EÜR Tagesmutter/private Zuzahlung steuerpflichtig?

  • Hallo,


    ich sitze gerade an meiner Wiso Steuererklärung als Tagesmutter. Bei der EÜR ist mir etwas nicht ganz klar.


    Muss ich da z.B. bei der Einkommensberechnung den Std.satz angeben, den ich vom Jugendamt für die zu betreuenden Kinder erhalte (der ist ja steuerpflichtig). Wenn die Eltern mir privat noch was zuzahlen auch?

    Also, wenn ich pro Betreuungsstunde € 7,- nehme (wir dürfen hier bei uns selber unseren Stdsatz festsetzen), bekomme ich z.B. vom Jugendamt €5,50/Std./pro Kind und die Eltern bezahlen privat dann

    noch € 1,50/Std. an mich.

    Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

  • Du musst deine gesamten Einnahmen angeben natürlich. Alles, was du im Rahmen deiner Tätigkeit erhälst, ist eine Betriebseinnahme.

  • Beide Einnahmen sind steuerpflichtig, Jugendamtanteil und Elternanteil. Ich gebe aber (meine Frau ist ebenfalls als Tagesmutter tätig) nirgendwo den Stundensatz an, sondern die erhaltenen Einnahmen. Also eine Tabelle mit erhaltenen Gutschriften auf dem Bankkonto: JA-Anteil Kind X April; Elternanteil Kind Y September usw.

    Wenn Du Bargeld von den Eltern erhältst, ist das natürlich ebenfalls als Einnahme anzugeben und zu versteuern. Von Bargeldzahlungen würde ich aber abraten, weil dann die Eltern das Betreuungsgeld nicht selbst in ihren Steuererklärungen absetzen können.

    Im Gegenzug kannst Du die Betriebskostenpauschale für Tagespflegepersonen je Kind ausrechnen und als Betriebsausgabe ansetzen.