Kirchensteuer aus dem Vorjahresbescheid - Abgeltungssteuer

  • Hallo,


    ich habe eine Frage was ich bei "ab erstattete Kirchensteuer" in meiner Steuererklärung für 2018 bei den Sonderausgaben eingeben muss:


    Ich habe in 2017 64,90 EUR erstattet bekommen (lt. Bescheid 2017)

    WISO Sparbuch 2019 sagt jetzt aber, dass ich 66,03 EUR erstattet bekommen hätte; das muss mit der 1,13 EUR Differenz bei der Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer zu tun haben.

    (siehe Anlage; den Text an der Seite verstehe ich nicht.......)


    Was gebe ich nun ein?

    66,03 EUR wie es das Programm vorschlägt oder die tatsächlich erstatteten 64,90 EUR (unter Umstellung auf manuelle Berechnung im Programm)?


    Danke und Gruß

    Paul

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe in 2017 64,90 EUR erstattet bekommen (lt. Bescheid 2017)

    WISO Sparbuch 2019 sagt jetzt aber, dass ich 66,03 EUR erstattet bekommen hätte; das muss mit der 1,13 EUR Differenz bei der Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer zu tun haben.

    Du bist sicher, dass das FA nicht vielleicht von Deinen erklärten Angaben abgewichen ist?


    Was gebe ich nun ein?

    66,03 EUR wie es das Programm vorschlägt oder die tatsächlich erstatteten 64,90 EUR (unter Umstellung auf manuelle Berechnung im Programm)?

    Der Betrag ist einzugeben, der laut Bescheid/en des FA tatsächlich im Veranlagungszeitraum erstattet worden ist.

  • Danke erstmal.

    Der Steuerbescheid 2017 passt 1:1 zu der Berechnung mit WISO Sparbuch 2018 (Erstattung 64,90 EUR)


    Kann es sein, dass ich 64,90 EUR erstattet bekommen habe aber bei "ab erstattete Kirchensteuer" in meiner Steuererklärung für 2018 (fiktiv) 66,03 EUR eingeben muss?

    Das muss ja was mit dem Jahressteuergesetz 2010 zu tun haben.........(Programmerläuterung in der Anlage rechts)


    Gibt es noch weitere Meinungen?


    Gruß

    Paul

    • Offizieller Beitrag

    Kann es sein, dass ich 64,90 EUR erstattet bekommen habe aber bei "ab erstattete Kirchensteuer" in meiner Steuererklärung für 2018 (fiktiv) 66,03 EUR eingeben muss?

    Das muss ja was mit dem Jahressteuergesetz 2010 zu tun haben.........(Programmerläuterung in der Anlage rechts)

    Das kannst nur du selber sagen, da wir nichts raten können. Es könnte ja z.B. etwas mit der KiSt in der Abrechnung des ESt-Bescheides verrechnet worden sein. Dann zählt natürlich der Betrag vor Verrechnung, da der Rest "nur" die Abrechnung zum EStB ist.

  • ......ich gebe mal 66,03 EUR ein; sind dann ja nur 1,14 EUR die ich weniger erstattet bekomme; soll wohl passen.


    Verstehen tue ich es nach wie vor nicht....

    Es muss definitiv was mit den 1,13 EUR Differenz bei der Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer zu tun haben......


    Danke miwe4!!!

    • Offizieller Beitrag

    Es muss definitiv was mit den 1,13 EUR Differenz bei der Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer zu tun haben......

    Kann es ja. Aber auch das muss sich aus dem Bescheid nebst Erläuterungen ergeben. Steuer nach § 32d EStG wird ja auch gesondert ermittelt.


    ......ich gebe mal 66,03 EUR ein; sind dann ja nur 1,14 EUR die ich weniger erstattet bekomme; soll wohl passen.

    Das FA nimmt eh programmgesteuert die bei sich gespeicherten Werte.