Verpflegungsmehraufwand als Berufskraftfahrer

  • Moin moin,


    ich sitze das erste mal vor meiner Lohnsteuerjahresausgleich und habe ein Problem mit meinem Verpflegungsmehraufwand (Spesen). Ich habe die Suchfunktion des Forum schon genutzt, aber richtig fündig bin ich nicht geworden.


    Mein Problem ist, das ich fast immer über 8h gearbeitet habe, meine Firma mir anteilig 6€ (Spesen pausch. besteuert) pro Tag auf der Abrechnung bezahlt.
    Wie gebe ich das am besten im Steuersparbuch an ?


    Ich habe schon etwas im Programm rumgespielt, aber bisher hat das Programm immer 12€ pro Tag genommen,


    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet etwas Licht ins dunkeln zu bekommen.


    Schönen Tag euch.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe schon etwas im Programm rumgespielt, aber bisher hat das Programm immer 12€ pro Tag genommen,

    Das ist doch korrekt. Bei Abwesenheit über 8h und unter 24h kann man pro Tag 12€ Pauschbetrag ansetzen. Das ist unabhängig davon, was Dein AG Dir erstattet hat.

  • Guten Morgen Hochmuetz,


    du musst nur entsprechend den Vorgaben die Anzahl der Tage eintragen, dann werden Tage x 12 Euro gerechnet.

    Die (ggf. anteilig) steuerfreie Zahlung des Arbeitgebers steht normalerweise in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung. Wenn du die Daten aus Zeile 20 korrekt eingetragen hast, dann zieht WISO Steuer-Sparbuch die Zahlung automatisch vom Aufwand ab.

    Wenn die erhaltenen Spesen nicht eingetragen sind, kannst du die Erstattung des Arbeitgebers bei den Reisekosten weiter unten eintragen.


    LG

    Akki

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die erhaltenen Spesen nicht eingetragen sind, kannst du die Erstattung des Arbeitgebers bei den Reisekosten weiter unten eintragen.

    Er schrieb, daß die Spesen pauschal besteuert wurden, also nicht steuerfrei.

    • Offizieller Beitrag

    meine Firma mir anteilig 6€ (Spesen pausch. besteuert) pro Tag auf der Abrechnung bezahlt

    Er schrieb, daß die Spesen pauschal besteuert wurden, also nicht steuerfrei.

    Das kann ich allerdings auch so nicht glauben. Warum sollte der AG auf seine Kosten für etwas eine pauschal besteuerte Lohnsteuer entrichten, wenn er die doch auch steuerfrei zahlen darf? Das macht doch nun wirklich kein Arbeitgeber, dem Staat eine Steuer bezahlen, die er gar nicht entrichten müsste. Das sollte der TE also noch einmal genau mit seinem AG klären und ggf. auch schon eine entsprechende gesonderte Bescheinigung für das FA beifügen. Daran wird sich wohl jeder Bearbeiter stoßen.

  • Das kann ich allerdings auch so nicht glauben. Warum sollte der AG auf seine Kosten für etwas eine pauschal besteuerte Lohnsteuer entrichten, wenn er die doch auch steuerfrei zahlen darf? Das macht doch nun wirklich kein Arbeitgeber, dem Staat eine Steuer bezahlen, die er gar nicht entrichten müsste. Das sollte der TE also noch einmal genau mit seinem AG klären und ggf. auch schon eine entsprechende gesonderte Bescheinigung für das FA beifügen. Daran wird sich wohl jeder Bearbeiter stoßen.

    Ich danke euch, dann habe ich das richtig gemacht. Ich war mir unsicher da mein Chef schon die 6€ zahlt und wie es dann gehandhabt wird. Ich werde das einfach mal so abgeben, wenn die etwas von mir wollen schreiben die mich an, denke ich.


    Das ist meine erste Steuererklärung, da bin ich vorsichtig.

    • Offizieller Beitrag

    Ich danke euch, dann habe ich das richtig gemacht. Ich war mir unsicher da mein Chef schon die 6€ zahlt und wie es dann gehandhabt wird. Ich werde das einfach mal so abgeben, wenn die etwas von mir wollen schreiben die mich an, denke ich.

    Da gibt es kein "mache ich einfach mal so". Wenn der AG die 6€ steuerfrei zahlt, dann ist das auch entsprechend zu erklären. Ansonsten macht man wissentlich falsche Angaben mit entsprechenden Konsequenzen im Falle des Falles. I.d.R. sind die Beträge dann aber auch, wie von Akki bereits oben beschrieben, auch auf der Lohnsteuerbescheinigung demgemäß ausgewiesen.

  • Ich danke euch, dann habe ich das richtig gemacht. Ich war mir unsicher da mein Chef schon die 6€ zahlt und wie es dann gehandhabt wird. Ich werde das einfach mal so abgeben, wenn die etwas von mir wollen schreiben die mich an, denke ich.

    Da gibt es kein "mache ich einfach mal so". Wenn der AG die 6€ steuerfrei zahlt, dann ist das auch entsprechend zu erklären. Ansonsten macht man wissentlich falsche Angaben mit entsprechenden Konsequenzen im Falle des Falles. I.d.R. sind die Beträge dann aber auch, wie von Akki bereits oben beschrieben, auch auf der Lohnsteuerbescheinigung demgemäß ausgewiesen.

    In der Zeile 20 auf der Lohnsteuerbescheinigung ist nichts angegeben.

    • Offizieller Beitrag

    In der Zeile 20 auf der Lohnsteuerbescheinigung ist nichts angegeben.

    Muss auch nicht zwingend. Was aber nicht bedeutet, dass keine steuerfreien Erstattungen seitens des AG erfolgt sind. Genau deshalb sehen die Buhl-Programme ja auch noch andere Stellen zur Eingabe solcher Beträge vor. Und das zu prüfen, das ist Deine Sache. Und deshalb schrieb ich auch:

    Das kann ich allerdings auch so nicht glauben. Warum sollte der AG auf seine Kosten für etwas eine pauschal besteuerte Lohnsteuer entrichten, wenn er die doch auch steuerfrei zahlen darf? Das macht doch nun wirklich kein Arbeitgeber, dem Staat eine Steuer bezahlen, die er gar nicht entrichten müsste. Das sollte der TE also noch einmal genau mit seinem AG klären und ggf. auch schon eine entsprechende gesonderte Bescheinigung für das FA beifügen. Daran wird sich wohl jeder Bearbeiter stoßen.

    Und genau das solltest Du jetzt mit Deinem AG abklären.

  • Prima. Wäre nett, wenn Du dann an dieser Stelle auch eine Rückmeldung posten würdest

    Werde ich machen, wird aber etwas dauern.

    Ich habe eben nochmal Google angeschmissen, diese 6€ Spesen gibt es seit 2014 nicht mehr :D


    Sobald ich die Lohnbuchhaltung erreicht habe, melde ich mich hier.

  • Moin,


    was und in welcher Höhe der AG erstattet, ist gesetzlich nicht geregelt; die Sätze sagen lediglich aus, was maximal steuerfrei erstattet werden darf - aber das nur am Rande ....:)


    Viele Grüsse

    Maulwurf

  • Wie meinst du das ?


    Diese 6€, die laut meiner Abrechnung besteuert wird ?

    • Offizieller Beitrag

    was und in welcher Höhe der AG erstattet, ist gesetzlich nicht geregelt; die Sätze sagen lediglich aus, was maximal steuerfrei erstattet werden darf -

    Das sollte heißen, dass laut Gesetz nicht 12 € gezahlt werden *müssen *- auch wenn das meist in der Praxis so gehandhabt wird (und steuerfrei, wie schon angemerkt)

    Das hat auch niemand behauptet. Vielmehr:

    Warum sollte der AG auf seine Kosten für etwas eine pauschal besteuerte Lohnsteuer entrichten, wenn er die doch auch steuerfrei zahlen darf? Das macht doch nun wirklich kein Arbeitgeber, dem Staat eine Steuer bezahlen, die er gar nicht entrichten müsste.

  • Meine Bemerkung bezog sich auf die Anmerkung von TE, dass es die Pauschale von 6 € nicht mehr gibt (richtig, muss aber nicht zwangsläufig vom AG erhöht werden) - ansonsten sind wir uns ja einig ?! :/

  • Nabend Leute, da die Damefür die Lohnbuchhaltung nicht erreicht habe, hab ich mir gedacht ich rufe einfach mal beim Finanzamt an.

    Die Dame war selber auch Ratlos. Damit ich auf nummersicher gehe, soll ich meine Abrechnungen mit dem Lohnsteuerjahresausgleich mitschicken, dann können die sich das da mal angucken.


    Wenn das angerechnet wird, wo kann ich das beim Steuersparbuch einpflegen ?

    Ich habe mich da mal umgeguckt, aber nichts für mich richtiges gefunden.


    Schönen Abend euch noch.

  • Wenn das angerechnet wird, wo kann ich das beim Steuersparbuch einpflegen ?

    Unter "Reisekosten". Aufgrund Deiner Aussage "fast immer" würde ich es nicht in der Einzelaufstellung eintragen sondern zusammengefaßt (jede Abrechnung - monatlich? - als ein Eintrag). So habe ich es bisher auch immer bei meinem Sohn gemacht (zwar nicht regelmäßig monatlich abgerechnet sondern auch mal 2- oder 3-mal im Monat).