Wohngemeinschaften abbilden

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu beim Hausverwalter. Ich muss ein Objekt abbilden, das aus einer Eigentümerwohnung, einer Einliegerwohnung und einer Wohngemeinschaft mit 5 Zimmern abbilden.

    Ich habe jedoch das Problem, dass für die Wohngemeinschaft die Kalt- und Warmwasser und Heizkosten getrennt ermittelt werden, jedoch die WG Zimmer nicht über eigene Zähler verfügen. Mit den Mietern ist vereinbart diese Kosten anteilig umzulegen, da die Gemeinschaftsräume 50% der Nutzfläche betragen.

    Hat jemand eine Idee wie man das abbilden kann? Muss ich den Eigentümer als Hauptmieter anlegen und dann die Zimmer als Untervermietung abbilden? Oder wie geht das?


    Danke im Voraus

  • Ich muss ein Objekt abbilden, das aus einer Eigentümerwohnung, einer Einliegerwohnung und einer Wohngemeinschaft mit 5 Zimmern abbilden.

    Hoffe ich verstehe es richtig.


    Es gibt eine Eigentümer-, eine Einliegerwohnung und eine Wohnung mit 5 Zimmer, korrekt?


    Wenn ja, dann musst du 3 Wohneinheiten anlegen, alle Daten dort eintragen die es gilt. Dann würde z. B. die Grundsteuer auf alle 3 Wohneinheiten und der Wohnfläche aufgeteilt.

    Bei Wasser würde ich dann nach Personen x Tage abrechnen, denn wie will man dort eine gerechtere Abrechnung vornehmen. Das müsste aber im Mietvertrag hinterlegt sein.


    Jetzt die Frage, ist das so ok?

  • Danke für die Rückmeldung,


    Das mit den 3 Wohneinheiten habe ich und kann verbrauchsabhängig umrechnen. Das erfolgt natürlich entlang den Belegzeiten (Tagen)

    Aber im zweiten Schritt müsste ich jetzt die WG Gesamtkosten auf die 5 Mieter aufteilen. Un das erfolgt bei den Betriebskosten (Grundsteuer,etc) und dem Strom nach Köpfen und beim Wasser und der Heizung nach qm Wohnfläche. Bei der Wohnfläche sind immer schon die qm Allgemeinfläche (Küche, Bäder und Wohnzimmer) berücksichtigt.

    Wie kann ich die zweite Umlagestufe abbilden?


    Gruß

  • Wenn ich es richtig verstehe, sind in der WG unterschiedliche Belegungszeiten, mal mehr mal weniger?


    Wie soll das berechnet werden, denn du kannst ja nicht monatsweise oder sogar tageweise abrechnen. Diese WG Wohnung ist vom 1.1.-31.12 eines Jahre abzurechnen, die dort dann anfallenden Kosten werden für die WG nur IN EINER SUMME berechnet, die dann nach der Anzahl der Personen umgelegt wird.

    EIne andere Abrechnung würde nicht der Betriebs- und Heizkostenverordnung entsprechen.

  • Nein, es gibt nur den Spezialfall Leerstand, den ich zu tragen habe. Dies ist der Fall, wenn der Mieter mir einen Nachmieter präsentiert, den ich nicht will und selber keinen finde. Ich stell für mich selbst in diesem Falle eine Mietvertrag.


    Beispiel.pdf


    Es geht um die Weiterverteilung der WG Kosten auf die Zimmer. Und ja, manche Zimmer wechseln während der Abrechnungsperiode 1.1.2017 auf 31.8.2018 den Mieter

  • Ich stell für mich selbst in diesem Falle eine Mietvertrag.

    Wenn du der Eigentümer bist - wovon ich jetzt ausgehe - dann ist im Verwalter unter Wohnungen ein Leerstand dann für die Wohnung zu nehmen, wenn sie nicht direkt weiter vermietet wird. Damit ist sichergestellt, dass auch die laufenden Kosten für diese Wohnung entsprechend dort aufgeführt werden. Einen Mietvertrag deshalb ist unnötig.


    Die Zeiten die du oben anführts, sind nicht zulässig und nicht mit dem Verwalter darstellbar. Es darf max. 12 Monate abgerechnet werden. Also 1.1.-31.12.17 und nicht noch bis in den August 2018.


    Nocheinmal, du kannst diese WG anlegen und ganz normal mit der ANzahl der Personen "füttern", musst nur bei jeder Personenzahländerung dieses entsprechend unter Wohnungen und Umlageschlüssel bei Anzahl PxT genau führen.

    Schwierig könnte es werden, wenn du abrechnest, denn wenn sich die Anzahl nach unten ändert, müssen die anderen die Differenz eigentlich mittragen. Deshalb denke ich, da rechnest das Jahr aus, so wie es auchvorgesehen ist, und teilst dann manuell die Kosten auf. Per Hausverwalter geht das nicht.

    Außer, du machst aus den 5 Zimmern jeweils eine Wohneinheit, dann würde das gehen. Ist halt nur aufwändig.

  • Ok, kein Problem, dann ist es korrekt. Nur das mit dern Zimmern kann ich mir nur so vorstellen, wie ich es angedeutet habe. Es gibt keine Möglichkeit die Mietkosten übers jahr zu verteilen.

    Beispiel Schornsteinfeger, der kommt einmal im Jahr und dann zu einem Zeitpunkt, wo ein Mieter schon monatelang ausgezogen ist, diese Kosten müssen auf das Abrechnungsjahr verteilt werden, nicht auf den einer kurzen Mietzeit.


    Bleibt eigentlich nur übrig, dass für jedes Zimmer eine Wohneinheit mit entsprechender Wohnfläche angelegt wird.