Wie kann ich erreichen, dass auf dem Hausgeldkonto angefallene Zinsen in der Steuerübersicht mit ausgegeben werden, ohne dafür diese Beträge in die Instandhaltungsrücklage zu buchen?
Meiner Meinung nach muss bzw. sollte es hierfür eine Möglichkeit geben, was ich im folgenden erkläre.
Hintergrund:
Für Zinserträge müssen Eigentümergemeinschaften Kapitelertragssteuern zahlen, können ihre jeweiligen Anteile aber individuell mit ihren Freibeträgen in der Steuererklärung verrechnen. Hierfür gibt der Hausverwalter eine Steuerbescheinigung aus, die der Steuerbescheinigung der Bank ähnelt und die jeweiligen Anteile zusätzlich ausweist.
Das funktioniert im Hausverwalter, sofern man alle Zinserträge der Instandhaltungsrücklage zuführt und als Zinsen bucht. In der Praxis ist das aber gerade am Jahresende unmöglich, da man die Beträge hierfür auch noch vor Jahresende auf das IHR-Konto überweisen müsste. Das geht aber erst, wenn man weiß, wie hoch die Zinsen für den Zeitraum sind. Die werden aber zumeist erst im neuen Jahr abgerechnet.
Querverweis noch auf Buchung von Kapitalertragsteuern