Guten Abend zusammen,
ich bin aktuell dabei meine "erste" Steuererklärung zu erstellen.
Allerdings stehe ich aktuell vor einem Problem.
Ich weiß, dass ich diese bis zu 4 Jahre rückwirkend abgeben kann und da ich zu dieser Zeit studiert habe noch 3 weitere Jahre den Verlust vortragen darf, falls mein Studium eine Zweitausbildung war.
In meinem Fall trifft dies zu, da ich zuerst eine Berufsausbildung, darauf aufbauend den Bachelor und im Anschluss den Master gemacht habe.
Die letzten 7 Jahre beziehen sich auf den Master und teilweise auf den Bachelor.
Meine Idee ist jetzt, dass ich jetzt mit dem Jahr 2012 anfange und mich dann von Jahr zu Jahr hangele. Logischerweise brauche ich die entsprechenden Softwareversionen dazu.
Das Problem bei der ganzen Sache ist jedoch, dass ich im Jahr 2014 eine leere Steuererklärung für 2013 abgegeben habe.
Im Jahr 2012 habe ich von Finanzamt einen Bescheid bekommen, in welchem mir von einem Studentenjob Steuern zurückgezahlt wurden. Ich hatte damals keine Steuererklärung abgegeben, dies wurde mir automatisch zugestellt. Ich vermute, dass aufgrund diesen Bescheids, eine Steuerklärung für 2013 Pflicht war.
Diese hatte ich damals komplett ohne Einträge abgegeben, da ich auch kein Einkommen hatte. Für die nächsten Jahre wurde dann vom Finanzamt nichts mehr verlangt.
Meine Frage ist jetzt, ob ich immer noch die Ausgaben aus 2012 und 2013 geltend machen kann oder habe ich diese mit meiner jugendlichen Naivität verschenkt und kann jetzt nur noch mit dem Jahr 2014 anfangen.
Vielen Dank für eure Antworten.