Annahme von Anpassung der Vorauszahlungen

  • Hi.

    Reicht es eigentlich, dem Mieter eine Anpassung (egal ob Erhöhung oder Verminderung) in der Betriebskostenabrechnung vorzuschlagen und ihm darin dann freizustellen, den neuen Betrag zu überweisen wenn er möchte oder nicht?

    Oder muss er mir das immer schriftlich mitteilen, dass er die Anpassung akzeptiert?

    Und wie sieht's da mit privaten und gewerblichen Mieter aus?


    Und kann er sich eigentlich gegen eine Anpassung "wehren", wenn seine Nachzahlung regelmäßig sehr hoch ist?


    Danke im Voraus.

    Gruß

    Rolf

  • Oder muss er mir das immer schriftlich mitteilen, dass er die Anpassung akzeptiert?

    Ich mache es so, dass dann, wenn die Abrechnung einen Betrag über ca. € 120,- im Jahr als Nachzahlung oder Guthaben ausgibt, den neuen Vorauszahlungbetrag ca. 1 Monat nach Erstellung der Abrechnung als Änderung der Vorauszahlung eingebe.


    Bedeutet, dass dann der Mieter, egal ob privat oder gewerblich, ab diesem Zeitpunkt den neuen Vorauszahlungsbetrag zu zahlen hat. So steht es auch in der Regel in den Mietverträgen vergleichbar drin.


    Heißt, der Mieter muss dem nachkommen.