Hi.
Reicht es eigentlich, dem Mieter eine Anpassung (egal ob Erhöhung oder Verminderung) in der Betriebskostenabrechnung vorzuschlagen und ihm darin dann freizustellen, den neuen Betrag zu überweisen wenn er möchte oder nicht?
Oder muss er mir das immer schriftlich mitteilen, dass er die Anpassung akzeptiert?
Und wie sieht's da mit privaten und gewerblichen Mieter aus?
Und kann er sich eigentlich gegen eine Anpassung "wehren", wenn seine Nachzahlung regelmäßig sehr hoch ist?
Danke im Voraus.
Gruß
Rolf