Hallo,
ich sitze gerade an meiner Wiso Steuererklärung als Tagesmutter. Bei der EÜR ist mir etwas nicht ganz klar.
Muss ich da z.B. bei der Einkommensberechnung den Std.satz angeben, den ich vom Jugendamt für die zu betreuenden Kinder erhalte (der ist ja steuerpflichtig). Wenn die Eltern mir privat noch was zuzahlen auch?
Also, wenn ich pro Betreuungsstunde € 7,- nehme (wir dürfen hier bei uns selber unseren Stdsatz festsetzen), bekomme ich z.B. vom Jugendamt €5,50/Std./pro Kind und die Eltern bezahlen privat dann
noch € 1,50/Std. an mich.
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.