Erstattungsüberhang bei Kinderbetreuungskosten

  • Hallo zusammen,


    durch eine Verlängerung der Elternzeit meiner Frau haben wir 2017 deutlich weniger verdient als geplant und entsprechend Kita-Beiträge, die wir in der Erklärung für 2017 als Sonderausgaben abgesetzt hatten, zurückerstattet bekommen.


    Nun ist dadurch die Situation entstanden, dass wir 2018 weniger Kitagebühren bezahlt haben als wir für 2017 erstattet bekamen.


    Wenn ich diese Erstattungen nun im Bereich Kinderbetreungskosten einsetze, teilt mir das Programm mit: "Die erhaltenen Erstattungen von XY zu den Kinderbetreuungskosten können nicht höher als die Aufwendungen sein." Können sie aber doch, oder mache ich da etwas generell falsch? Eine Lösung für das Problem hat das Programm nicht parat. Soll ich den Hinweis einfach ignorieren? :/


    Von einem Kölner Steuerberater habe ich dazu folgendes im Netz gefunden:


    "Künftig werden Sonderausgaben vorrangig innerhalb derselben Sonderausgaben-Nummer mit etwaigen Erstattungen verrechnet. Ein danach verbleibender Überhang wird dann dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet." Macht das Programm das denn auch korrekt, obwohl es "meckert"?


    Über fachkundigen Rat wäre ich dankbar! :thumbsup:


    Beste Grüße

  • Ich muss hinzufügen: Ich KANN den Fehler nicht ignorieren (sehe ich gerade), da bei Überprüfung die Meldung erscheint: "ohne Korrektur dieser Fehler kann die Erklärung nicht versendet werden".