Korrektur private KFZ-Nutzung: Woher Angabe für Anteil Bruttoarbeitslohn wenn nicht ausgewiesen?

  • Hallo,


    für meinen Firmenwagen mit 1%-Versteuerung führe ich ein Fahrtenbuch.

    In der Wiso-Software gibt es bei der Korrektur private KFZ-Nutzung die Zeile "Im Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 3 enthaltender Anteil für die private Kfz-Nutzung".

    In der Lohnsteuerbescheinigung fehlt aber solche eine Angabe für die private Nutzung.


    Daher meine Frage: Wie ermittele ich diesen Wert? Auf den monatlichen Gehaltsabrechnungen ist die 1%-Versteuerung ausgewiesen. Zähle ich diese zusammen und trage diese in das Feld ein?

    • Offizieller Beitrag

    Wiso-Software

    ?(


    Einfach einmal die erweiterte Forumssuche zum Thema Fahrtenbuch-Regelung vs. 1%-Regelung und entsprechender Korrektur befragen. Das wurde nun wirklich in allen erdenklichen Konstellation zur Genüge erläutert. Selbst bebilderte Anleitungen gibt es da.

    • Offizieller Beitrag

    der Eintrag in der Zeile 3 ist erstmal i. O., da es sich um "normal besteuerten" Arbeitslohn handelt, insofern sollte der Weg über die monatliche Abrechnung passen

    für meinen Firmenwagen mit 1%-Versteuerung führe ich ein Fahrtenbuch.

    Deshalb der Wink mit dem Zaunpfahl. ;)

  • der Eintrag in der Zeile 3 ist erstmal i. O., da es sich um "normal besteuerten" Arbeitslohn handelt, insofern sollte der Weg über die monatliche Abrechnung passen

    für meinen Firmenwagen mit 1%-Versteuerung führe ich ein Fahrtenbuch.

    Deshalb der Wink mit dem Zaunpfahl. ;)


    Danke für die beiden Antworten, aber ich steh leider auf dem Schlauch. Über die Erweiterte Suche finde ich zwar andere Threads, aber z.B. nichts mit Bebilderung oder was da einzutragen ist.


    Was heißt "insofern sollte der Weg über die monatliche Abrechnung passen"?

    A) Dass ich die 1%-Versteuerung pro Monat(e) addiere und in das Feld eintrage?

    B) Dass der KFZ-Anteil auf der Lohnsteuerbescheinigung 2018 fehlt? Wenn ja, was trag ich dann in das Feld ein?

    • Offizieller Beitrag

    Was heißt "insofern sollte der Weg über die monatliche Abrechnung passen"?


    A) Dass ich die 1%-Versteuerung pro Monat(e) addiere und in das Feld eintrage?

    Das muss im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein. Das ist es, was man Dir sagen möchte. Schaust Du Dir Deine Lohnabrechnungen überhaupt an?


    B) Dass der KFZ-Anteil auf der Lohnsteuerbescheinigung 2018 fehlt? Wenn ja, was trage ich dann in das Feld ein?

    Wer sagt denn, dass die 1%-Regelung (und ggf. die 0,03%-Regelung) nicht im Bruttoarbeitslohn enthalten sind?


    Und dann überlege Dir einmal, wozu Dein Fahrtenbuch von Nutzen sein kann bzw. was dies ggf. einkommensteuerlich bedeuten kann.


    Also noch einmal der Hinweis, sich ein paar ruhige Stunden und all das angesprochene nachzulesen. Es könnte sich für Dich evtl. lohnen. Und es sind wirklich alle Stichworte gefallen, die Dir bei der Suche weiterhelfen. Eine Steuerberatung kann und darf das Forum nicht leisten. Zu einer solchen sind nur die steuerberatenden Berufe berechtigt.

  • Zwecks Steuerberatung: Die Suche ich ja gar nicht, sondern einfach nur was in das Feld reinkommt ;)


    Die Kostenersparnis ist mir sehr wohl bewusst, bei 20% privater Nutzung bekomme ich bei einem BLP von 85.000 einiges zurück.

    Wie gesagt, ist der KFZ-Anteil auf der Lohnsteuerbescheinigung 2018 fürs letzte Jahr nicht ausgewiesen.


    Dort steht:


    Zeile 3: Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge 9 und 10: XXXXX€

    Zeile 4: Einbehaltene Lohnsteuer von 3.: XXXXX €


    Zeile 9 und 10 sind leer.


    Wo übersehe ich den KFZ-Anteil?


    Nur auf meiner monatlichen Gehaltsabrechnung steht

    PKW-Wert gw. Vorteil 850€

    • Offizieller Beitrag

    Zeile 3: Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge 9 und 10: XXXXX€

    Da bist Du Dir sicher? Ich kenne die vom Aufbau her verbindlich vorgeschriebene amtliche Lohnsteuerbescheinigung nur mit dem Text, dass in Zeile 3 steht "Bruttoarbeitslohn ohne Zeilen 9 und 10"). Und die Zeilen 9 und 10 betreffen Versorgungsbezüge bzw. Entschädigungen. Du bist also insoweit komplett auf dem falschen Dampfer.


    Wo übersehe ich den KFZ-Anteil?

    Zum wiederholten Mal, den siehst Du In der Lohnsteuerbescheinigung i.d.R. nirgends! Der muss im Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein, da der AG zu einer entsprechenden Besteuerung verpflichtet ist.


    Nur auf meiner monatlichen Gehaltsabrechnung steht

    PKW-Wert gw. Vorteil 850€

    Aha. Und wie geht es weiter? Du wirst ja wohl Dein normales Brutto kennen und wie sich das durch den geldwerten Vorteil entwickelt.



    Zwecks Steuerberatung: Die Suche ich ja gar nicht, sondern einfach nur was in das Feld reinkommt

    Du solltest sie aber in der Tat in Betracht ziehen.

  • Das war ein Tippfehler, hast natürlich recht mit dem Wort ohne:

    Bruttoarbeitslohn ohne Zeilen 9 und 10.


    Wenn "Der muss im Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein, da der AG zu einer entsprechenden Besteuerung verpflichtet ist.", heißt das ja, dass man den PKW-Wert gw. Vorteil pro Monat addieren kann (also die 850€). Wenn ich bei Wiso in die Übersicht der Lohnsteuerbescheinigung sehe, ist dass dort der Betrag abzüglich (also Bruttoarbeitslohn - 850*12).


    Sorry für die Fragen. Mit dem Fahrtenbuch ist es mein erstes Mal und ich wusste nicht, dass wegen dem einen Feld ich einen Steuerberater brauche.

  • Nur auf meiner monatlichen Gehaltsabrechnung steht

    PKW-Wert gw. Vorteil 850€

    Und genau das ist doch der geldwerte Vorteil (die 1% plus die 0,03% für die Fahrten Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte). Das Ganze mal 12 macht den Jahresbetrag aus. Das kann man sogar noch ohne Computer rechnen.


    Der Betrag ist schon vom Arbeitgeber im Bruttoarbeitslohn berücksichtigt und die Steuern darauf sind daher auch schon in Zeile 4 enthalten. Du solltest dir wirklich einmal deine Dezemberabrechnung mit den Summen ansehen, um die Lohnsteuerbescheinigung zu verstehen. Dort sind alle Informationen enthalten, die du benötigst.


    Aber ob die Ersparnis dann wirklich so hoch ausfällt, wie du dir ausmalst, hängt noch an vielen anderen Faktoren, nicht nur am geldwerten Vorteil.

    Hast du denn alle Kosten deines Fahrzeuges, um überhaupt eine Fahrtenbuchabrechnung machen zu können? Also auch Steuern, Versicherungen etc.?

    • Offizieller Beitrag

    Hast du denn alle Kosten deines Fahrzeuges, um überhaupt eine Fahrtenbuchabrechnung machen zu können? Also auch Steuern, Versicherungen etc.?

    Deshalb ja der Hinweis:

    Einfach einmal die erweiterte Forumssuche zum Thema Fahrtenbuch-Regelung vs. 1%-Regelung und entsprechender Korrektur befragen.

    Und:

    der Eintrag in der Zeile 3 ist erstmal i. O., da es sich um "normal besteuerten" Arbeitslohn handelt, insofern sollte der Weg über die monatliche Abrechnung passen

    für meinen Firmenwagen mit 1%-Versteuerung führe ich ein Fahrtenbuch.

    Deshalb der Wink mit dem Zaunpfahl. ;)

    Ansonsten sind wir ja schon fast bei einer Steuerberatung. Lesen sollte der/die TEin schon selber.