Softwarelizenz bzw. -leasing in Einkommensteuererklärung

  • Aloha!

    Ich hoffe, mir kann jemand helfen, denn ich habe hier im Forum und bei Google noch keine verlässlich Antwort gefunden, die in diesem Jahr Gültigkeit hat:

    Ich nutze verschiedene Software (zu 100% beruflich), deren Lizenzgebühren monatlich und jährlich bezahlt werden. Die teuerste Software liegt bei 600.-/Jahr, alle anderen bei je unter 100.-€/Jahr.

    Eine Abschreibung ist für mein Verständnis unsinnig, denn die Nutzungsdauer beträgt max. 1 Jahr und bezahlt wird im jeweiligen Steuerjahr. Die Software ist jährlich kündbar, wenn nicht sogar monatlich.

    Jetzt bin ich unsicher, wo ich diese Kosten in meiner Einkommenssteuer unterbringe. Aufwendung für geringwertige Wirtschaftsgüter sind eigentlich auf bewegliche Güter beschränkt, richtig? Alternativ habe ich gelesen, dass ich sie unter Sammelposten nach §6 Abs. 2a aufführen könnte.

    Hat jemand Erfahrung und kann mir helfen? Ich danke vielmals für Feedback.

    Sonnige Grüße
    Su

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt bin ich unsicher, wo ich diese Kosten in meiner Einkommenssteuer unterbringe.

    Wohl weniger in der Einkommensteuererklärung als in der Gewinnermittlung.


    Z.B.: https://www.buhl.de/wiso-softw…h/&q=Software+lizenz+leas


    Ansonsten solltest Du vielleicht auch einmal Aussagen zur Gewinnermittlungsart und zur genutzten Steuersoftware machen.

  • Es gibt im SKR 03 (EKR 03) das Konto 4964 Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen). Das dürfte hier das Richtige sein, unabhängig von der Gewinnermittlungsart.

  • Ich nutze WISO steuer:Mac. Sorry, ich dachte, das wäre hier gang und gäbe. Gewinnermittlungsart EÜR.

    • Offizieller Beitrag

    Ich nutze WISO steuer:Mac.

    Hier bei weitem in der Minderzahl. Kann und mag sich nicht jeder leisten. Ich habe das Thema entsprechend verschoben. ;)


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