Fragen zur Firmenwagen-Korrektur

  • Hallo,


    da ich an vielen Tagen das Büro nicht aufgesucht habe, werde ich in meiner Steuererklärung erstmals eine Korrektur zur Versteuerung meines Dienstwagens vornehmen, welcher aktuell mit der üblichen 1% + 0,03% Regelung versteuert wird. Dazu habe ich 2 Fragen:


    1:

    Im letzen Jahr habe ich zur Berechnung der Pendlerpauschale eine längere Fahrtstrecke angegeben, als die Kilometer, die ich versteuert habe, da die längere Fahrtstrecke nachweislich verkehrsgünstiger lag. Wie mache ich das in diesem Jahr. Muss ich bei der Kilometergrundlage zur Korrektur, die gleichen Kilometer ansetzen wie bei der Pendlerpauchale?


    2:

    An vielen Tagen bin ich zuerst von zuhause zu einem Kunden gefahren und von dort zu meiner ersten Tätigkeitsstätte. Müssen diese Tage ebenfalls mit der 0,002% Regelung besteuert werden?


    Vielen Dank für die Antworten.

  • Im letzen Jahr habe ich zur Berechnung der Pendlerpauschale eine längere Fahrtstrecke angegeben, als die Kilometer, die ich versteuert habe

    Dir ist aber bewusst, dass du hier eine falsche Angabe gemacht hast? Du darfst nur die Kilometer als Werbungskosten über der Pendlerpauschale abrechnen, die vorher als geldwerter Vorteil versteuert wurden. Für die Mehrkilometer hast du ja keine Kosten gehabt! Das könnte das Finanzamt als leichtfertige Steuerverkürzung ansehen (§ 378 AO).


    Zu 2. tendiere ich zu ja - hier solltest du aber die Regelungen in den LStR studieren.

  • Im letzen Jahr habe ich zur Berechnung der Pendlerpauschale eine längere Fahrtstrecke angegeben, als die Kilometer, die ich versteuert habe

    Dir ist aber bewusst, dass du hier eine falsche Angabe gemacht hast? Du darfst nur die Kilometer als Werbungskosten über der Pendlerpauschale abrechnen, die vorher als geldwerter Vorteil versteuert wurden. Für die Mehrkilometer hast du ja keine Kosten gehabt! Das könnte das Finanzamt als leichtfertige Steuerverkürzung ansehen (§ 378 AO).


    Zu 2. tendiere ich zu ja - hier solltest du aber die Regelungen in den LStR studieren.



    Hierzu habe ich im letzten Jahr folgende Bericht gefunden, auf den ich mich berufen habe:


    https://www.lohnsteuer-kompakt…h_einen_firmenwagen_nutze



    Auch wenn Ihr Arbeitgeber bei der Berechnung des steuerpflichtigen Nutzungswertes die kürzeste Strecke zugrunde legt, dürfen Sie dennoch eine längere Fahrstrecke in der Steuererklärung angeben, wenn diese verkehrsgünstiger ist und Sie diese regelmäßig nutzen.




    Was ist denn jetzt richtig?

  • Was richtig ist, kann dir nur ein Steuerberater sagen. Ich kenne nur die Regelung, dass man nur selbst getragenen Kosten ansetzen kann und dies sind nun einmal die vom Arbeitgeber versteuerten Kilometer und so wird dies auch bei uns gehandhabt. Der Arbeitgeber fragt immer explizit nach Umwegkilometern etc.