Jährliche Rücklagen so buchen, daß es nicht in der Abrechnung steht?
- noppler
- Unerledigt
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Du musst dem Programm auch sagen, wie hoch die Verpflichtung (Soll-Zahlung) pro Jahr ist. Ansonsten wird bei der Abrechnung alles wieder zurückerstattet. Du kannst das bei den Angaben zur Kostenverteilung für die Rücklagen für den gegebenen Abrechnungszeitraum eintragen.
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Hallo,
ok das habe ich nun gemacht, leider hat es bei der Abrechnung nicht funktioniert. Bei den Angaben zu den Rücklagen habe ich nun beim Eigentümer den Betrag eingetragen. Leider ohne Erfolg. Was mich verwirrt ist, das da (Forderungen aus Altjahren zu Beginn des Abrechnungszeitraum) ( 1.1.18 ) steht.
Noch eine Frage, wenn ich über den Rücklagen erfassen Assistent eine Umbuchung vom Sparkonto auf das Girokonto mache bekommt der Eigentümer das gutgeschrieben.. (Entnahme aus Rücklage) das ist doch auch nicht richtig.. grrrrrrrrrrr
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Wenn Du RL Gelder vom IHR Konto aufs Girokonto zurückbuchst, ist das eine Entnahme. Diese Entnahme wird angesehen wie eine Einnahme - also quasi dem Personenkonto der Eigentümer gutgeschrieben. Das ist auch richtig so. Die Alternative wäre eine Sonderumlage, dann müssen die Eigentümer zusätzlich Geld bringen, statt das Sparschwein anzuzapfen.
Wenn Du Geld aus der IHR entnehmen willst, aber es nicht willst das dieses Geld bei den Eigentümern gutgeschrieben wird, dann nimm Abflüsse, die nicht verteilt werden sollen.
Was genau willst Du denn erreichen ?
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Es geht um die Rücklagenvorauszahlung , die sollte nicht in der Abrechnung sein. Der Eigentümer zahlt die und wird dann als Guthaben ausgewiesen das ist ja nicht so richtig.
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Zitat
Der Eigentümer zahlt die und wird dann als Guthaben ausgewiesen das ist ja nicht so richtig.
Du hast da an der falschen Stelle was eingegeben: Bitte schau‘ nochmal und suche nach dem Feld Soll-Zuführung. Das ist nur eine Zahl für die gesamte WEG pro Jahr. Mehr musst Du nicht eintragen. Das Programm berechnet Dir dann die Anteile pro Wohnung gemäß des hinterlegten Schlüssels. Wie ich beschrieben habe, erfolgt diese Einstellung unter Kostenverteilung - Angaben zu den Rücklagen. Vergiss‘ die Felder mit Forderungen aus Altjahren, es sei denn, sie ist relevant.
Es gibt doch auch Doku dazu! Siehe z.B.
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Oh man,
schwarze Asche über mein Haupt.... Vielen herzlichen Dank wohnhofAtrium...
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Oh man,
Genau so ist es, siehe https://www.buhl.de/faqs?category=3&all=1
Da ist sicherlich einiges dabei, was dich interessiert!
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Das kommische ist , wenn ich den Haken bei Hausgeldabrechnung ( Rücklagenabrechnung und Bescheinigung für.... ) mache, dann wirkt die abzgl Entnahme aus Rückzahlungen positiv auf den Eigentümerabrechnung aus.
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Tut mir leid, aber ich verstehe nicht was Du meinst. Schreib doch bitte ausführlichere Erläuterungen.
Den Haken für die Rücklagenabrechnung musst Du natürlich immer machen, wenn Du Rücklagen verbucht hast. Sonst werden die Werte gar nicht benutzt ....
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Hat sich erledigt....
Ich werde immer besser
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Die in 2017 getätigte Vorauszahlung dürfte in der Abrechnung 2017 abgerechnet worden sein. Somit ist dem Eigentümer die Vorauszahlung bereits erstattet worden und er hätte erneut zahlen müssen.
DENN: Vorauszahlungen werden immer dem Jahr zugeordnet, in dem sie angefallen sind.
Sollte für 2017 keine Abrechnung existieren, dann müsstest Du halt das Wertstellungsdatum (alternativ: Buchungsdatum) der Vorauszahlung entsprechend anpassen, ob eine Anpassung des Wertstellungsdatums zu einer Berücksichtigung im Vorjahr führt, habe ich noch nicht ausprobiert, soll aber lt. Doku m.W. so sein, s.
https://update1.buhl-data.com/…usverwalter2018_ebook.pdf S. 73
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Das kannst Du nur so machen wie Wohnhof es beschreibt, das Datum der Zahlung entscheidet über die Abrechnung in der sie auftaucht.
Du kannst natürlich auch auf 1.1. einbuchen, musst dann halt dem Kassenprüfer erklären warum die Kontostände differerieren. Korrekt ist es nicht.
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Hallo ,
ich habe jede möglichkeit ausgeschöpft... Mein Kontostand erhöht sich im 18 er so das am 31.12.18 (728 Euro) zuviel drauf sind.
Der hat im Dezember 17 bezahlt. Gelten darf es erst 18... So hat er es auch dieses Jahr gemacht. 3.12 bezahlt für 19.
Habe ein Fantasiedatum bei Zahlungsdatum eingetragen.. z.b 25.12.17 Wertstellungsdatum habe es mit 1.1.18 versucht.
Gültigkeitsdatum auf 01.12.17 - 31.12.17 sowie 1.1.18 - ...... Sobald ich eine Zahl bei Betrag reinsetze erhöht sich der Kontostand....
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Zitat
ich habe jede möglichkeit ausgeschöpft.
Du hast meinen ersten Punkt entweder nicht verstanden oder bist ihm nicht nachgegangen: Wenn der Kollege zu früh bezahlt, dann wird ihm in der Abrechnung für das Jahr, in dem die Vorauszahlung eingegangen ist, der Betrag zurückerstattet. Folglich gibt es dann natürlich im darauf folgenden Jahr einen Fehlbetrag. Das gute daran: Die beiden gleichen sich aus!
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Hallo , nun nochmal zur Erläuterung. Das Problem war auch, das es bei der Abrechnung ( Aufteilung der Zuführungen zu den Rücklagen ) bei dem Eigentümer eine differenz von den 728 € beim Rückstand erzeugt hat. Ich habe es nun hinbekommen.... Habe es mit dem Support von Buhl versucht , leider haben die mir auch nicht weiter helfen können.
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Den Rückstand gibt‘s in 2018, aber was ist in der Abrechnung 2017 passiert?
Warum willst Du etwas buchen, so dass es nicht in der Abrechnung auftaucht? Wo bleibt da die Transparenz? Entweder es gab einen Irrtum in 2017, dann buche ihn 2018 umgekehrt (wie einen Storno). Oder 2017 wurde richtig abgerechnet, dann wurde die Vorauszahlung per Abrechnung 2017 erstattet. Dann muss der Eigentümer diese Erstattung 2018 eben nochmal zahlen. Am besten, Du schreibst mal, wo der FEHLER sein soll. Wie Du es beschreibst, ordnet WISO Hausverwalter das Abrechnungsjahr richtig zu.