Datenübernahme aus Vorjahr: Einzelwerte werden als Gesamtbetrag übernommen

    • Offizieller Beitrag

    Also hier beiße ich bei Buhl auf Granit ;(


    Mir scheint, man denkt, daß der Anwender die Daten generell nur übernimmt, um sie zu verwenden (immer nur das Argument, daß die Aufwendungen nicht jedes Jahr die selben sind). Und daß die detaillierten Listen so nicht ans FA per ELSTER gehen. Das ist ja alles richtig, aber läßt völlig außer acht, warum wir die Listen noch übernehmen und daß die pure Betragsübernahme der Argumentation widerspricht und sinnlos ist. Man muß, um entscheiden zu können, ob man die Werte löscht oder ändert, erstmal im Vorjahr nachschauen, was man da gemacht hat.


    Solange sich da nicht eine nennenswerte Anzahl von Anwendern bei Buhl meldet, wird sich da wohl nichts ändern. :dash:

  • Solange sich da nicht eine nennenswerte Anzahl von Anwendern bei Buhl meldet, wird sich da wohl nichts ändern.

    Da kann man wirklich nur hoffen, daß es mehr werden als beim Thema der "Noch-zu-bearbeiten-Markierung", damit es eine nennenswerte Anzahl wird. Leider habe ich bisher noch keinen solchen Punkt erwischt, sonst würde ich auch ein Ticket aufmachen.


    Und es ist von Buhl auch nicht konsequent so gemacht: Bei den Werbungskosten, z. B. bei den zusammengefaßten Auswärtstätigkeiten werden die einzelnen Positionen der Liste komplett übernommen, ebenso natürlich auch die Summen dazu.


    Tritt das Problem eigentlich nur bei der Übernahme ins nächste Jahr (Steuerfall 2017 -> 2018) auf? Oder auch schon bei Übernahme von Steuerfall 2017 oder 2018 in Prognose 2019?

    • Offizieller Beitrag

    Da kann man wirklich nur hoffen, daß es mehr werden als beim Thema der "Noch-zu-bearbeiten-Markierung", damit es eine nennenswerte Anzahl wird.

    Da bin ich pessimistisch.

    Leider habe ich bisher noch keinen solchen Punkt erwischt, sonst würde ich auch ein Ticket aufmachen.

    Deshalb.

    Und es ist von Buhl auch nicht konsequent so gemacht: Bei den Werbungskosten, z. B. bei den zusammengefaßten Auswärtstätigkeiten werden die einzelnen Positionen der Liste komplett übernommen, ebenso natürlich auch die Summen dazu.

    Wie gesagt, sie betrachten es nur unter dem Aspekt, was ihrer Meinung nach im Folgejahr so wieder als Ausgaben auftreten könnten oder per ELSTER übertragen werden. Von Semestergebühren z.B. haben sie scheinbar noch nichts oder wollen es nicht. Da renne ich gegen eine Gummiwand.

    Tritt das Problem eigentlich nur bei der Übernahme ins nächste Jahr (Steuerfall 2017 -> 2018) auf? Oder auch schon bei Übernahme von Steuerfall 2017 oder 2018 in Prognose 2019?

    In die Prognose 2019 im steuer:Sparbuch 2019 kann man Daten nur aus 2018er Steuerfälle übernehmen. Ist auch egal. Für mich ist das Thema erst mal durch.

  • Wie gesagt, sie betrachten es nur unter dem Aspekt, was ihrer Meinung nach im Folgejahr so wieder als Ausgaben auftreten könnten

    Das konnte ich jetzt mal testweise nachvollziehen (einzelne Auswärtstätigkeiten) bzw. auch nicht (zusammengefaßte).

    Bei den einzelnen Auswärtstätigkeiten kann angegeben werden, ob die Auswärtstätigkeit im Folgejahr wieder stattfindet:



    Wenn man mit "ja" antwortet, wird die Position ins Folgejahr übernommen, bei "nein" nicht.




    Das ist für mich nicht plausibel, da man ja nicht zwangsläufig weiß, ob und wann eine gleiche Auswärtstätigkeit (z. B. Besuch beim Lieferanten) im Folgejahr wieder stattfindet oder nicht. Wenn jetzt der Hinweis von Buhl käme, doch vorsorglich alle mit "ja" zu kennzeichnen, dann wäre es praktischer, wenn Buhl das gleich mit der generellen und kompletten Übernahme ins Folgejahr programmseitig implementiert. Daß das Datum 1:1 mit geänderter Jahreszahl ins neue Jahr übernommen wird, ist zwar inhaltlich auch nicht logisch, geht aber wohl programmtechnisch nicht anders (deshalb ja auch der Hinweis dazu).


    Bei den zusammengefaßten Auswärtstätigkeiten gibt es diese Abfrage nicht, es werden aber alle Einzeleinträge übernommen. Buhl geht hier möglicherweise von monatlichen Abrechnungen aus, die durchaus als zusammengefaßt betrachtet werden können. Allerdings muß das ja nicht zwingend so sein, mein Sohn macht manchmal 2 Abrechnungen im Monat, manchmal eine für 2 Monate.

    In die Prognose 2019 im steuer:Sparbuch 2019 kann man Daten nur aus 2018er Steuerfälle übernehmen.

    Stimmt und ist ja durchaus auch sinnvoll (auch wenn ich mir vorstellen kann, daß es Einzelfälle geben kann, in denen auch vom Vorvorjahr übernommen werden soll, weil im Vorjahr keine Steuererklärung erstellt wurde).

    Ich habe es getestet, auch in der Prognose werden nur zusammengefaßte und bei einzelnen Auswärtstätigkeiten die als wiederkehrend gekennzeichneten übernommen.