Unterhaltsleistungen: Schwiegermutter

  • Hallo zusammen,


    wir unterstützten im Jahr 2018 meine Schwiegermutter, wobei meine Frau mein Einkommen hat.


    Im WISO steuer:Sparbuch muss man eintragen, ob es die Ausgaben von mir oder vor meiner Ehefrau waren.

    Ich wollte die Ausgaben als Ausgaben von meiner Frau eintragen. Wird es dabei Probleme mit dem Finanzamt geben? Meine Frau hat kein Einkommen, daher kann auch keine Opfergrenze ermittelt werden.


    Herzlichen Dank und viele Grüße

    Mattias

  • wobei meine Frau mein Einkommen hat.

    Du meinst "kein" Einkommen?

    Genau. Sorry, Tippfehler.


    Ich wollte die Ausgaben als Ausgaben von meiner Frau eintragen, weil sonst die WISO-Software folgendes Schreibt:

    "xxx ist wegen des Verwandtschaftsgrades nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt.

    Die Finanzverwaltung erkennt die Unterhaltsleistungen steuerlich nur an, wenn auf Grund der Unterhaltsleistung öffentliche Mittel (z. B. Arbeitslosengeld II) gekürzt oder nicht gewährt wurden."

    • Offizieller Beitrag

    Ich wollte die Ausgaben als Ausgaben von meiner Frau eintragen, weil sonst die WISO-Software folgendes Schreibt:


    "xxx ist wegen des Verwandtschaftsgrades nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt.

    Die Finanzverwaltung erkennt die Unterhaltsleistungen steuerlich nur an, wenn auf Grund der Unterhaltsleistung öffentliche Mittel (z. B. Arbeitslosengeld II) gekürzt oder nicht gewährt wurden."

    Also ich habe gerade einmal in einer Testdatei die Schwiegermutter als vom Ehemann unterstützt eingegeben und da gab es keinen entsprechenden Hinweis. Du hast nicht versehentlich das Verhältnis zu einer anderen Person eingegeben? Bereinigte Screens der Masken sowie des Hinweises wären da dienlich.


    Meine Frau hat kein Einkommen, daher kann auch keine Opfergrenze ermittelt werden.

    Bist Du Dir da sicher? Ihr macht Zusammenveranlagung, oder?

  • und das geht nicht? Eintrag als Zahlung Ihrer Frau? Wenn diese kein eigenes Einkommen hat, hat sie doch einen Anspruch an Sie - was aber hier nicht entscheidend ist!

    Softwaretechnisch geht das, ich habe nur die Befürchtung, dass das Finanzamt das nicht akzeptiert.

    Die Software bitten nur die Opfergrenze-Eingabe zu überprüfen:

    "Für die Steuerberechnung ist die Opfergrenzenregelung zu überprüfen.

    Bei der Beschränkung durch die Opfergrenze wird geprüft, inwieweit xxx zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Nach Abzug der Unterhaltsaufwendungen müssen dem Steuerpflichtigen genügend Mittel zur Verfügung stehen, um seinen eigenen Lebensunterhalt weiterhin bestreiten zu können."

    • Offizieller Beitrag

    Die Software bitten nur die Opfergrenze-Eingabe zu überprüfen:

    "Für die Steuerberechnung ist die Opfergrenzenregelung zu überprüfen.

    Bei der Beschränkung durch die Opfergrenze wird geprüft, inwieweit xxx zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Nach Abzug der Unterhaltsaufwendungen müssen dem Steuerpflichtigen genügend Mittel zur Verfügung stehen, um seinen eigenen Lebensunterhalt weiterhin bestreiten zu können."

    Ja und ? Die Opfergrenze wird immer geprüft, egal, wer von Euch die Zahlungen leistet. Und da Ihr zusammenveranlagt werdet, ist Euer Familieneinkommen als Berechnungsgrundlage maßgeblich.

  • Ich benutze die Webversion, vielleicht liegt es daran. Screenshot anbei

  • Die Software bitten nur die Opfergrenze-Eingabe zu überprüfen:

    "Für die Steuerberechnung ist die Opfergrenzenregelung zu überprüfen.

    Bei der Beschränkung durch die Opfergrenze wird geprüft, inwieweit xxx zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Nach Abzug der Unterhaltsaufwendungen müssen dem Steuerpflichtigen genügend Mittel zur Verfügung stehen, um seinen eigenen Lebensunterhalt weiterhin bestreiten zu können."

    Ja und ? Die Opfergrenze wird immer geprüft, egal, wer von Euch die Zahlungen leistet. Und da Ihr zusammenveranlagt werdet, ist Euer Familieneinkommen als Berechnungsgrundlage maßgeblich.

    Ok, das wollte ich nur klären. Ja, wir machen Zusammenveranlagung. Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Dann trage es ggf. halt bei der Ehefrau ein. Ist für die Berechnung Pott wie Deckel. Das Sozialamt würde sich übrigens auch Geld von Euch wiederholen für Leistungen an die Mutter der Ehefrau, wenn diese keine eigenes Einkommen hat und Dein Einkommen eben hoch genug ist.


    An vollständige Angaben zu eigenen Einkünften und Bezügen sowie Vermögen der (Schwieger)Mutter hast Du gedacht?

  • Ich denke schon. Die Schwiegermutter wohnt im Ausland und hat folgende Unterlagen bereitgestellt:

    Unterhaltserklärung, Rentenbescheid, erhaltene Sozialleistungen.