Wie erstelle ich eine Vorauskasse-Rechnung?

  • Hallo zusammen,


    wie erstelle ich eine Vorauskasserechnung?

    Also wenn jemand nicht nur anzahlt, sondern den gesamten Betrag bezahlt? Lieferung / Leistung kommen aber erst noch.

    Mit der Funktion "Proforma-Rechnung" ja anscheinend nicht:


    "Die Proformarechnung ist ein Beleg, der den Empfänger in der Regel nicht zur Zahlung auffordert. Sie wird beispielsweise ausgestellt, um den Wert einer Warensendung darzulegen, und dient dann zu steuerlichen Zwecken."


    Oder ist es im Wiso so angedacht? Und nach Leistungserbringung stelle ich dann die "richtige Rechnung", die sich auf die Proforma RG bezieht?


    Wird ein Lieferschein erzeugt bei der Proforma Rechnung? Wäre ja unsinnig.


    Finde leider weder im Handbuch noch über die Suche etwas dazu.


    Viele Grüße

    DENTAL

    ...schön, dass es euch gibt und danke für eure Hilfe :love::thumbsup::)

  • Also wenn jemand nicht nur anzahlt, sondern den gesamten Betrag bezahlt? Lieferung / Leistung kommen aber erst noch.

    warum erstellst Du nicht gleich eine "richtige" Rechnung?

    Im Onlinhandel z.B. ist es gang und gäbe "erst Geld dann Ware"

    Der Kunde kann dann (wenn berechtigt) auch seine VSt. ziehen. Mit einer "Proforma-Rechnung" nicht.

  • Keiner meiner Lieferanten stellt mir eine Rechnung aus, wenn ich in Vorkasse gehe. Ich bekomme eine Auftragsbestätigung oder selten auch eine Proformarechnung und diese ist dann Grundlage für die Überweisung. Erst nach Zahlungseingang (und mit Versand der Ware) erhalte ich dann meine Rechnung - und genauso handhabe ich das auch mit meinen Kunden. Gerade im Onlinehandel gibt's doch nirgendwo vorher eine Rechnung. Man bekommt aus dem Shopsystem eine Bestätigungsmail, in der man zur Zahlung aufgefordert wird.


    Allerdings erstelle ich in MB nach der Auftragsbestätigung auch gleich die Rechnung und gebe dieser den Status "gedruckt", weil man so den Zahlungseingang besser überwachen und ggf. anmahnen kann. Die Rechnung gibt's für den Kunden dann aber immer erst nach Zahlungseingang.

  • Moin,


    genau richtig, Heiko (Dein Vorgehen), denn


    Vorsteuerabzug erst bei Leistungserhalt

    genau genommen korrekte Rechnung + Zahlung ODER + Leistung

    Bautroika hat also Recht.


    Und ich als Händler - wenn ich der Sollversteuerung unterliege - auch sofort die MwSt abführen,

    Wenn mit "sofort" die Rechnungsstellung gemeint ist, stimmt das nicht. Nach Leistungserbringung ist die USt abzuführen. Bleibt das Problem mit dem säumigen Zahler, welches damit aber unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung ist.


    Vorauskasse ist in MB grundsätzlich nicht vorgesehen. Das kollidiert dann mit dem automatisch erstellten Lieferschein.

    Aber ich verstehe die Frage grundsätzlich nicht, also wo das Problem liegt. Was soll denn eine Vorkassenrechnung sein? Ganz normal eine Rechnung mit Zahlungskondition "Vorkasse" erstellen. Habe immer noch nicht verstanden, was daran so schlimm sein soll. Und wenn man das trotzdem nicht möchte, dem Kunden einfach eine Zahlungsaufforderung zusenden.

  • Vorauskasse ist in MB grundsätzlich nicht vorgesehen.

    Naja schon, nur eben etwas umständlich im Handling.

    Man erfasst den Auftrag und fordert den Kunden mit der AB zur Zahlung auf. Nach Zahlungseingang wird der Betrag (und jetzt kommt das umständliche Handling) der Rechnung zugewiesen, die aber noch nicht existiert. Also muß man im Zuordnungsdialog unten links auf "weitere Funktionen" klicken und kann dann "Lieferschein/Rechnung zu Auftrag generieren" auswählen.

  • Naja schon, nur eben etwas umständlich im Handling.

    Man erfasst den Auftrag und fordert den Kunden mit der AB zur Zahlung auf. Nach Zahlungseingang wird der Betrag (und jetzt kommt das umständliche Handling) der Rechnung zugewiesen, die aber noch nicht existiert. Also muß man im Zuordnungsdialog unten links auf "weitere Funktionen" klicken und kann dann "Lieferschein/Rechnung zu Auftrag generieren" auswählen.

    Das muss ich mir irgendwo notieren, falls mich jemand meiner Seminarteilnehemr danach fragen sollte. Danke dafür!


    ja eben - und das war ja laut Ausgangsfrage wohl nicht der Fall ?

    Wenn der Kunde die Rechnung erhalten hat und anschließend zahlt (und genau das erfolgt durch die Vorauszahlung) kann der Kunde die Vorsteuer absetzen. Er muss nicht noch die Leistung abwarten, die in der Tat noch nicht erbracht ist. Bautroika wies darauf hin, dass das nicht geht, wenn er nur eine Proforma-Rechnung erhält.

  • Ist denn dann die Eigenschaft als *Vorauszahlungs*rechnung und der richtige Leistungszeitraum gewährleistet ? Die ganze Diskussion stellt doch hier auf die normale Rechnung ab, die den Leistungsbezug voraussetzt..;)

  • Aslo laut meinem Steuerberater (eine große Kanzlei, die alles sehr genau nimmt), soll ich eine normale Rechnung stellen, "Zahlungsbedingung: Vorauskasse, Liefertermin: voraussichtlich KW 14" zb. Es muß erkennbar sein, dass die Lieferung erst noch erfolgt. So habe ich es gemacht und hoffe, es paßt.

    ...schön, dass es euch gibt und danke für eure Hilfe :love::thumbsup::)

  • Aslo laut meinem Steuerberater (eine große Kanzlei, die alles sehr genau nimmt), soll ich eine normale Rechnung stellen, "Zahlungsbedingung: Vorauskasse, Liefertermin: voraussichtlich KW 14" zb. Es muß erkennbar sein, dass die Lieferung erst noch erfolgt. So habe ich es gemacht und hoffe, es paßt.

    Meine Rede :):thumbsup: