Doppelte Haushaltsführung im Ausland und steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug

  • Liebe Forengemeinde,


    dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe, dass die Frage im richtigen Unterforum gestellt wurde. Ich bin mit der Etikette hier im Forum nicht vertraut und wäre für Hinweise dankbar, falls ich etwas falsch mache.


    Zu meiner Frage:

    Im Jahr 2018 bestand ganzjährig ein deutscher Hauptwohnsitz. In Brasilien (kein DBA!) entstand steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug (Anlage N Zeile 21). Ich unterhielt in Brasilien am Arbeitsort eine Zweitwohnung (Doppelte Haushaltsführung).

    Im WISO Steuer-Sparbuch kann ich im Abschnitt "Ausgaben (Werbungskosten)" detaillierte Angaben zur Doppelten Haushaltsführung machen (Verpflegungsmehraufwand, Telefonate mit Familie etc.). Gleichzeitig kann ich im Abschnitt "Besonderheit bei Arbeitnehmern" unter "Ausgaben zum steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Steuerabzug" die im Zusammenhang mit den ausländischen Einkünften entstandenen Werbungskosten angeben.

    Nach meinem Verständnis gehören die Ausgaben für die Doppelte Haushaltsführung in diesem Fall zu den "Ausgaben zum steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Steuerabzug", da sich diese Ausgaben auf das brasilianische Einkommen beziehen. Allerdings kann ich nur im Abschnitt "Werbungskosten - Doppelte Haushaltsführung" detaillierte Angaben zu den entstandenen Ausgaben für der Doppelten Haushaltsführung machen.

    Beides gleichzeitig ist nicht möglich, denn dann berechnet das Programm die Ausgaben doppelt.


    Wie soll ich hier verfahren?


    Im Voraus vielen Dank für Hinweise und Ideen!

  • In der Anlage N-AUS kann man diese Angaben machen und da gehören sie auch hin. Wobei ich bezweifle, dass das - wenn keine anderern Einnahmen in Deutschland vorliegen, die steuerpflichtig sind - dies einen Einfluss auf die zu zahlenden Steuern hat (wenn keine Steuern gezahlt wurden in Deutschland, dann auch keine Möglichkeit der Erstattung).

  • Danke für die Rückmeldung.

    Kannst Du bitte genauer beschreiben, wo die Angaben in der Anlage N-AUS eingetragen werden sollen? Denn dort geht es meines Erachtens lediglich um steuerfreie Einkünfte wegen DBA etc.

    Die Einkünfte sind allerdings steuerpflichtig, da kein DBA besteht.

    • Offizieller Beitrag

    Im Jahr 2018 bestand ganzjährig ein deutscher Hauptwohnsitz. In Brasilien (kein DBA!) entstand steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug (Anlage N Zeile 21).

    Wenn Du Dir dazu sicher bist, dann verstehe ich das Problem nicht. Zeile 21 betrifft in D voll steuerpflichtigen Arbeitslohn.

    Gleichzeitig kann ich im Abschnitt "Besonderheit bei Arbeitnehmern" unter "Ausgaben zum steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Steuerabzug" die im Zusammenhang mit den ausländischen Einkünften entstandenen Werbungskosten angeben.

    Ja was denn nun, inländische, voll der deutschen Besteuerung unterliegende, Einnahmen oder ausländische Einnahmen?


    Es geht nur entweder oder. Und das kommt dann eben genau auf den Sachverhalt an, den hier niemand kennt. Es gibt ja nicht nur DBAs. Ob denn nun vielleicht auch die Zeilen 22 bis 24 der Anlage N in Betracht kommen für den Arbeitslohn kannst nur Du selber beurteilen. Und eine Steuerberatung dürfen wir nicht machen. Das sollte sich dann ein auf diesem Gebiet spezialisierter Angehöriger der steuerberatenden Berufe ansehen.

  • Im Jahr 2018 bestand ganzjährig ein deutscher Hauptwohnsitz. In Brasilien (kein DBA!) entstand steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug (Anlage N Zeile 21).

    Wenn Du Dir dazu sicher bist, dann verstehe ich das Problem nicht. Zeile 21 betrifft in D voll steuerpflichtigen Arbeitslohn.

    Ja, hier bin ich mir relativ sicher, da ich in Anlage N Zeile 21 u.a. Einkünfte eines ausländischen Arbeitgebers eintragen kann, die nicht dem deutschen Lohnsteuerabzug unterlagen, aber in Deutschland versteuert werden müssen wegen ganzjährigem Wohnsitz in Deutschland. Aber das trage ich auf eigene Verantwortung so ein, Ihr müsst mir natürlich keine Steuererklärung erstellen.


    Mir geht es primär um folgende Frage, die sich nur auf die WISO-Steuersoftware bezieht:

    Wo soll ich die Kosten für die Doppelte Haushaltsführung eintragen, wenn sich diese nicht auf inländische Einkünfte beziehen? Denn wenn ich die Doppelte Haushaltsführung im dafür vorgesehenen Bereich in der Software eintrage, werden diese Werbungskosten den inländischen Einkünften zugerechnet. Ich möchte aber, dass diese Kosten dem ausländischen Arbeitslohn zugerechnet werden.

    Oder, um meine Frage aus meinem ersten Beitrag zu zitieren:


    Im WISO Steuer-Sparbuch kann ich im Abschnitt "Ausgaben (Werbungskosten)" detaillierte Angaben zur Doppelten Haushaltsführung machen (Verpflegungsmehraufwand, Telefonate mit Familie etc.). Gleichzeitig kann ich im Abschnitt "Besonderheit bei Arbeitnehmern" unter "Ausgaben zum steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Steuerabzug" die im Zusammenhang mit den ausländischen Einkünften entstandenen Werbungskosten angeben.

    Nach meinem Verständnis gehören die Ausgaben für die Doppelte Haushaltsführung in diesem Fall zu den "Ausgaben zum steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Steuerabzug", da sich diese Ausgaben auf das brasilianische Einkommen beziehen. Allerdings kann ich nur im Abschnitt "Werbungskosten - Doppelte Haushaltsführung" detaillierte Angaben zu den entstandenen Ausgaben für der Doppelten Haushaltsführung machen.

    Beides gleichzeitig ist nicht möglich, denn dann berechnet das Programm die Ausgaben doppelt.


    Wie soll ich hier verfahren?