Kapitalertragssteuer für Zinsen auf dem Hausgeldkonto ausweisen?

  • Wie kann ich erreichen, dass auf dem Hausgeldkonto angefallene Zinsen in der Steuerübersicht mit ausgegeben werden, ohne dafür diese Beträge in die Instandhaltungsrücklage zu buchen?

    Meiner Meinung nach muss bzw. sollte es hierfür eine Möglichkeit geben, was ich im folgenden erkläre.


    Hintergrund:


    Für Zinserträge müssen Eigentümergemeinschaften Kapitelertragssteuern zahlen, können ihre jeweiligen Anteile aber individuell mit ihren Freibeträgen in der Steuererklärung verrechnen. Hierfür gibt der Hausverwalter eine Steuerbescheinigung aus, die der Steuerbescheinigung der Bank ähnelt und die jeweiligen Anteile zusätzlich ausweist.

    Das funktioniert im Hausverwalter, sofern man alle Zinserträge der Instandhaltungsrücklage zuführt und als Zinsen bucht. In der Praxis ist das aber gerade am Jahresende unmöglich, da man die Beträge hierfür auch noch vor Jahresende auf das IHR-Konto überweisen müsste. Das geht aber erst, wenn man weiß, wie hoch die Zinsen für den Zeitraum sind. Die werden aber zumeist erst im neuen Jahr abgerechnet.


    Querverweis noch auf Buchung von Kapitalertragsteuern

  • Die Kapitalertragsteuer muss doch auch über die IHR geführt werden, denn sie vermindert ja den Betrag, der aus den Zinsen zugeführt wird. In der Abrechnung (muss zwingend in die Abrechnung des "alten" Jahres, Buchungsdatum 31.12.) stehen dann die Bruttozinsen und die Kapitalertragsteuer und Soli.

  • Zitat

    Die Kapitalertragsteuer muss doch auch über die IHR geführt werden, denn sie vermindert ja den Betrag, der aus den Zinsen zugeführt wird

    Yep, schon klar! Das ist ja auch der Fall, der wunderbar unterstützt ist, nämlich über die IHR. Die Steuern mindern dabei die Zinserträge.

    Aber wenn man die ganzen Beträge, die in der Bankabrechnung angegeben sind, auf dem Girokonto belässt (z.B. weil die Zinsen auf dem normalen Hausgeldkonto agefallen sind), dann gibt es dafür im Hausverwalter nach meinem Wissensstand keine Möglichkeit, diese entsprechend der Zinsbuchung (mit Steuern) so zu buchen, dass diese im Steuerbeleg mit auftauchen. Im Steuerbeleg tauchen dann nur die in die IHR zugeführen Zinsen abzüglich der ausgewiesenen Abgeltungssteuer auf, obwohl ja ebenfalls Zinserträge auf dem Hausgeldkonto als Zinsgewinn in der Abrechnung verteilt werden und hier aber ebenfalls Steuern abgeführt wurden.

    Somit kann sich der Eigentümer nur die Steuern zurückerstatten lassen, die durch Erträge auf dem IHR-Konto angefallen sind. Alternativ muss der Verwalter diese Erträge eben als Zuführung buchen und auf das IHR-Konzo überweisen. Das ist wegen der üblicherweise aber kleinen Beträge und der beschriebenen Problematik am Jahresende mindestens umständlich, wenn nicht unmöglich.

    Am Ende bekommen wir dann einen Steuerbeleg, der nur die Steuern der in die IHR geflossenen Beträge ausweist und somit nicht mit dem von der Bank nach Jahresabschluss erstellten Steuerbeleg übereinstimmt.

  • Die Zinserträge bzw. Steuern stehen in der Zusammenstellung der Betriebskosten, wenn sie nicht über IHR laufen. Diese Zusammenstellung füge ich der Steuererklärung bei, markiere mit dem Marker die Zinserträge und Steuern (Ihr Kostenanteil) und setze die dann in meiner Steuererklärung ab.

  • Zitat

    Diese Zusammenstellung füge ich der Steuererklärung bei, markiere mit dem Marker die Zinserträge und Steuern (Ihr Kostenanteil) und setze die dann in meiner Steuererklärung ab.

    Das kann man zwar machen, für mich war jetzt die Frage, warum man im Steuerbeleg nur die Beträge sieht, die die Rücklage betreffen. Für die Steuererklärung ist schließlich nur der gesamte Betrag relevant. Zumindest könnte man beide Zahlen auf der Bescheinigung ausweisen und dann ggf. Noch die Summe bilden. Voraussetzung wäre natürlich, dass die Umlageschlüssel für Zinsen und Kapitalertragssteuer, Abgeltungssteuer oder Solidaritätszuschlag dann automatisch in die Übersicht aufgenommen werden. Das könnteman sicherlich mit moderatem Aufwand programmieren. Bin selber Software-Entwickler.

  • Du magst Recht haben, aber interessant ist, dass ich für mein Objekt von einer anderen Profi-HV, mt einem wirklich Profi-Verwaltungsprogramm, überhabt keine Zinsbescheinigung erhalte, sondern diese Zinsberechnung nur aus der Hausgeldabrechnung angeben kann.


    Auf der anderen Seite haben ich die Auskunft von einem Finanzamtbeamten erhalten, dass die Zinsen und Kap.Ertragsteuern etc., die über das normale Girokonto der HV laufen, zu den Einkünften aus V+V gehören und nicht zu den Zinseinkünften.


    Ich bin kein Steuerberater, aber da es auf dem laufenden Konto kaun Zinsen gibt (Anteil der Eigentümer darum sehr geringfügig) warum wieder Programmierer beschäftigen, die evtl. das Programm verschlimmbessern.


    Momentan stimmen die Auswertungen und das Preis-Leistungsverhältnis stimmt.

  • Zitat

    Auf der anderen Seite haben ich die Auskunft von einem Finanzamtbeamten erhalten, dass die Zinsen und Kap.Ertragsteuern etc., die über das normale Girokonto der HV laufen, zu den Einkünften aus V+V gehören und nicht zu den Zinseinkünften.

    Das ist in der Tat interessant, darüber habe ich nicht nachgedacht. Wäre die Konsequenz also, dass man diesen Ertrag dann mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern muss? Dann dürfte man ja am Ende die Quellensteuer (Abgeltungssteuer) erstattet bekommen. Somit ein separater Posten für das Finanzamt. Oder ist es umgekehrt, nämlich dass dann die Steuern mit der Quellensteuer abgegolten sind, aber man keine Freibeträge ansetzen darf?

    Und warum verhält es sich mit der Instandhaltungsrücklage anders?

    Fragen über Fragen...


    Zitat

    Momentan stimmen die Auswertungen und das Preis-Leistungsverhältnis stimmt.

    Das sehe ich genauso. Und auch Deiner anderen Bemerkung stimme ich zu: Bezüglich Qualität ist weniger oft mehr. Man braucht nicht 100 Trottel, die irgendwie drauflosprogrammieren, sondern ein kleines Team, das sich nur mit Hausverwalter beschäftigt, die Anforderungen kennt und den Durchblick hat.

  • Auf der anderen Seite haben ich die Auskunft von einem Finanzamtbeamten erhalten, dass die Zinsen und Kap.Ertragsteuern etc., die über das normale Girokonto der HV laufen, zu den Einkünften aus V+V gehören und nicht zu den Zinseinkünften.


    Ich bin kein Steuerberater, aber da es auf dem laufenden Konto kaun Zinsen gibt (Anteil der Eigentümer darum sehr geringfügig) warum wieder Programmierer beschäftigen, die evtl. das Programm verschlimmbessern.

    Das ist Unsinn. Auch Zinsen auf das Girokonto sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht Einkünfte aus der Einkunftsart, für die das Girokonto verwendet wird. Und diese Zinsen gehören genau wie alle anderen auch in die Anlage KAP bzw. die abgezogenen KapErtSt und Soli sind entsprechend Vorauszahlungen zur Einkommensteuer. Und daher müssen sie mindestens auf der Abrechnung erscheinen - eine gesonderte Bescheinigung stellen nicht alle Verwalter aus.

    Und wenn es Zinsen auf das "normale" Girokonto sind, verringern sie die Zinserträge in der Abrechnung, oder man richtet eine Ausgabenart "gezahlte Steuern" ein, denn die Abrechnung muss mit den Konten übereinstimmen (ist immer eine der ersten Prüfungen, die ich als Mitglied des Verwaltungsbeirates mache).

  • Und wenn es Zinsen auf das "normale" Girokonto sind, verringern sie die Zinserträge in der Abrechnung, oder man richtet eine Ausgabenart "gezahlte Steuern" ein, denn die Abrechnung muss mit den Konten übereinstimmen (ist immer eine der ersten Prüfungen, die ich als Mitglied des Verwaltungsbeirates mache).

    So mache ich das .

  • Danke für die interessanten Beiträge! Dass die Zinsen nicht auf er Bescheinigung erscheinen, ist jetzt nicht sehr schlimm. Ich muss bloß meinen Eigentümern immer erklären, warum es einen Unterschied zwischen dem Bankbeleg und dem von WISO Hausverwalter gibt. Wären sie konsistent, dann könnte man noch einfacher prüfen, ob die ausgewiesenen Steuern richtig sind.

  • Du magst Recht haben, aber interessant ist, dass ich für mein Objekt von einer anderen Profi-HV, mt einem wirklich Profi-Verwaltungsprogramm, überhabt keine Zinsbescheinigung erhalte, sondern diese Zinsberechnung nur aus der Hausgeldabrechnung angeben kann.

    Welches Programm ist das ?


    Ich hab gerade mal Haufe Powerhaus Abrechnungen durchgesehen, dort ist das Thema Zinsen und Steuern auch nur in der IHR Übersicht aufgeführt. Eine Bescheinigung über Zinserträge auf dem Girokonto sind keine zu finden. Möglicherweise weil es keinerlei Zinsen auf WEG Konten mehr gibt....

    ich müsste mal alte Unterlagen heraussuchen.


    Aber beim Girokonto würde ich Zinserträge und Steuern auch untern Bankaufwand verbuchen....quasi mit den Bankgebühren verrechnen.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P