Hat jemand schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir hier weiterhelfen? Im Forum habe ich bisher nichts entsprechendes gefunden.
Vielen Dank schon einmal für jede Rückmeldung!!