Fehler in der Maske Vermietung von Immobilien - Erhaltungsaufwand

  • Meine Hoffnung ist schon gestorbe, wenn ich das hier alles so lese. Die Antwort im Support von #14 sagt doch alles. Entweder alles mit dem gleichen Prozentsatz oder überhaupt keine Aufteilung! Lebensfremd - es gibt viele Immobilien, bei denen unterschiedliche Mietverträge mit unterschiedlichen Kostenbelastungen existieren.

  • Moin ... die heutige Antwort von Buhl ...


    Puhhh ...


    Gruß Kuddel




    Sehr geehrter Herr Günter Hübel,


    vielen Dank für Ihr Schreiben.

    Seit dem Steuerjahr 2017 möchten die Finanzämter keine Belege mehr zusammen mit der Steuererklärung erhalten. Stattdessen gilt die sogenannte "Belegvorhaltepflicht" – Belege müssen erst nach Aufforderung eingereicht werden. Aus diesem Grund haben viele unserer Nutzer die Methode ihrer Steuereinreichung von Papier auf eine komplett digitale Abgabe geändert.

    Das hat zur Folge, dass die vom Programm erzeugten neutralen (erläuternden) Anlagen nicht mehr per Papier an das Finanzamt verschickt werden. Bei der volldigitalen Abgabe per ELSTER-Zertifikat oder unserem neuen Service steuer:Versand werden diese erläuternden Anlagen nicht mit übertragen, weil das ELSTER-Verfahren dies zur Zeit nicht ermöglicht.

    Am Beispiel der Erhaltungsaufwendungen erläutern wir Ihnen kurz die Herausforderung, die sich durch das geänderte Nutzerverhalten bei der Abgabe der Steuererklärung ergeben hat:

    Der Anwender erfasste alle Kosten zu einer Immobilien-Renovierung einzeln in verschiedenen Tabellen. Im ELSTER-Datensatz wird jeweils nur die Gesamt-Summe übertragen. Bei der volldigitalen Abgabe fehlte natürlich der Ausdruck der Erläuterungen und der Sachbearbeiter im Finanzamt konnte nicht erkennen, wie sich die einzelnen Gesamtsummen zusammensetzen.

    Aus dem Grund forderte der Sachbearbeiter die entsprechenden Belege an. Die Anwender schickten die Belege auch pflichtbewusst an das Finanzamt. Allerdings ohne die vom Programm erzeugten Aufstellungen. Deshalb konnte der Sachbearbeiter in der Regel nichts mit den Belegen anfangen, weil nicht klar war, welche Belege zu welcher Gesamtsumme gehörten (direkt zugeordnet, verhältnismäßig verteilt, auf mehrere Jahre verteilt…). Oft wurde dann seitens des Finanzamts nicht weiter nachgefragt, sondern der Posten wurde komplett aus der Steuererklärung gestrichen. Die Anwender mussten dann über einen Einspruch ihre Kosten geltend machen. Das ist natürlich aus Nutzersicht äußerst unschön und auch umständlich.

    Wir haben deshalb in der Software darauf reagiert und die Erfassung solcher Kosten in der laufenden Version umgestellt. Bei ELSTER werden solche Kosten immer paarweise übermittelt. Das ELSTER-Verfahren sieht dazu die Felder Bezeichnung und Betrag vor. Diese beiden Felder nutzen wir.

    Im Programm wird jetzt für die einzelnen Kosten das Bezeichnungsfeld verwendet, damit der Sachbearbeiter die Belege auch ohne die tabellarischen Aufstellungen den Gesamtsummen zuordnen kann. Deshalb ist über das Update Ihre Tabelle in einem Feld gelandet - allerdings mit einer sehr langen Bezeichnung. In dieser Bezeichnung stehen jetzt alle Einzelpositionen. So dass die Informationen nach wie vor vorhanden sind.

    Diese Änderung geschah zu Ihrem Vorteil. Es wird kein Update geben, dass dieses Verhalten wieder rückgängig macht. In dem neuen Bereich Erhaltungsaufwendung könnten Sie jetzt 99 Einzelposten erfassen. Sollten Sie mehr Positionen haben, dann lässt sich ab der 98sten Eingabe der Rest nur in einer Summe eintragen.

    Freundliche Grüße aus Neunkirchen

    Ihr Buhl Data Service Team

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Habe das Problem leider gerade erst entdeckt, als ich an der Steuererklärung weiterarbeiten wollte.


    Mal abgesehen davon, dass solche Änderungen nicht im Rahmen eines Updates gemacht werden sollten, kann ich mit den neuen Masken auch nichts anfangen.

    Es verkompliziert die Eingabe so sehr, dass ich mit Excel (Ich habe alle Rechnungen eh schon in Excel) und normalem Elster-Programm schneller wäre, als in Wiso-Steuer.

    Kann nicht wirklich Sinn der Sache sein. Die Begründung des Supports ist auch nicht sehr schlüssig. Mir würden Ad-hoc mehrere Möglichkeiten einfallen, wie sich das eleganter lösen lässt, wenn es denn unbedingt nötig wäre. Aber die Eingabe der Daten für Elster ist ja erstmal unabhängig von der Erfassung, solange alle relevanten Daten vorliegen.


    Habe noch mal ein Support-Ticket eröffnet.

    Mal schauen.

  • Hallo,

    ich kämpfe mit dem gleichen Problem - siehe hierzu auch anderes Ticket

    Sparbuch 2019, Direkte Erhaltungsaufwendungen wo eintragen


    Es gibt ja scheinbar viele Leute hier, die die Tabelleneingabe (copy/paste aus Excel) wieder haben möchten.
    Vielleicht sollten wir uns hier etwas organisieren und das Problem vortragen.
    Zumindest der "Schalter" zur Selbstauswahl "neues Verfahren" oder "bisherige Tabelleneingabe" sollte doch leicht umzusetzten sein, so kann jeder Nutzer selbst entscheiden.

    • Offizieller Beitrag

    ich kämpfe mit dem gleichen Problem - siehe hierzu auch anderes Ticket

    Nein, in dem Startpost geht es Probleme der Datenübernahme in Zusammenhang mit den geänderten Masken. Da das schon die Programmversion 2019 betraf, kann es in Bezug auf die Datenübernahme in der Version 2020 dieses Problem nicht geben. Das genannte und verlinkte andere Problem wird keine Änderung erfahren, wenn Du einmal #23 liest. Die Formulierung des Supports liest sich insoweit als endgültig. Wobei es natürlich jedem User frei steht, ein diesbezügliches Ticket zu eröffnen.