Eintragung freiwillige gesetzliche Krankenversicherung - Fehlermeldung im Punkt Lohnsteuerbescheinigung

  • Hallo liebe Forenmitglieder,


    ich habe die Beiträge meiner Frau zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung unter / Weitere Ausgaben/ Versicherungen und Altersvorsorge / Gesetzliche Kranken-und Pflegeversicherung eingetragen, bzw. sind diese über Belegabruf vom Finanzamt eingespielt worden. Zeile 17/18/19 - Anlage Vorsorgeaufwand.


    Dennoch erscheint in der Eingabemaske Lohnsteuer eine Fehlermeldung, dass diese Beiträge nicht erfasst wurden. Ist das so richtig, oder muss ich hier etwas eintragen?





    Vielen Dank für eure Tipps vorab.


    Mit freundlichen Grüßen Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    Ist das so richtig, oder muss ich hier etwas eintragen?

    Das steht doch eindeutig drin, daß es im Falle von freiwillig gesetzlich versicherten, die Selbstzahler sind, normal ist, wenn da nichts bescheinigt ist in der Lohnsteuerbescheinigung. Also einfach "diesen Fehler ignorieren".

  • Vielen Dank - ich war mir bloß unsicher, weil ich im letzten Jahr die Situation hatte, dass genau diese gezahlten Beiträge bei der elektronischen Übertragung der Steuererklärung an das Finanzamt nicht mit übertragen wurden und ich mehrere T€ nachzahlen sollte.

    Das Programm hatte die Beiträge in der Berechnung mit enthalten, beim Prüfen des Steuerbescheides war dann aber diese erhebliche Differenz zwischen Programm und Finanzamt.


    mfg

    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm hatte die Beiträge in der Berechnung mit enthalten, beim Prüfen des Steuerbescheides war dann aber diese erhebliche Differenz zwischen Programm und Finanzamt.

    Das muß ja nicht bedeuten, daß etwas nicht übertragen wurde (oder ist das den übermittelten Daten zu entnehmen), sondern kann auch heißen, daß etwas z.B. nicht anerkannt wurde.

    bzw. sind diese über Belegabruf vom Finanzamt eingespielt worden. Zeile 17/18/19 - Anlage Vorsorgeaufwand.

    Und wenn die an der entsprechenden Stelle im Programm gelandet sind, dann ist soweit alles gut.

  • Danke, ja natürlich habe ich Einspruch eingelegt und das Finanzamt hat die Berechnung neu durchgeführt - ich wollte bloß für das aktuelle Jahr den gleichen Fehler vermeiden.

    • Offizieller Beitrag

    Wie Billy schon sagte, sollte man die Programmhinweise immer genau lesen. Es gibt eben Fehlerhinweise, aber auch einfache Prüfhinweise. Letztere sind, wie erwähnt, als ok zu bestätigen. Aber auch dann muss man natürlich die maschinell übermittelten Daten immer prüfen. Steht bei den entsprechenden Positionen und Bescheinigungen auch immer dabei. Wenn Du in Deinem Fall nicht reagierst oder nicht daran denkst, die Beiträge bei Selbstzahler zu prüfen und ggf. nachzutragen, dann hast Du halt ein Problem. Deshalb kommen eben die so oft kritisierten Prüfhinweise des Programms. Das Programm kann eben nicht alles wissen, sondern nur auf mögliche Unstimmigkeiten oder Sondersachverhalte hinweisen.