Einkommen nach ZÜ ohne Progressionsvorbehalt

  • Hallo zusammen,


    das WISO-Steuersparbuch (und das Internet) lassen mich ein wenig ratlos mit meinem Problem zurück, darum hier:


    Ich habe im Jahr 2018 ein sechs Monate für die Europäische Zentralbank gearbeitet, welche ein zwischenstaatliches Übereinkommen mit Deutschland besitzt (Artikel 12 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Union"). Nun ist mir nicht ganz klar, wo ich diese Einkünfte, welche bisher nach dt. Recht steuerfrei waren, einzutragen habe. Auf meiner Lohnsteuerabrechnung ist deutlich gesagt, dass sie nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen (keine näheren Angaben in der Verordung 260/68 wird dahingehend interpretiert, dass kein Vorbehalt anzuwenden ist), weshalb mir eine Eintragung in N-AUS etwas widersinnig erscheint. Die Konzeption von "Steuerfreien (negativen) ausländischen Einkünften" erschließt sich mir in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht.


    Kann mir jemand weiterhelfen? Sind die Einkünfte generell anzugeben und wenn ja, wo?


    Vielen herzlichen Dank für eure Mithilfe.


    Viele Grüße,

  • Du hast dein Welteinkommen zu erklären, da gehören diese Einkünfte dazu. Ob diese dann versteuert werden oder dem Progressionsvorbehalt unterliegen oder nicht, ist dann eine Frage des Besteuerungsverfahrens.

    Es gibt aber doch eine Zeile für die Angaben von Einkünften gemäß DBA, zwischenstaatlichen Abkommen etc. Genau dahin gehören diese Einkünfte. Folge einfach dem Menü, du wirst hier gut geführt.