Guten Abend,
ich benutze seit Februar die Software "EÜR & Kasse 2019" und bin auch zufrieden damit, mich quält jedoch eine Frage, für die ich schon die Anfrage an Buhl gestellt hatte und für die ich hoffe, auch hier hilfreiche Beiträge zu erhalten.
Nämlich: meine sonstigen Leistungen an EU-Leistungsempfänger (Unternehmer!) sind dem § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG unterworfen. Abgesehen davon, dass meine Rechnungen korrekt sein müssen und der Rechnungsempfänger die Umsatzsteuer deklarieren und abführen muss, ergibt sich für mich die Pflicht, für diese Leistungen die Zusammenfassende Meldung abzugeben und sie in meinen Umsatzsteuervoranmeldungen anzugeben. Alles kein Problem.
Aber:
Ich bin istbesteuert und führe generell meine Steuern nach Zahlungseingängen ab. Gleichzeitig heißt es, auch für Istbesteuerte gilt 18b Satz 3 UStG: "Die Angaben für Umsätze im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 und 3 sind in dem Voranmeldungszeitraum zu machen, in dem diese Umsätze ausgeführt worden sind". Will heißen, ich müsste meine EU-Leistungen jeweils für den Monat deklarieren, in dem ich sie vollbracht habe, unabhängig von dem im Folgemonat erfolgten Zahlungseingang (so wie das für die Zusammenfassende Meldung vorgesehen ist).
Nun kennt meine neue Software (EÜR & Kasse 2019) diese Funktion gar nicht: die EU-Beträge werden nach ihrem Zahlungseingang in der UStVA erfasst, das heißt bei mir einen Monat später, als durch die Bestimmung oben vorgesehen, weil ich am Monatsende Sammelrechnungen schreibe, die dann im Folgemonat bezahlt werden.
Da ich nicht wirklich 100 % sicher bin, wie diese Bestimmung in der Praxis umgesetzt wird, möchte ich zunächst mal fragen: Gibt es hier Istbesteuerte, die ihre sonstigen EU-Leistungen unabhängig vom Zahlungseingang für den Monat der Erbringung in den UStVAs deklarieren? Und wenn ja: Korrigieren Sie Ihre in Wiso-Software erstellten UStVAs manuell? Und was deklarieren Sie in dem Umsatzsteuererklärungen?
Wenn Sie nach Zahlungseingängen in den USTVAs erfassen: würden Sie mir den Grund dafür verraten?
Lieben Dank zunächst mal!