Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2013 (Abfindung?!)

  • Guten Tag,


    kurz und knapp: Ich habe noch nie Steuererklärung gemacht. Heute kam ein Brief vom Finanzamt, dass ich meine Steuererklärung für das Kalenderjahr 2013 bis Ende März nachreichen soll.

    Kurz drüber gegrübelt warum - nun weiß ich es. In diesem jahr habe ich eine Abfindung von meinem alten Arbeitgeber erhalten.

    Natürlich bin ich totaler Laie, habe noch nie meine Steuererklärung gemacht und bin ein bisschen überfordert. In der Schule wird man auf so etwas ja nicht vorbereitet...


    Laut meiner Lohnsteuerbescheinigung habe ich folgende Zeilen:


    Zeile 3 : 26217,87

    Zeile 4: 3083,46

    Zeile 5: 169,50

    Zeile 6: 246,60


    Nun kommt wohl meine Abfindung (kann es mir nicht anders vorstellen - obwohl auf meinem Abfindungsschein 7227,25 steht)


    Zeile 10: 7123,84

    Zeile 11: 1685,00

    Zeile 12: 92,67

    Zeile 13: 134,80


    Hier steht, dass die einbehaltene Lohnsteuer (Zeile 11) 1685,00 Euro war. Jetzt befürchte ich, dass ich damals hätte auch noch Steuern abgeben/zahlen müssen und das nur der AG Anteil war? ... Keine Ahnung... Im Internet hab eich gelesen, dass man zur Steuererklärung verpflichtet ist, wenn man bspw. eine Abfindung erhält. Somit ist das auch geklärt.


    Wenn ich nun das "aufgeforderte" Jahr 2013 mache, muss ich dann nicht jedes Jahr Steuererklärung machen? Kann ich dann nicht gleich alle Jahre nachholen?

    Oder ist das nicht so, da ich wegen diesem jahr aufgefordert werde?


    Laut einem Abfindungsrechner im Internet müssten die Steuern ca 2400 Euro sein... also muss ich das komplett nachzahlen?

    Ich werde auch noch mal zum Finanzamt gehen und evtl. zur Lohnsteuerhilfe, trotzdem wollte ich mich bei euch Profis mal schlau machen.


    Ich danke euch!


    Grüße

  • Da würde ich einen Lohnsteuerhilfeverein ansprechen. Die können dir hier Tipps geben (oder machen die Erklärung für dich).

    Auf den ersten Blick fehlen z. B. die Eintragungen für deine Sozialversicherungen - die senken zumindest teilweise deine Steuerlast. Dann fehlen Werbungskosten (sofern höher als 1.000 Euro) wie Fahrtkosten zur Arbeit, Kosten Stellensuche, ......


    Das alles verrät dir aber der Lohnsteuerhilfeverein.

    • Offizieller Beitrag

    Im Internet hab eich gelesen, dass man zur Steuererklärung verpflichtet ist, wenn man bspw. eine Abfindung erhält. Somit ist das auch geklärt.

    Pflichtveranlagung § 46 Absatz 2 Nr. 2 EStG


    Wenn ich nun das "aufgeforderte" Jahr 2013 mache, muss ich dann nicht jedes Jahr Steuererklärung machen?

    Die Einkommensteuer ist unterliegt der Abschnittsbesteuerung. D.h., die Besteuerungsgrundlagen sind für jeden Veranlagungszeitraum erneut zu prüfen. Das Beinhaltet, dass natürlich die Pflichtveranlagungsgründe des § 46 EStG für jeden VZ ebenfalls neu zu prüfen sind.


    Kann ich dann nicht gleich alle Jahre nachholen?

    Die Frage ist doch vielmehr, was Du vielleicht auch bei möglichen unterlassenen Antragsveranlagungen verschenkst. Und da hier niemand Deine Besteuerungsgrundlagen kennt, kann Dir insoweit auch niemand etwas raten.


    Das alles verrät dir aber der Lohnsteuerhilfeverein.

    Wäre wohl so oder so der beste Rat, sich dort Hilfe zu suchen.

  • Also ich weiß, dass ich wahrscheinlich über die Jahre einiges rausholen könnte. Ich hatte eine IHK Weiterbildung mit Kosten wie bspw. Bücher etc., habe Studiert und hier auch Krankenversicherung selbst gezahlt, was ja angeblich auch alles abgesetzt werden kann. Außerdem hatte ich immer eine gleichbleibende Arbeitsstelle + keine Nebentätigkeiten oder sonstiges. Trotzdem war mir das Thema immer zu blöd und ich hatte einfach keine Lust mich damit auseinanderzusetzen.


    Dann werde ich mir mal einen Lohnsteuerhilfeverein suchen. Hatte nur Angst, dass ich jetzt unmengen nachzahlen muss, was ich mir aber nicht vorstellen kann - davon abgesehen, dass ich wahrscheinlich auch noch einiges rausholen kann.

  • Steuerangelegenheiten sollte man nicht einfach beiseite schieben. Es kann sich rächen -so wie jetzt mit der Aufforderung, noch 2013 nachzureichen. Das Finanzamt erfährt inzwischen eine Menge und prüft, ob entsprechende Erklärungen vorliegen.


    Ob bei dir eine Erstattung oder eine Nachzahlung am Ende herauskommt, kann man so nicht sagen. Das hängt von vielen Faktoren ab. Aber in Zukunft solltest du dir mittels einer geeigneten Software die Arbeit machen - bei sehr vielen lohnt es sich nämlich.

  • leider kommt es immer wieder dazu, das viele Finanzämter erst kurz vor der Verjährungsfrist bemerken, dass Pflichterklärungen nicht abgegeben wurden und dann anfordern!


    2013 muss also angegeben werden!


    Ob für die Jahre 2014 bis 2017 dies auch erforderlich ist, kann man hier nicht wissen. Aber oft kommt es zu Erstattungen durch Kirchenzugehörigkeit, Spenden, § 35a EStG...


    Daher entweder Software anschaffen oder zum Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater!


    Lia

    • Offizieller Beitrag

    leider kommt es immer wieder dazu, das viele Finanzämter erst kurz vor der Verjährungsfrist bemerken, dass Pflichterklärungen nicht abgegeben wurden und dann anfordern!

    Ist ja noch nicht einmal von Festsetzungsverjährung bedroht. ;)

  • Alles klar, danke für eure Hilfe! Habe demnächst nun einen Termin bei einem Lohnsteuerhilfeverein und werde das ganze klären :)

    Da die Abfindungssumme an sich ja nicht hoch war, mache ich mir erst mal eh keine Sorgen :)