Arbeitslosengeld

  • Welche Leistungen meinst Du?

    ALG 1 wird beim Belegabruf (und damit bestimmt auch beim steuer:Abruf) übermittelt, genauso wie andere Ersatzleistungen wie z. B. Verletzten- oder Krankengeld.

    Prüfen solltest Du die Daten natürlich trotzdem ...

  • Ja genau. ALG 1 war gemeint. Sry. Hatte ich vergessen zu erwähnen. Dachte ich mir auch das die sicherlich im Steuer:Abruf abrufbar sind.


    Werde die Daten aufjedenfall überprüfen.


    Vielen Dank für die Hilfe.