Verbuchen von nicht steuerbaren Preisgeldern

  • Hallo,


    ich hab im Jahr 2018 ein Preisgeld erhalten, welches mit keiner Gegenleistung verbunden war. Es ist nach BFH umsatzsteuerbefreit.

    Ich habe es in Kasse+EÜR Mac auf 8110 (sonstige steuerfreie Umsätze inland) gebucht mit "keine Umsatzsteuer".


    Erhalte bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung jedoch folgenden Elster-Fehler:


    Bei den Umsätzen zu anderen Steuersätzen müssen die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer gemein angegeben werden.

    ELSTER meldet diesen Fehler im Zusammenhang mit dem Wert "1930" im Feld "Umsätze zu anderen Steuersätzen: Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer".



    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, wo mein Fehler liegt.

    Vielen Dank!






  • und wie wäre es mit 2510 sonstige Betriebsfremde Erträge?

    Danke für den Tipp. Leider bekomme ich dann die gleiche Fehlermeldung, jedoch mit anderem Wert:


    ELSTER meldet diesen Fehler im Zusammenhang mit dem Wert "6930" im Feld "Umsätze zu anderen Steuersätzen: Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer


    Hast du eine andere Idee? Vielleicht liegt es nicht am Konto, sondern an der Angabe der Umsatzsteuer, die er irgendwie als 0,00 angegeben haben möchte?

  • Hast du eine andere Idee?

    ...dass die Ust-Va/erkl.-Zuordnung von 2510 nicht "ganz" richtig ist.


    In meinem BH-Programm ist keine Zuordnung zur USt/VSt. vorgesehen. (Zuordnung zur EÜR ist "Neutrale Erträge" Anlage EÜR Pos.103)

    Hier ist eine Übertragung ohne Fehler möglich.


    Ich habe im St:Spb auf die Fehlermeldung bzw. auf das gelbe Dreieck geklickt und dort den Wert "andere Steuersätze" den Bemessungswert auf 0.00 gesetzt. Danach ist die Übertragung ohne Meldung möglich.

    Bei erneuter "übernahme" wird natürlich der eben gelöschte Wert wieder eingelesen.

    • Offizieller Beitrag

    Ein Preisgeld ist ja weder Lieferung noch Leistung u. von daher auch Steuerfrei.

    Nein, es ist nicht umsatzsteuerfrei, sondern umsatzsteuerlich mangels Leistungsaustausch ein nicht steuerbarer Umsatz. Bei der ESt natürlich i.d.R. als Betriebseinnahme der Einkunftsart gewinnerhöhend.


    Auch nicht in der 8xxx Kategorie

    Da könnte man u.U. das Konto 8950 nutzen und diesen Vorgang dem FA entsprechend erläutern.

  • es ist nicht umsatzsteuerfrei, sondern umsatzsteuerlich mangels Leistungsaustausch ein nicht steuerbarer Umsatz

    sorry falsch ausgedrückt ...

    auch bei 8950 käme der gleiche Elster-Hinweis.

    Zudem ist der Gewinn ja kein "Umsatz" sondern ein Ertrag welcher außerhalb des betrieblichen Umsatz anfällt.

    • Offizieller Beitrag

    es ist nicht umsatzsteuerfrei, sondern umsatzsteuerlich mangels Leistungsaustausch ein nicht steuerbarer Umsatz

    sorry falsch ausgedrückt ...

    auch bei 8950 käme der gleiche Elster-Hinweis.

    Zudem ist der Gewinn ja kein "Umsatz" sondern ein Ertrag welcher außerhalb des betrieblichen Umsatz anfällt.

    Also bei mir im Sparbuch gibt es bei 8950 keinen Hinweis. Allerdings taucht es komischer Weise auch nicht wie erwartet in der Anlage UR auf. Aber deshalb ja Erläuterung für FA.


    Und natürlich ist das ein betrieblicher Umsatz. Dieser geht letztlich ganz normal als ergebniswirksame Betriebseinnahme in die EÜR ein. Wo soll da bei entsprechender Erläuterung das Problem sein?

    • Offizieller Beitrag

    Und natürlich ist das ein betrieblicher Umsatz.

    nein.

    weil ein Gewinn nicht zu den Erlösen zählt, welche ein Unternehmen aus Leistungen oder dem Handel mit Waren erzielt.

    Ein Preisgeld zählt zu den "sonstige Betriebliche Erträge"

    aber egal....

    Irre ich mich, oder ging es darum, den Hinweis zu umgehen?


    Ansonsten ist es Pott wie Deckel, ob 2510 mit USt 0% oder 8950 als nicht steuerbarer Umsatz (der es in der Tat ist und von manchen Beratern aus so gebucht wird). Umsatzsteuerschuld aus diesem Vorgang so oder so 0€, und beides EÜR gewinnwirksam/gewinnerhöhend.


    Ansonsten habe ich mit Buchen nichts am Hut und Du nutzt die Software nicht. Also lasse doch jemanden ran, der diese Software auch zum buchen nutzt. Solange muss sich der TE halt gedulden.

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du schon einmal WISO-EÜR & Kasse....mit Steuer:sparbuch verglichen?

    Da ich nicht buche und zudem das Programm nicht besitze, nein.